ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES EMPFEHLUNGSPROGRAMMS

Crédit Agricole next bank (Suisse) SA

Artikel 1: Gegenstand

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Modalitäten des Empfehlungsprogramms der Crédit Agricole next bank (Suisse) SA (nachfolgend «die Bank»).

Artikel 2: Beschreibung des Empfehlungsprogramms

Das Empfehlungsprogramm ermöglicht einem Bestandskunden (dem «Empfehlungsgeber»), die Bank einer ihnen nahestehenden Person (dem «Empfehlungsempfänger») zu empfehlen, indem er ihr einen persönlichen und zur einmaligen Verwendung bestimmten Empfehlungscode übermittelt. Um am Empfehlungsprogramm teilnehmen zu können, muss der Empfehlungsempfänger diesen Code im Kontoeröffnungsantrag bei der Bank angeben. Bei erfolgreicher Empfehlung und Erfüllung der unten angegebenen Bedingungen erhalten Empfehlungsgeber und -empfänger jeweils eine Prämie von CHF 80.– (nachfolgend «Willkommensprämie»). Wenn der Empfehlungsempfänger innerhalb von zwölf Monaten nach Kontoeröffnung eine Hypothek aufnimmt und die in Artikel 3.3 beschriebenen Bedingungen erfüllt sind, erhalten Empfehlungsgeber und -empfänger jeweils eine weitere Prämie von CHF 170.– (nachfolgend «Zusatzprämie»). Diese wird zusätzlich zu der bereits gezahlten Willkommensprämie von CHF 80.– gewährt, sodass sich die gesamte Prämie für jeden auf CHF 250.– beläuft.

Artikel 3: Teilnahmemodalitäten und -bedingungen

3.1 Allgemeine Bedingungen

Empfehlungsgeber und empfänger müssen natürliche, volljährige und voll handlungsfähige Personen sein. Juristische Personen können nicht am Empfehlungsprogramm teilnehmen.

Der Empfehlungsempfänger darf noch nie Kunde der Bank gewesen sein.

Der Empfehlungsgeber muss zum Zeitpunkt der Auszahlung der Willkommensprämie und der Zusatzprämie über ein aktives Konto bei der Bank verfügen, um am Empfehlungsprogramm teilnehmen zu können. Andernfalls erhält er keine Prämie.

Folgende Personen sind von der Teilnahme am Empfehlungsprogramm ausgeschlossen:

  1. Die Mitarbeitenden der Gruppe Crédit Agricole sowie ihre Familienangehörigen; dazu zählen ausschliesslich ihre Ehepartner (verheiratet, in eingetragener Partnerschaft oder in eheähnlicher Gemeinschaft) und Kinder (minderjährig oder volljährig);
  2. von der Bank eingeschaltete Vermittler, insbesondere Finanzintermediäre, Makler, Immobilienmakler und alle Personen, die mit der Bank einen Vermittlungsvertrag oder eine Vereinbarung über eine geschäftliche Zusammenarbeit geschlossen haben.

3.2 Besondere Bedingungen für die Zahlung der Willkommensprämie an den Empfehlungsempfänger

Um die Willkommensprämie zu erhalten, muss der Empfehlungsempfänger

  1. ein Konto bei der Bank im Rahmen eines der folgenden Bankpakete eröffnen: CA Start, CA Extra oder CA First.
  2. Zudem muss er innerhalb von 90 Tagen nach der tatsächlichen Kontoeröffnung
    • eine oder mehrere Überweisungen oder Einzahlungen in Höhe eines kumulierten Betrags von mindestens CHF 1'000.– erhalten. Bankinterne Überweisungen von einem Gemeinschaftskonto, bei dem der Empfehlungsempfänger ebenfalls Kontoinhaber ist, oder von einem Konto des Empfehlungsgebers werden bei der Berechnung dieses Betrags nicht berücksichtigt.
    • Ausserdem müssen mindestens drei Zahlungen mit der Debitkarte oder über CA next bank TWINT erfolgen.

3.3 Besondere Bedingungen für die Zusatzprämie

Damit der Empfehlungsgeber und der Empfehlungsempfänger die Zusatzprämie in Anspruch nehmen können, müssen die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sein:

  1. Der Empfehlungsempfänger muss alle Bedingungen in Artikel 3.2 erfüllt haben.
  2. Der Empfehlungsempfänger muss innerhalb von zwölf Monaten nach Kontoeröffnung eine Hypothek bei der Bank aufnehmen.

3.4 Einschränkungen

Das Empfehlungsprogramm ist nicht mit anderen Sonderangeboten der Bank kumulierbar, ausser in ausdrücklich erwähnten Ausnahmefällen.

Der Empfehlungsgeber kann nicht mehr als fünf Willkommensprämien bzw. Zusatzprämien beziehen.

Artikel 4: Auszahlung der Prämien

4.1 Prämie des Empfehlungsgebers

Der Empfehlungsgeber erhält für jede erfolgreiche Empfehlung eine Willkommensprämie von CHF 80.–. Diese Willkommensprämie wird automatisch auf das Konto des Empfehlungsgebers bei der Bank überwiesen, sobald festgestellt wurde, dass der Empfehlungsempfänger die erforderlichen Bedingungen (Art. 3.2) erfüllt hat.

Wenn der Empfehlungsempfänger innerhalb von zwölf Monaten nach Kontoeröffnung eine Hypothek aufnimmt und alle Bedingungen von Artikel 3.3 erfüllt sind, erhält der Empfehlungsgeber eine Zusatzprämie von CHF 170.–, die den Gesamtbetrag der Prämie auf CHF 250.– erhöht (die Zusatzprämie wird zusätzlich zur bereits gezahlten Willkommensprämie von CHF 80.– gewährt).

