BEDINGUNGEN DES «NEXTBANK25»-ANGEBOTS

Crédit Agricole next bank (Suisse) SA

ARTIKEL 1 – GEGENSTAND

Die vorliegenden besonderen Bedingungen regeln die Modalitäten des Angebots «NEXTBANK25» von Crédit Agricole next bank (Suisse) SA, nachfolgend «die Bank».

ARTIKEL 2 – BESCHREIBUNG DES ANGEBOTS

Das Angebot «NEXTBANK25» (nachfolgend das «Angebot») gewährt jeder Person, die während der Gültigkeitsdauer des Angebots eine Beziehung zur Bank eröffnet, für 12 aufeinanderfolgende Monate ab dem Datum der tatsächlichen Kontoeröffnung den Erlass der monatlichen Gebühren für die zulässigen Bankdienstleistungspakete, sofern die nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllt werden.

ARTIKEL 3 – GÜLTIGKEITSDAUER

Das Angebot ist vom 22. September 2025 bis einschliesslich 19. Oktober 2025 gültig (nachfolgend die «Angebotsdauer»).

ARTIKEL 4 – ANGEBOTSBEDINGUNGEN

Um das Angebot «NEXTBANK25» in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde bzw. die Kundin:

  • zum Zeitpunkt der Subskription des Angebots «NEXTBANK25» volljährig und handlungsfähig sein,
  • erstmalig eine Bankbeziehung bei der Crédit Agricole next bank (Suisse) SA eröffnen
  • und zwar innerhalb der Angebotsdauer,
  • bei der Beantragung der Eröffnung einer Bankbeziehung den Aktionscode «NEXTBANK25» angeben,
  • eines der folgenden kostenpflichtigen Pakete abonnieren: CA Start, CA Extra oder CA First.

Juristische Personen können das Angebot nicht in Anspruch nehmen.

Crédit Agricole next bank (Suisse) SA steht es frei, Anträge auf Eröffnung einer Beziehung nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.

Um das Angebot in Anspruch nehmen zu können, muss die Bankbeziehung innerhalb der Angebotsdauer eröffnet werden. Anträge, die innerhalb der Angebotsdauer gestellt werden, bei denen die tatsächliche Eröffnung jedoch erst nach der Angebotsdauer erfolgt, berechtigen nicht zur Inanspruchnahme des Angebots.

ARTIKEL 5 – ERLASS DER MONATLICHEN GEBÜHREN

Die monatlichen Gebühren werden für 12 aufeinanderfolgende Monate ab dem Datum der tatsächlichen Kontoeröffnung erlassen. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die üblichen Gebühren gemäss den geltenden Tarifbestimmungen erhoben.

ARTIKEL 6 – EINSCHRÄNKUNGEN

Das Angebot «NEXTBANK25» ist nicht mit anderen Sonderangeboten der Bank kumulierbar, ausser in ausdrücklich erwähnten Ausnahmefällen.

ARTIKEL 7 – VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN


ARTIKEL 8 – SPRACHE

Bei unterschiedlicher Auslegung der Sprachversionen sind nur die französischen Texte massgebend.

ARTIKEL 9 – ÄNDERUNG UND ENDE DES ANGEBOTS

Die Bank behält sich das Recht vor, das Angebot «NEXTBANK25» jederzeit zu ändern, auszusetzen oder zu beenden.

ARTIKEL 10 – SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die vorliegenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank sowie zu allen anderen Bedingungen im Zusammenhang mit den betreffenden Produkten. Mit der Subskription des Angebots werden daher die vorliegenden Bedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank und die Bedingungen im Zusammenhang mit den betreffenden Produkten vorbehaltlos angenommen.

ARTIKEL 11 – ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Die vorliegenden besonderen Bedingungen unterliegen dem Schweizer Recht. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist der Sitz von Crédit Agricole next bank (Suisse) SA.

September 2025