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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung (im Folgenden: «die Beziehung») zwischen der Crédit Agricole next bank (Suisse) SA (im Folgenden: «die Bank») und ihren Kunden (im Folgenden: «der Kunde»), einschliesslich aller diesbezüglichen Bankprodukte und -dienstleistungen. Sie gelten vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen sowie der auf die vom Kunden gezeichneten Produkte anwendbaren Bedingungen.

1. Beginn der Beziehung

Die Aufnahme einer neuen Beziehung erfordert die vorherige Zustimmung der Bank. Sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist, stellt eine Werbung der Bank kein Vertragsangebot dar.

2. Mitteilungen

Der Kunde kann frei über den Kommunikationsweg mit der Bank entscheiden, wobei allein das E-Banking als sicherer Kommunikationsweg gilt.

Der Kunde trägt alle Risiken, welche die Kommunikationswege, über die er der Bank Anweisungen erteilt, bergen, insbesondere das Risiko der Nutzung elektronischer Kanäle. Er verpflichtet sich, alle angemessenen Schutzvorkehrungen zu treffen. Die Bank haftet in Betrugsfällen nur bei schwerwiegendem Verschulden.

Die Bank kann mit dem Kunden per Brief, Telefon oder auf elektronischem Weg, inklusive E-Banking, kommunizieren, wobei die regelmässig verwendeten Kontaktdaten des Kunden benutzt werden oder Kontaktdaten, die der Kunde der Bank mitgeteilt hat. Hierbei wendet die Bank die üblichen, in diesem Bereich geltenden Sorgfaltsstandards an.

Die Bank ist berechtigt, vertragliche Informationen auf jedem der genannten Kommunikationswege zu übermitteln.

Jede Mitteilung, die elektronisch übermittelt wurde, kann dem Kunden entgegengehalten werden, sobald er sie zum ersten Mal einsehen konnte. Für Briefe gilt die Mitteilung als am Werktag nach dem auf der Kopie der Bank angegeben Tag übermittelt.

3. Ausführung von Anweisungen

Die Bank führt die Anweisungen des Kunden innerhalb einer angemessenen Frist aus.

Sie behält sich das Recht vor, die Ausführung erhaltener Anweisungen bis zur Bestätigung auf anderem Wege auszusetzen, insbesondere bei einem Zweifel an der Legitimität des Auftraggebers.

Bei gleichzeitigen Anweisungen, die nicht alle ausgeführt werden können, behält sich die Bank das Recht vor, selbige nach eigenem Ermessen nicht auszuführen.

Die Vertraulichkeit der Informationen und Daten, die durch bestimmte, insbesondere elektronische Kommunikationsmittel übertragen werden, kann durch unberechtigte Dritte verletzt werden.

Der dem Kunden mitgeteilte Preis und Kurs können zwischen dem Moment der Anweisung und der Ausführung derselben erheblich schwanken. Die Bank übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Der Kunde muss der Bank unverzüglich jede Gutschrift mitteilen, deren Adressat er nicht ist. Die Bank ist berechtigt, eine aufgrund eines Fehlers der Bank auf einem Konto erfolgte Gutschrift rückgängig zu machen, ohne dass der Kunde geltend machen kann, dass er bereits über den Betrag verfügt hat.

Sobald die Bank Kenntnis vom Tod oder der Beschränkung der Handlungsfähigkeit des Kunden hat, kann die Bank vom Auftraggeber verlangen, dass er seine Legitimität nachweist. In der Zwischenzeit kann die Ausführung des Auftrags ausgesetzt werden. Die Bank haftet nicht für Geschäfte, die vor der Mitteilung des Todes oder der Beschränkung der Handlungsfähigkeit des Kunden erfolgt sind.

4. Gemeinschaftsverhältnis

Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Beziehung mit der Bank unterhalten, handelt es sich, sofern nicht etwas anders vereinbart wurde, um eine gemeinschaftliche Bankbeziehung (im Folgenden: «Gemeinschaftsverhältnis»).

Jeder Mitinhaber haftet für sämtliche Pflichten aus dem Gemeinschaftsverhältnis, insbesondere ist jeder Mitinhaber Gesamtschuldner für existierende oder zukünftige Schulden gegenüber der Bank. Die Bank ist berechtigt, ihre Pflichten im Rahmen des Gemeinschaftsverhältnisses zu erfüllen, indem sie nur gegenüber einem der Mitinhaber leistet (aktive und passive Gesamtschuld). Weiterhin bindet jede Anweisung eines Mitinhabers rechtswirksam auch die anderen Mitinhaber.

