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Angebot für Grenzgänger: ein 100% kostenloses Bankkonto

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CA Simply: das 100% kostenlose Angebot für Grenzgänger

Als Grenzgänger müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Schweizer IBAN zur übermitteln, damit er Ihnen Ihren Lohn überweisen kann. Aber was Bankkonten betrifft, so haben Sie alles, was Sie brauchen, in Ihrem Wohnsitzland.

CA Simply ist DIE günstige Lösung, die Ihnen das absolute Minimum an Bankdienstleistungen in der Schweiz bietet, mit maximaler Einfachheit.

Kurz gesagt: es handelt sich um das erste Schweizer Konto, mit dem Sie weder Geld am Geldautomaten beziehen noch Ersparnisse anlegen oder Rechnungen bezahlen können... aber es überweist Ihr Geld jeden Tag automatisch und kostenlos! Wir geben Ihnen weniger, um Ihnen mehr zu bieten.

Sie müssen nur eine IBAN haben, die mit FR oder DE beginnt.

CA Simply

Kostenloses Konto mit automatischer Gehaltsrückführung

  • Privatkonto in CHF
  • Zugang zum E-Banking (nur Ansicht)
  • Wohnsitz im Ausland

Wie funktioniert das?

Jeden Tag wird das Guthaben auf Ihrem CHF-Privatkonto zu dem zum Zeitpunkt der Transaktion gültigen CHF/EUR-Wechselkurs in Euro umgerechnet. Es wird automatisch1 am selben Tag auf das EUR-Konto bei Ihrer Bank in Frankreich oder Deutschland (IBAN, die mit FR oder DE beginnt) überwiesen.

1. Erhalt Ihres Gehalts

Sie erhalten Ihr Gehalt und eventuelle Bonuszahlungen auf Ihr Privatkonto CA Simply (in CHF).

2. Umrechnung von CHF > EUR

Die erhaltenen Gelder werden zu dem zum Zeitpunkt der Transaktion gültigen CHF/EUR-Wechselkurs in Euro umgerechnet.

3. Automatische Überweisung auf Ihr Konto

Ihr Gehalt wird automatisch auf Ihr Privatkonto in Frankreich oder Deutschland überwiesen (in EUR).

Berechtigungskriterien

  • Volljährig sein
  • Eine IBAN FR oder DE besitzen
  • Eine Privatperson sin und privat handeln
  • Über einen Wohnsitznachweis verfügen**
  • Eine wirtschaftlichen Verbindung mit der Schweiz nachweisen**

CA Simply: Unsere Kunden sprechen am besten über dieses Konto

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Charline, 38 Jahre, Grenzgängerin in Genf

Hat ein Konto in Frankreich für ihre täglichen Ausgaben und ein Konto in der Schweiz, um ihr Gehalt zu beziehen:

« Ich arbeite seit 10 Jahren in der Schweiz und suche seit etwa 5 Jahren nach einer Lösung, die es mir ermöglicht, die Bankgebühren auf beiden Seiten der Grenze nicht zu kumulieren. CA Simply wird mein Leben verändern, vor allem, weil ich nicht mehr daran denken muss, jeden Monat mein Gehalt auf mein Konto in Frankreich zu überweisen.»

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Karl, 25, Grenzgänger in Basel und wohnhaft in Deutschland

Er hat ein Konto in Deutschland für seine täglichen Ausgaben und möchte ein Konto in der Schweiz für seine erste Arbeitsstelle eröffnen:

« Ich habe gerade meinen ersten Job in Basel in der Schweiz angenommen und brauchte schnell ein Angebot, um meinem Arbeitgeber eine Schweizer IBAN zu geben. Das völlig kostenlose und automatisierte Angebot von Crédit Agricole next bank hat mich überzeugt. Ich eröffnete mein Konto online, von zu Hause aus, und in weniger als 20 Minuten hatte ich meine IBAN. Wenn sich meine Situation ändert, weiss ich, dass ich jederzeit mit Hilfe meines Beraters das Angebot wechseln kann.»

* Die automatische SEPA-Überweisung muss vor 10.00 Uhr am Tag X erfolgen, damit sie noch am selben Tag auf dem Konto in Frankreich (IBAN FR) oder Deutschland (IBAN DE) eingeht. Gelder in CHF, die nach 10.00 Uhr eingehen, werden am nächsten Tag überwiesen.

** Wenn Sie Ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz haben, gelten zusätzliche Bedingungen:

Eines der folgenden Dokumente muss als Nachweis für den Wohnsitz vorgelegt werden:

  • Rechnung für Energie (Strom, Wasser, ...), Internet oder Telefon, die nicht älter als 12 Monate ist
  • Steuerbescheid, der nicht älter als 14 Monate ist, oder Mietquittung, die nicht älter als 12 Monate ist
  • Wenn Sie bei einem Dritten untergebracht sind, zusätzlich: beidseitiger Personalausweis, Wohnsitznachweis und eidesstattliche Erklärung des Gastgebers


Eines der folgenden Dokumente muss zum Nachweis einer wirtschaftlichen Verbindung mit der Schweiz vorgelegt werden:

  • Wenn Sie Arbeitnehmer sind: von beiden Parteien unterzeichneter Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung oder Schreiben des Arbeitgebers, das nicht älter als 6 Monate ist
  • Wenn Sie Rentner sind: AHV-Auszug oder Rentennachweis
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