BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DAS ANGEBOT CORPORATE PARTNER

1. Gegenstand

Die vorliegenden Bedingungen legen die Modalitäten des Angebots Corporate Partner (nachfolgend auch das «Angebot») fest, das von Crédit Agricole next bank (Suisse) SA (nachfolgend die «Bank») angeboten wird.

2. Beschreibung des Angebots Corporate Partner

Dieses Angebot Corporate Partner wird von der Bank Personen unterbreitet, die bei einem unserer zugelassenen Corporate Partners beschäftigt sind oder diesem angehören (nachstehend als «begünstigte Person» oder «Begünstigte» bezeichnet). Das Angebot bietet Begünstigten die Möglichkeit, Tarifvergünstigungen für Bankdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die in Art. 3 beschrieben werden (nachfolgend die «Vorteile»).

Um in den Genuss der Vorteile zu kommen, muss die begünstigte Person bei der Eröffnung der Bankbeziehung zwingend einen gültigen Aktionscode eingeben, der ihr zuvor von dem Corporate Partner übermittelt wurde, dem sie angehört oder bei dem sie beschäftigt ist. Wird der Aktionscode zum Zeitpunkt der Eröffnung nicht verwendet, kann das Angebot nicht in Anspruch genommen werden.

3. Vorteile

Begünstigte des Angebots Corporate Partner können die folgenden Vorteile exklusiv nutzen:

  • Begünstigte, die als Grenzgänger ausserhalb der Schweiz wohnen, können ihre laufenden Pakete 1 Jahr lang kostenlos nutzen;
  • Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz können 5 Jahre lang kostenlos Bankpakete nutzen;
  • Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz erhalten, vorbehaltlich der Mindestzinssätze der Bank, 0,2% Ermässigung auf den Zinssatz für ein Hypothekardarlehen im Falle eines Neuabschlusses, einer Verlängerung oder einer Ablösung eines Darlehens bei einer anderen Bank1.

Das Angebot gilt nicht für die Eröffnung von Zweitkonten.

4. Zulassungsbedingungen

Um das Angebot Corporate Partner in Anspruch nehmen zu können, muss eine «begünstigte Person» die folgenden Bedingungen erfüllen:

  •  Sie muss zum Zeitpunkt der Eröffnung der Bankbeziehung und während der gesamten Dauer des Angebots bei einem der Partnerunternehmen oder -verbände der Bank beschäftigt sein oder diesem angehören;
  • Sie muss zum Zeitpunkt der Subskription des Angebots Corporate Partner volljährig und handlungsfähig sein;
  • Sie muss als Neukunde eine neue einzelne oder gemeinschaftliche Bankbeziehung bei der Bank eröffnen.

Juristische Personen können das Angebot Corporate Partner nicht in Anspruch nehmen.

Um das Angebot zu aktivieren, muss bei der Eröffnung der Beziehung der von einem der Partnerunternehmen oder -verbände mitgeteilte Aktionscode eingegeben werden.

5. Zulassungskontrolle

Die begünstigte Person verpflichtet sich, die Bank innerhalb einer angemessenen Frist über jede Änderung ihrer persönlichen oder beruflichen Situation zu informieren, die zu einem Verlust ihrer Zulassung zum Angebot führen könnte.

Die Bank behält sich das Recht vor, jederzeit zu überprüfen, ob die begünstigte Person weiterhin die Voraussetzungen für die Teilnahme am Angebot erfüllt, insbesondere ihren Status als Beschäftigte oder Angehörige eines Partnerunternehmens.

Die begünstigte Person verpflichtet sich, auf Verlangen der Bank alle Belege vorzulegen, die ihren Status als Beschäftigte oder ihren Wohnsitz belegen.

6. Personenbezogene Daten

Durch die Eingabe des Aktionscodes im Rahmen des Angebots Corporate Partner akzeptieren und erlauben Sie die Verarbeitung Ihrer Daten durch die Bank als Verantwortliche für die Datenverarbeitung. Diese Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Überprüfung und Validierung Ihrer Subskription der Produkte und Dienstleistungen der Bank (vgl. Art. 3 der vorliegenden Bedingungen). Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzbestimmungen auf der Website (https://www.ca-nextbank.ch/de/rechtliche-hinweise/datenschutz).

7. Widerruf des Angebots

Falls der Beschäftigungsstatus nicht überprüft werden kann oder die begünstigte Person die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, behält sich die Bank jederzeit das Recht vor, das Angebot mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und die Standardtarifbedingungen der Bank anzuwenden.

8. Exklusivität des Angebots

Das Angebot Corporate Partner kann nicht mit anderen Sonderangeboten, Vergünstigungen oder Vorzugskonditionen der Bank kombiniert werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wurde.

9. Änderung und Beendigung des Angebots

Die Bank behält sich das Recht vor, das Angebot Corporate Partner jederzeit zu ändern, auszusetzen oder zu beenden.

10. Schlussbestimmungen

Die vorliegenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank sowie zu allen weiteren Bedingungen für die betreffenden Produkte. Mit der Subskription des Angebots werden daher die vorliegenden Bedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank und die Bedingungen für die betreffenden Produkte vorbehaltlos angenommen.

Die Bank kann die vorliegenden Bedingungen jederzeit ändern. Jede Änderung wird der begünstigten Person in geeigneter Weise über die von ihr bei der Subskription angegebenen bevorzugten Kommunikationskanäle (E-Mail, E-banking, Post) mitgeteilt. Diese Änderungen gelten als von der begünstigten Person akzeptiert, wenn sie ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Versand der entsprechenden Mitteilung schriftlich widerspricht. Im Falle einer Ablehnung behält sich die Bank das Recht vor, das Angebot mit sofortiger Wirkung zu widerrufen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Beziehung zwischen der Bank und der begünstigten Person des Angebots Corporate Partner unterliegt dem Schweizer Recht. Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, ist Genf.



November 2025



1. Gültig nach Massgabe der Mindestzinssätze der Bank und nur bezogen auf den Zinssatz, der bei einem persönlichen Antrag auf Neuabschluss, Verlängerung oder auf Ablösung eines Darlehens bei einer anderen Bank und bei Subskription einer Swisslife-Versicherung und/oder eines 3a-Anlagefonds vereinbart wurde.