Wenn vereinbart wurde, dass Mitteilungen der Bank nur an einen der Mitinhaber adressiert werden, wird unwiderlegbar vermutet, dass diese allen Mitinhabern zugestellt wurden. Die Bank behält sich das Recht vor, je nach den Umständen mit allen Mitinhabern zu kommunizieren oder deren Anweisungen einzuholen.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dassim Todesfall eines der Mitinhaber das Gemeinschaftsverhältnis ausschliesslich mit dem/den anderen Mitinhaber(n) fortgesetzt wird. Die Übertragbarkeit der Rechte aus dem Gemeinschaftsverhältnis von Todes wegen ist für alle Mitinhaber ausgeschlossen, da diese Rechte mit dem Tod unwirksam werden. Die Begünstigten des verstorbenen Mitinhabers haften jedoch für die von dem verstorbenen Mitinhaber eingegangenen Pflichten. Die Bank übermittelt den genannten Begünstigten gemäss geltendem Recht die Aufstellung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Gemeinschaftsverhältnisses sowie die Namen der Mitinhaber, mit denen die gemeinsame Beziehung fortgesetzt wird, und ggf. die Namen der Vertreter. Darüber hinaus berührt der Tod eines Mitinhabers nicht die Rechte und Pflichten des/der Mitinhaber(s), mit dem/denen das Gemeinschaftsverhältnis fortgesetzt wird.

5. Aufzeichnung von Telefongesprächen

Die Bank behält sich das Recht vor, Telefongespräche zwischen dem Kunden und der Bank zum Zwecke der Beweissicherung oder zur Klärung der Sicherheit von Transaktionen aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen werden regelmässig vernichtet, es sei denn, es besteht ein spezieller Speicherbedarf.

6. Vollmachten

Ordnungsgemäss erteilte Vollmachten bleiben gegenüber der Bank bis zum Eingang eines ausdrücklichen Widerrufs wirksam, unbeschadet abweichender Eintragungen in öffentlichen Registern.

7. Produktgebühren und -bedingungen

Die Bank bucht Gebühren und Provisionen gemäss den auf der Website der Bank (www.ca-nextbank.ch) veröffentlichten Tarifbeschreibungen vom Konto des Kunden ab.

Sofern nichts anderes bestimmt ist, behält sich die Bank das Recht vor, die Gebühren, Provisionen und Zinssätze für Kredite sowie alle anderen Bedingungen, insbesondere die Vergütung (Habenzinsen) und die Tarife für die vom Kunden gezeichneten Produkte, jederzeit zu ändern. Die Bank informiert den Kunden hierüber rechtzeitig auf dem ihr geeignet erscheinenden Weg.

Alle internen Kosten, Betreibungs- und Gerichtskosten sowie Anwaltshonorare, die der Bank im Hinblick auf die Beitreibung ihrer Forderungen gegen den Kunden entstehen, trägt der Kunde.

8. Quellensteuer

Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Bank jederzeit und rechtzeitig über jede Änderung seines steuerlichen Wohnsitzes und seines Steuerstatus' sowie über alle Umstände zu informieren, die die Erhebung, Befreiung oder Ermässigung von Quellensteuern betreffen.

9. Einheitlichkeit des Kontos, Aufrechnungs- und Pfandrecht

Alle Konten des Kunden, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Währung, auf die sie lauten, bilden ein einziges Girokonto. Die Bank kann die Guthaben dieser Konten einzeln geltend machen oder ganz oder teilweise gegeneinander aufrechnen, nachdem sie die erforderlichen Umrechnungen in die Währung ihrer Wahl vorgenommen hat.

Zur Sicherung aller ihrer gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen aus der Beziehung mit dem Kunden, einschliesslich Kreditfazilitäten mit oder ohne Garantien, unabhängig von deren Laufzeit oder Währung, räumt der Kunde der Bank ein Pfandrecht an allen Vermögenswerten und Wertpapieren (insbesondere Guthaben, Forderungen, Anteile usw.) ein, die er bei der Bank oder die die Bank für den Kunden bei einem Dritten hält.

Im Falle eines Verzugs kann die Bank die Pfandrechte ohne weitere Formalitäten oder Fristen in der von ihr für angemessen erachteten Reihenfolge nach ihrer Wahl freihändig, einschliesslich durch sich selbst, oder durch Zwangsvollstreckung realisieren.

Darüber hinaus ist die Bank berechtigt, alle Forderungen gegen den Kunden aufzurechnen, unabhängig von der Fälligkeit oder der Währung der Forderung des Kunden.