4.2 Prämie des Empfehlungsempfängers

Der Empfehlungsempfänger erhält eine Willkommensprämie von CHF 80.–, die nach Prüfung der Voraussetzungen (Art. 3.2) automatisch auf sein bei der Bank eröffnetes Konto überwiesen wird. Wenn der Empfehlungsempfänger innerhalb von zwölf Monaten nach Kontoeröffnung eine Hypothek aufnimmt und alle Bedingungen von Artikel 3.3 erfüllt sind, erhält er eine Zusatzprämie von CHF 170.–, die den Gesamtbetrag auf CHF 250.– erhöht (die Zusatzprämie wird zusätzlich zur bereits gezahlten Willkommensprämie von CHF 80.– gewährt).

Falls der Empfehlungsempfänger zur Teilnahme an mehreren Marketingprogrammen berechtigt ist, wird, ausser in ausdrücklich erwähnten Ausnahmefällen, nur die im Empfehlungsprogramm gezahlte Willkommensprämie bzw. die Zusatzprämie auf sein Konto überwiesen.

Artikel 5: Änderung oder Beendigung des Programms

5.1 Modalitäten

Die Bank behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit zu ändern, auszusetzen oder zu beenden, indem sie dies auf ihrer Website 30 Tage im Voraus ankündigt.

Kontoeröffnungsanträge von Empfehlungsempfängern, die erst nach Ablauf des auf der Website angegebenen Enddatums bei der Bank eingehen, berechtigen nicht zum Bezug von Prämien aus dem Empfehlungsprogramm.

5.2 Laufende Empfehlungen und erhöhte Prämien bei Beendigung des Programms

Wird das Empfehlungsprogramm beendet, bleiben vor dem Enddatum des Programms abgegebene Empfehlungen gültig und berechtigen zum Erhalt der Willkommensprämie von CHF 80.–, sofern alle erforderlichen Bedingungen innerhalb der vorgegebenen Fristen erfüllt werden (Art. 3.2).

Der Anspruch auf eine Zusatzprämie bleibt bestehen, wenn der Empfehlungsempfänger vor dem Enddatum des Empfehlungsprogramms ein Konto eröffnet und innerhalb von zwölf Monaten nach Kontoeröffnung eine Hypothek aufnimmt – auch dann, wenn das Empfehlungsprogramm zu dem Zeitpunkt schon beendet ist – und alle Bedingungen von Artikel 3.3 erfüllt sind.

Artikel 6: Rückzahlungsklausel

Wenn der Empfehlungsgeber oder der Empfehlungsempfänger die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Empfehlungsprogramms nicht einhält, im Rahmen des Empfehlungsprogramms falsche oder unvollständige Angaben macht oder wenn sich ein Prämienempfänger (Empfehlungsgeber oder Empfehlungsempfänger) gemäss Art. 3 als nicht bezugsberechtigt erweist, behält sich die Bank das Recht vor, die vollständige Rückerstattung der gezahlten Willkommensprämien und/oder Zusatzprämien zu verlangen.

Durch ihre Teilnahme am Empfehlungsprogramm ermächtigen der Empfehlungsgeber und der Empfehlungsempfänger die Bank ausdrücklich dazu, Beträge in Höhe der zu Unrecht erhaltenen Prämien direkt von ihrem jeweiligen Konto abzubuchen.

Artikel 7: Verarbeitung personenbezogener Daten

7.1 Daten, Verantwortliche und Empfänger

Die im Rahmen dieses Empfehlungsprogramms erhobenen personenbezogenen Daten werden von Crédit Agricole next bank (Suisse) SA als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung gemäss schweizerischem Datenschutzrecht verarbeitet.

7.2 Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Daten werden zum Zweck der Durchführung des Empfehlungsprogramms, der Vergabe von Prämien und der Überprüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingungen erhoben und verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage der Erfüllung des Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist.

7.3 Dauer der Speicherung der Daten

Personenbezogene Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die Durchführung des Empfehlungsprogramms und gemäss den geltenden rechtlichen Verpflichtungen erforderlich ist.

7.4 Rechte an den Daten

Gemäss der geltenden Datenschutzbestimmungen steht Ihnen hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten das Zugangsrecht, das Recht auf Berichtigung, Löschung und Portabilität und auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Sie haben ausserdem das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen. Hierzu können Sie unsere online verfügbare Datenschutzrichtlinie ca-nextbank.ch/de/rechtliche-hinweise/datenschutz einsehen.

Artikel 8: Bankgeheimnis

Der Empfehlungsempfänger erkennt an und akzeptiert, dass die Verwendung des Empfehlungscodes den Empfehlungsgeber indirekt über die Kontoeröffnung bei Crédit Agricole next bank (Suisse) SA und über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung der im Rahmen des Empfehlungsprogramms gewährten Vergünstigungen (Willkommensprämie und Zusatzprämie) informiert.

Mit seiner Teilnahme am Empfehlungsprogramm entbindet der Empfehlungsempfänger die Bank zu diesem Zweck ausdrücklich vom Bankgeheimnis.

Artikel 9: Sprachen

Im Falle einer unterschiedlichen Auslegung der französischen, deutschen und/oder englischen Fassung aller Dokumente und Formulare der Bank im Zusammenhang mit diesem Angebot sind nur die Texte in französischer Sprache massgeblich.

Artikel 10: Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Empfehlungsprogramms unterliegen schweizerischem Recht. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist der Sitz von Crédit Agricole next bank (Suisse) SA.


August 2025