Der Kunde kann gegen die Bank nur mit unbestrittenen Forderungen gegenüber der Bank aufrechnen.

10. Beschwerde

Der Kunde ist verpflichtet, den Inhalt umgehend zu überprüfen und der Bank allfällige Fehler, auch zu seinen Gunsten, auf allen Dokumenten, Auszügen, Wertpapierabrechnungen, Abrechnungen, Mitteilungen oder Bekanntmachungen der Bank unverzüglich mitzuteilen.

Jede Beschwerde des Kunden muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der jeweiligen Mitteilung eingereicht werden, andernfalls gelten die in den Dokumenten enthaltenen Angaben als korrekt und vom Kunden genehmigt.

Für den Fall, dass er eine Korrespondenz, Mitteilung oder Bekanntmachung nicht erhält, die er erwarten konnte, ist der Kunde verpflichtet, die Bank unverzüglich zu benachrichtigen und seine Beschwerde einzureichen, sobald er die Korrespondenz, Mitteilung oder Bekanntmachung normalerweise hätte erhalten müssen.

11. Verarbeitung und Aktualisierung personenbezogener Daten

Die Bank erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Kunden und von an der Beziehung beteiligten Dritten gemäss dem Informationsblatt «Verarbeitung personenbezogener Daten», das auf der Website www.ca-nextbank.ch, oder auf Anfrage bei einer Agentur, verfügbar ist. Diese Verarbeitung kann auch aus dem Ausland erfolgen.

In jedem Fall verpflichtet sich der Kunde, die Bank unverzüglich über jede Änderung der angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, Nationalität, Steuerstatus, Status « US-. Person », usw.) zu informieren, die ihn selbst oder die genannten Dritten betrifft.

12. Verzicht auf das Bankgeheimnis

Die Bank kann die Daten ihrer Kunden aus folgenden Gründen an Dritte weitergeben: Durchführung von Handlungen im Zusammenhang mit der Beziehung, Erfüllung gesetzlicher oder regulatorischer Pflichten, Wahrung ihrer legitimen Interessen und Gewährleistung des Risikomanagements. Insofern entbindet der Kunde die Bank von ihrer Pflicht zum Bankgeheimnis.

In diesem Zusammenhang stimmt der Kunde der Offenlegung seiner Daten durch die Bank zu. Die Bank weist darauf hin, dass die Empfänger nicht unbedingt dem Bankgeheimnis unterliegen, insbesondere wenn sie im Ausland ansässig sind. Die Bank ist nicht in der Lage, die Verwendung der Daten durch die oben genannten Empfänger zu kontrollieren.

Im Falle der Ablehnung oder des Widerrufs der Zustimmung ist die Bank nicht verpflichtet, ihre Dienstleistungen zu erbringen.

Insbesondere gilt der Verzicht auf das Bankgeheimnis:

  • Im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, der Einhaltung internationaler Sanktionen oder aus anderen Compliance-Gründen. Daher kann die Bank personenbezogene Daten an ihre Muttergesellschaft in Frankreich oder an jede andere Einrichtung der Crédit Agricole Gruppe übermitteln;
  • Im Rahmen von Gerichtsverfahren gegen die Bank, von durch die Bank eingeleiteten Forderungsbeitreibungsverfahren, der Sicherung und Gewährleistung der Ansprüche/Rechte der Bank, der Verwertung von Sicherheiten, der Erfüllung von Pflichten in Bezug auf erbenlose Vermögenswerte, von Anfragen von Auskünften gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Beziehung;
  • Im Bereich Zahlungsverkehr, Transaktionen, Ausführung von Aufträgen zu Wertschriften, Depots, Währungen usw., ob nationaler oder internationaler Art, was die Übermittlung von Informationen über den Auftraggeber, insbesondere Name, Adresse, Kontonummer (IBAN-Nummer) oder Depotnummer, den wirtschaftlichen Eigentümer usw. an die betroffenen Banken und an die Betreiber in- und ausländischer Systeme beinhalten kann;
  • Im Falle der Externalisierung von Dienstleistungen.

13. Externalisierung einer Tätigkeit (Outsourcing)

In Übereinstimmung mit den bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen kann die Bank ihre Tätigkeiten ganz oder teilweise an Dritte (Beauftragte) auslagern, insbesondere Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr, der Informatik, der Abwicklung von Wertpapiergeschäften und Wertpapierverwaltung.

14. Haftungsbeschränkung

Die Bank haftet nicht für Schäden, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen und die durch Ereignisse, Umstände oder Organisationsmängel ihrer Abteilungen oder derjenigen ihrer Korrespondenten oder Hilfskräfte verursacht werden. Grundsätzlich haftet die Bank nur für direkte Schäden und nur bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten.

15. Feiertage

Samstage, Sonntage und andere Tage, die von Fall zu Fall von den Banken am Tätigkeitssitz der Bank und an jedem Ort, an dem eine Transaktion stattfindet, festgelegt werden, gelten als offizielle Feiertage.

16. Sprachen

Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der französischen, deutschen und/oder englischen Fassung von Dokumenten und Formularen der Bank sind allein die französischen Texte massgebend.

17. Erbenlose Vermögenswerte

Die Verwaltung kontaktloser Vermögenswerte durch die Bank ist im Informationsblatt «Informationen für Kunden von Schweizer Banken zur Verhinderung der Kontaktlosigkeit von Vermögenswerten» beschrieben, das dem Kunden bei Aufnahme der Beziehung ausgehändigt wird.

18. Produktbedingungen

18.1 Führung von Konten


BUCHUNGEN Die Bank bucht durchgeführte Transaktionen. Sie kann jeden ohne Angabe von Gründen erfolgenden Geldeingang ablehnen. Ihre Buchungen werden grundsätzlich notifiziert und abgerechnet und in Form von periodischen Aufstellungen zusammengefasst. Die Konten werden nach Ermessen der Bank am Ende eines jeden Monats, Quartals, Halbjahres oder Jahres geschlossen. KONTODECKUNG Die Bank ist nicht verpflichtet, erhaltene Aufträge auszuführen, wenn der Kunde zu diesem Zweck nicht über ausreichend frei verfügbare Mittel verfügt.

18.2 Führung von Depots

Die Bank bucht, verwahrt und verwaltet die ihr anvertrauten Wertpapiere nach ihrer Art mit der gleichen Sorgfalt wie ihre eigenen. Sie kann jede Hinterlegung von Wertpapieren ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Wertpapiere werden in periodischen Portfolioschätzungen aufgeführt. Ihre Bewertung erfolgt nur zu Informationszwecken auf der Grundlage der der Bank zur Verfügung stehenden Informationen und Daten, ohne dass die Bank für ihren tatsächlichen Wert haftet. Der Deponent kann jederzeit über die hinterlegten Wertpapiere verfügen, vorbehaltlich der gesetzlichen Beschränkungen, der Pfand-, Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte der Bank, besonderer Vereinbarungen, der üblichen Form- und Lieferfristen und ihrer Herausgabe an die Bank durch deren Korrespondenten.

18.3 Besondere Transaktionen


TRANSAKTIONEN IN FREMDWÄHRUNGEN Alle Geschäfte in Fremdwährung unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz und der Länder, von denen die Währungen abhängen. Erweist sich ihre Ausführung als unmöglich oder rechtswidrig, trägt allein der Kunde alle damit verbundenen Schäden und Folgen. Die Bank behält sich das Recht vor, alle Transaktionen in Fremdwährung durch Gutschrift oder Belastung eines Kontos des Kunden zum am Tag der Transaktion geltenden Wechselkurs auszuführen für den Fall, dass der Kunde kein Konto oder keine ausreichende Deckung in der entsprechenden Währung hat, dass diese Währung nicht verfügbar ist oder wenn die Bank ihre Rechte auf Pfändung, Aufrechnung und Zurückbehaltung ausübt. Wechselkurs- und andere Verluste trägt der Kunde. Vermögenswerte in Fremdwährungen können im Namen der Bank, im Auftrag und auf Risiko des Kunden bei den Korrespondenten der Bank in den jeweiligen Währungsgebieten oder anderswo angelegt werden. Der Kunde trägt im Verhältnis zu seinem Anteil alle Risiken und Folgen, die sich direkt oder indirekt auf diese Vermögenswerte auswirken können und auf rechtlichen, wirtschaftlichen, politischen, steuerlichen, administrativen oder faktischen Massnahmen, Ereignissen höherer Gewalt, Aufständen oder Kriegen in den Ländern beruhen, von denen diese Währungen abhängen oder in denen die Konten geführt oder die Vermögenswerte hinterlegt sind. Erweist sich die Herausgabe von Vermögenswerten aufgrund dieser Massnahmen als schwierig oder unmöglich, ist die Bank lediglich dazu verpflichtet, dem Kunden anstatt der Verwahrung der anvertrauten Vermögenswerte einen Anspruch auf den Versuch zu beschaffen, die anteilige Herausgabe derselben zu erwirken. Die Bank erfüllt alle auf Fremdwährungen lautenden Pflichten allein indem sie Buchungen an dem Ort vornimmt, an dem die Konten bei ihren Korrespondenten geführt werden, indem sie dem Kunden Schecks aushändigt, die bei ihren Korrespondenten oder bei Banken in den Ländern, in denen diese Währungen gesetzliche Zahlungsmittel sind, eingelöst werden können oder indem sie die Vermögenswerte bei selbigen zur Verfügung des Kunden hält.
DEVISENGESCHÄFTE Die Bank kauft und verkauft Devisen gegen Bahrzahlung oder im Rahmen von Termingeschäften so gut sie kann und unter Berücksichtigung der für Devisen geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle der Nichterfüllung seiner Pflichten durch den Kunden bei Fälligkeit von Termingeschäften kann die Bank auf Kosten des Kunden entweder den Vertrag von Rechts wegen realisieren oder die Transaktion gemäss deren Bedingungen ausführen. Der Kunde ist für den Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für Transaktionen in Fremdwährung verantwortlich. Alle damit verbundenen Schäden und Folgen trägt allein der Kunde unter vollständiger Entlastung der Bank.
BÖRSENGESCHÄFTE Die Bank führt Börsenaufträge auf Risiko des Kunden aus und übermittelt selbige gemäss den erhaltenen Anweisungen und den Gesetzen, Regeln und Praktiken der betreffenden Märkte. Erweist sich ihre Ausführung als unmöglich oder rechtswidrig, trägt allein der Kunde alle damit verbundenen Schäden und Folgen. Sofern die Bank nicht anders angewiesen wurde, führt sie Aufträge für an mehreren Märkten gehandelte Wertpapiere nach eigenem Ermessen an einem beliebigen dieser Märkte, einschliesslich Freiverkehrsmärkten, aus. Alle Aufträge müssen die Richtung der Transaktion (Kauf oder Verkauf), die Beschreibung, die Eigenschaften und die Anzahl der Wertpapiere, auf die sie sich beziehen, sowie alle für ihre ordnungsgemässe Ausführung erforderlichen Angaben enthalten. Die Bank behält sich das Recht vor, ungenaue oder mehrdeutige Aufträge nicht auszuführen. Der Kunde trägt alle Schäden, die sich aus der Ausführung oder Nichtausführung der Aufträge ergeben. Wenn ein in Ausführung befindlicher Auftrag ohne nähere Erläuterung bestätigt oder geändert wird, wird er als neuer Auftrag vermerkt. Im Ausland abgewickelte Transaktionen werden zum Tageskurs am Tag des Eingangs der Mitteilungen der Korrespondenten bei der Bank abgerechnet und unterliegen den Auslagen der Bank (Courtage des Korrespondenten, Porto, Versicherung usw.) zuzüglich der Interventionskosten der Bank. Sofern nicht etwas anders vereinbart wurde, müssen alle Aufträge vollständig gedeckt sein. Im Falle der Ausführung eines Auftrags ohne ausreichende Deckung muss selbige innerhalb von 48 Stunden ergänzt werden, andernfalls kann die Bank ohne vorherige Ankündigung einen gegenläufigen Vorgang ausführen und das Ergebnis der beiden Vorgänge auf dem Konto des Kunden verbuchen. Es gelten zudem die Bestimmungen des folgenden Artikels.
WERTPAPIERGESCHÄFTE Für Wertpapiergeschäfte gelten insbesondere die auf Märkte, Emissions- und Verwahrungsorte anwendbaren Gesetze und Vorschriften. Durch die Übermittlung von Anweisungen hinsichtlich solcher Geschäfte an die Bank bestätigt der Kunde, dass er diese vorbehaltlos akzeptiert. Aufgrund der sich daraus ergebenden Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf die Transparenz und Überwachung der Märkte (die zu diesem Zweck z.B. die obligatorische Bekanntgabe von qualifizierten oder massgebenden Beteiligungen oder die Bereitstellung von Informationen zu bestimmten Transaktionen vorschreiben), die Erhebung, Befreiung oder Ermässigung von Quellensteuern, kann die Bank dazu verpflichtet sein und ist erforderlichenfalls dazu ermächtigt, den relevanten Teilnehmern und Behörden Informationen über solche Transaktionen, den Kunden, den Auftraggeber und/oder den Begünstigten zur Verfügung zu stellen, auch wenn die Bank als Treuhänder agiert. Bestimmte Arten von Wertpapiergeschäften und -anlagen wie Optionen, Termingeschäfte (Forward und Futures), strukturierte und synthetische Produkte, Investmentfonds und Non-Traditional Funds (Hedge und Offshore) sowie Schwellenländer bergen möglicherweise besondere Risiken. Durch die Übersendung von Anweisungen hinsichtlich solcher Geschäfte an die Bank bestätigt der Kunde, dass er von der Bank alle nützlichen und notwendigen Informationen diesbezüglich erhalten hat, sich deren Inhalt angeeignet, Art und Umfang der damit verbundenen Risiken verstanden hat und bereit ist, diese vollständig zu tragen. Bei Anlagen in Investmentfonds und Finanzprodukte, die nicht von der Bank beworben oder vertrieben werden, ist der Kunde persönlich für die Beschaffung aller diesbezüglichen erläuternden und vertraglichen Unterlagen verantwortlich und entbindet die Bank von jeglicher Haftung in dieser Hinsicht. Insbesondere wenn die Bank als Treuhänder agiert, behält sie sich das Recht vor, unter vollständiger Entlastung jede Anweisung zur Anlage in solche Wertpapiere abzulehnen, sofern sie nicht das Zeichnungsformular sowie alle erläuternden und vertraglichen Unterlagen erhält, die ordnungsgemäss ausgefüllt und vom Kunden zur Zustimmung unterzeichnet wurden. Durch die Beantragung solcher Anlagen oder die Übersendung solcher ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen an die Bank bestätigt der Kunde der Bank, dass er Kenntnis von Art und Umfang der daraus resultierenden Risiken genommen und diese akzeptiert hat und dass er alle für die Realisierung solcher Anlagen anwendbaren Bedingungen vollständig erfüllt.
HANDELSPAPIER, EINNAHME Die Bank kann die Dokumente auf Risiko des Remittenten berichtigen. Sie übernimmt keine Verantwortung für die Form, Ordnungsmässigkeit und Echtheit der zur Einlösung angenommenen Schecks sowie für die darin enthaltenen Angaben, Vermerke und Unterschriften. Die Bank ist nicht dazu verpflichtet, über ihre materiellen Möglichkeiten hinaus die gesetzlichen Formen und Fristen für die Aufbewahrung der mit den genannten Dokumenten verbundenen Rechte zu beachten und lehnt jede Haftung für deren Nichteinhaltung ab. Es steht der Bank frei, alle Instrumente zur Zahlung jeglicher einzuziehender Dokumente anzunehmen oder abzulehnen, ohne eine Haftung für den Fall der Nichteinhaltung dieser Instrumente zu übernehmen. Die Bank ist unter keinen Umständen dazu verpflichtet, wegen mangelnder Annahme oder Zahlung zu protestieren, zu benachrichtigen oder die gesetzlichen Fristen für die von ihr gehaltenen Wertpapiere einzuhalten, sei es in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin, Begünstigte, Inhaberin oder Vertreterin für die Einnahme Sollte sie diese Formalitäten dennoch erfüllen, übernimmt sie hierfür keinerlei Haftung. Im Falle der Nichtzahlung der Dokumente bei Fälligkeit kann die Bank, ohne dass dies eine Schuldumwandlung (Novation) zur Folge hat, das Konto des Kunden mit dem zuvor gutgeschriebenen oder diskontierten Betrag belasten und kann bis zur Rückzahlung des all fälligen Saldos auf dem Konto die Dokumente einbehalten und zu ihren Gunsten alle damit verbundenen Rechte gegenüber einer daraus verpflichteten Person ausüben. Hinsichtlich Devisengeschäften ist der Kunde jederzeit verpflichtet, Rückzahlungen an die Bank zu leisten. Die Bank kann sein Konto mit jedem eingezahlten Betrag belasten, für den nach ausländischen, insbesondere amerikanischen Gesetzen und Vorschriften der Rechtsweg gegen sie beschritten wird, so dass der Bezogene den Indossanten zur Erstattung des gezahlten Betrags in Regress nehmen kann, insbesondere im Falle einer Anfechtung ihrer formalen Gültigkeit oder Indossierung.

18.4 Kreditgeschäfte

Jedes Kreditgeschäft unterliegt den vorliegenden Bestimmungen und den geltenden Sonderbestimmungen.
MODALITÄTEN Jeder Kredit, der auf einem laufenden Konto realisiert werden kann, kann je nach Bedarf des kreditnehmenden Kunden für von der Bank genehmigte Beträge und in verschiedenen genehmigten Formen verwendet werden, insbesondere für Barabhebungen wie Kontokorrentkredite oder Auftragserteilungen, wobei der Kunde für Garantien verantwortlich ist. Die Bank hat das Recht, nach eigenem Ermessen jede Transaktion abzulehnen, deren Bedingungen nicht ihren Vorstellungen entsprechen.
DAUER UND TILGUNG Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind der Kunde und die Bank jeweils berechtigt, den Kredit mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gegenüber der Gegenpartei zu kündigen. Ungeachtet dessen behält sich die Bank das Recht vor, den Kredit fristlos zu kündigen, wenn Ereignisse eintreten, aufgrund derer sich die finanzielle Situation des Kunden verschlechtert, durch die das Vertrauen in den Kunden vermindert wird oder der Wert der mit dem Kredit verbundenen Sicherheiten gemindert wird, wenn der Kunde seinen Pflichten nicht nachkommt oder gegen sie verstösst, auch gegenüber Drittgläubigern, sowie im Falle des Todes des Kunden und in allen Fällen, in denen dies nach Gesetz und allgemeinen Rechtsgrundsätzen zulässig ist. Kündigt die Bank auf diese Weise den Kredit mit sofortiger Wirkung, wird die Gesamtheit ihrer Forderung ohne Notwendigkeit einer weiteren Zahlungsaufforderung sofort fällig.
VERGÜTUNG Die Bedingungen, Zinssätze und Provisionen werden von Fall zu Fall entsprechend den Marktbedingungen festgelegt. Die Zinsen auf Kontokorrentkredite sind vierteljährlich nachschüssig zu bezahlen.

19. Internationale Sanktionen

Der Begriff « internationale Sanktionen » bezieht sich auf alle zwingenden restriktiven Massnahmen, die wirtschaftliche, finanzielle oder handelspolitische Sanktionen verhängen (einschliesslich aller Sanktionen oder Massnahmen im Zusammenhang mit einem Embargo, dem Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, Beschränkungen bei Geschäften mit natürlichen oder juristischen Personen - im Folgenden «Personen» genannt und einzeln als «Person» bezeichnet - oder in Bezug auf Eigentum oder bestimmte Gebiete), die von der Schweiz, vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, Frankreich, den Vereinigten Staaten von Amerika (insbesondere vom dem Finanzministerium zugeordneten Amt zur Kontrolle ausländischer Vermögenswerte («Office of Foreign Assets Control») oder dem Aussenministerium («State Department») oder von jeder anderen zuständigen Behörde, einschliesslich anderer Staaten, verhängt, verwaltet oder durchgesetzt werden, die befugt ist, solche Sanktionen zu verhängen.

Unter «sanktionierte Person» ist jede Person zu verstehen, die Gegenstand oder Ziel internationaler Sanktionen ist.

Der Begriff «Gebiet unter Sanktion» bezieht sich auf jedes Land oder Gebiet, das Gegenstand von internationalen Sanktionen ist oder dessen Regierung solchen Sanktionen unterliegt, die die Beziehungen zu diesen Ländern, Gebieten oder Regierungen verbieten oder einschränken.

Die vorliegenden Bestimmungen sind anwendbar, sobald die Beziehung, eine der Parteien, jede Transaktion, die in diesem Rahmen in Betracht gezogen oder ausgeführt wird, oder eine der Personen, die an einer solchen Transaktion teilnehmen oder von ihr profitieren, von einer zwingenden Massnahme im Rahmen internationaler Sanktionen betroffen wäre.

Weder der Kunde, noch seiner Kenntnis nach eine seiner Tochtergesellschaften oder deren jeweilige gesetzliche Vertreter, Verwalter, Manager oder Mitarbeiter:
(a) ist eine sanktionierte Person;
(b) ist eine Person:
i. die von einer sanktionierten Person gehalten oder kontrolliert wird;
ii. in einem Gebiet unter Sanktion belegen, eingetragen oder ansässig ist;
iii. die an einer Tätigkeit mit einer sanktionierten Person beteiligt ist;
iv. die Gelder oder andere Vermögenswerte von einer sanktionierten Person erhalten hat;
v. die an einer Tätigkeit mit einer Person beteiligt ist, die sich auf einem Gebiet unter Sanktion befindet, dort eingetragen oder ansässig ist.
Diese Aussagen gelten bis zum Ende der vorliegenden Beziehung als erneuert.

Der Kunde verpflichtet sich, die Bank unverzüglich über alle ihm bekannt werdenden Tatsachen zu informieren, die eine seiner in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Erklärungen zu internationalen Sanktionen unrichtig machen würden.

Der Kunde verpflichtet sich, die ausgeliehenen Mittel nicht direkt oder indirekt zu verwenden und diese Mittel nicht an eine seiner Tochtergesellschaften, Joint Ventures oder eine andere Person für eine Transaktion zu verleihen, einzubringen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, die die Finanzierung oder Erleichterung von Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen bezwecken oder bewirken würde:
(a) mit einer sanktionierten Person oder mit einer in einem Gebiet unter Sanktion ansässigen Person oder,
(b) die in irgendeiner Weise eine Verletzung der internationalen Sanktionen durch eine Person darstellen könnten, einschliesslich einer Person, die eine Partei des vorliegenden Vertrages ist.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Einnahmen, Gelder oder Gewinne aus einer Tätigkeit oder Transaktion zu verwenden, die mit einer sanktionierten Person oder mit einer Person in einem Gebiet unter Sanktion erfolgt, um die der Bank aus vorliegendem Vertrag zustehenden Beträge zurückzuzahlen oder zu bezahlen.

Die Bank behält sich das Recht vor, eine ausgeführte oder erhaltene Zahlungs- oder Überweisungstransaktion auszusetzen oder abzulehnen oder die Gelder und Konten des Kunden zu sperren, wenn die Ausführung dieser Transaktion nach ihrer Analyse einen Verstoss gegen eine Regel im Zusammenhang mit internationalen Sanktionen darstellen könnte.

Die Bank kann den Kunden auffordern, ihr Informationen zu den Umständen und dem Kontext eines Geschäfts wie der Art, dem Bestimmungsort und der Herkunft der Gelder, sowie alle Belege zur Verfügung zu stellen, insbesondere im Falle einer Transaktion, die im Vergleich zu den üblicherweise auf seinem Konto verzeichneten Geschäften ungewöhnlich ist.

Der Kunde ist verpflichtet, die angeforderten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Solange der Kunde der Bank nicht ausreichend Informationen zur Verfügung gestellt hat, um sicherzustellen, dass die Gefahr einer Verletzung internationaler Sanktionen nicht besteht, behält sich die Bank das Recht vor, seine Anweisungen nicht auszuführen und die Gelder und Konten des Kunden zu sperren.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Bank auch im Zusammenhang mit der Durchführung von Geschäften, die nach ihrer Analyse einen Verstoss gegen eine Regelung der internationalen Sanktionen darstellen könnten, Recherchen und Untersuchungen durchführen kann, die gegebenenfalls zur Verzögerung der Ausführung der Anweisungen des Kunden führen können.

Die Bank haftet gegenüber dem Kunden nicht für die Verzögerung oder Nichtausführung einer Anweisung, die Ablehnung einer Transaktion oder das Sperren von Geldern oder Konten im Rahmen internationaler Sanktionen. Ebenso wird dem Kunden unter diesen Umständen keine Vertragsstrafe oder Entschädigung geschuldet.

20. Änderungen von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen

Eine Änderung des Vertragsverhältnisses zwischen der Bank und dem Kunden kann nicht mündlich vereinbart werden.

Die Bank kann die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die anwendbaren besonderen Bedingungen jederzeit ändern.

Diese Änderungen gelten ohne schriftlichen Widerspruch des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der entsprechenden Mitteilung als vom Kunden akzeptiert. Im Streitfall behält sich die Bank das Recht vor, die Beziehung zu kündigen. Andernfalls wird letztere ohne die Anwendung der bestrittenen Änderungen fortgesetzt.

21. Ende der Geschäftsbeziehungen

Die Bank behält sich das Recht vor, die gezeichneten Produkte und/oder die Beziehung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen zu kündigen und somit jede Forderung fällig werden zu lassen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Insbesondere kann die Bank die Beziehung und die aufgenommenen Hypothekendarlehen kündigen, wenn der Kunde den Aufforderungen zur Übergabe von Dokumenten oder zu Klarstellungen nicht nachkommt.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, endet die Beziehung nicht durch den Tod, die Abwesenheitserklärung, Zivilunfähigkeit oder die Insolvenz des Kunden.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Beziehung zwischen der Bank und dem Kunden unterliegt dem Schweizer Recht.

Der Erfüllungsort für alle Pflichten, der Strafverfolgungsort (letzterer nur für Kunden mit Sitz im Ausland) und der ausschliessliche Gerichtsstand für alle Verfahren befinden sich am Geschäftssitz der Bank im Kanton Genf. Die Bank ist jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden oder vor einem anderen zuständigen Gericht oder einer anderen zuständigen Instanz rechtliche Schritte einzuleiten.

April 2019

xs