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Steuern für deutsche Grenzgänger in der Schweiz: 
Das müssen Sie wissen

Sie arbeiten in der Schweiz, aber wohnen in Deutschland? Als Grenzgänger ist es entscheidend, Ihre steuerlichen Rechte und Pflichten genau zu kennen, um finanzielle Nachteile und mögliche Sanktionen zu vermeiden. Daher lohnt es sich, die Steuersysteme beider Länder genau zu verstehen.

Die Crédit Agricole next bank unterstützt Sie gerne dabei. Im folgenden Artikel finden Sie alle relevanten Informationen zu diesem Thema.

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Ihr Steuersatz als deutsche Grenzgänger

Deutsche Grenzgänger sind grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Die Schweiz ist jedoch berechtigt, eine Quellensteuer von 4,5 Prozent einzubehalten. Die Kantone ziehen diesen Prozentsatz direkt vom Lohn der betroffenen Arbeitnehmenden ab, sofern keine C-Bewilligung vorliegt.

Wer ist für die Quellensteuer zuständig?

Der Arbeitgeber überweist den Betrag vierteljährlich an das kantonale Steueramt. Das vereinfacht das Lohnsteuerverfahren erheblich, da Grenzgänger in der Schweiz keine jährliche Einkommensteuererklärung ausfüllen müssen.

Die nachträgliche Versteuerung in Deutschland

Dank der Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz wird die Schweizer Quellensteuer auf die deutsche Steuer angerechnet. Um von dieser Vereinbarung zu profitieren, müssen sie wie folgt vorgehen:

  • Schritt 1: Ansässigkeitsbescheinigung (GRE-1) beantragen
    • Beim deutschen Finanzamt das Formular GRE-1 anfordern.
    • Ausfüllen und bestätigen lassen, dass Sie in Deutschland ansässig sind.
    • Die Bescheinigung beim Schweizer Arbeitgeber einreichen.

  • Schritt 2: Quellensteuer in der Schweiz zahlen (4,5 %)
    • Ihr Arbeitgeber zieht die 4,5 % Quellensteuer automatisch von Ihrem Bruttolohn ab und führt sie den Schweizer Steuerbehörden zu.
Achtung: Falls das Formular GRE-1 nicht vorliegt, wird die reguläre Schweizer Quellensteuer (meist höher als 4,5 %) erhoben.

  • Schritt 3: Einkommen in Deutschland angeben
    • Steuererklärung einreichen spätestens bis zum 31. Juli des Folgejahres (Frist kann verlängert werden).
    • Anlage N-AUS ausfüllen:
    • Bruttoeinkommen aus der Schweiz angeben.
    • Die bereits in der Schweiz gezahlte Quellensteuer (4,5%) eintragen.

  • Schritt 4: Anrechnung der Schweizer Quellensteuer in Deutschland
    • Deutsche Steuer berechnen: Basierend auf Ihrem Gesamteinkommen.
    • Quellensteuer abziehen: Die bereits gezahlten 4,5% abziehen.
    • Restbetrag zahlen: Falls die deutsche Steuer höher ist, die Differenz zahlen.
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Wann gelten für deutsche Arbeitnehmende
in der Schweiz abweichende Quellensteuertarife?

  • Wenn Sie mehr als 60 Tage nicht nach Deutschland zurückkehren:
    • Falls Grenzgänger*innen mehr als 60 Tage im Jahr nicht an ihren Wohnort in Deutschland zurückkehren, verlieren sie ihren Grenzgängerstatus und somit den Schutz durch das Doppelbesteuerungsabkommen.
    • In diesem Fall werden Grenzgänger*innen steuerlich wie ausländische Arbeitnehmende ohne G- oder C-Bewilligung behandelt. Es gelten also die Tarife der regulären Schweizer Quellensteuer, die je nach Kanton und persönlichen Verhältnissen (Familienstand, Einkommen usw.) variieren.
  • Nicht wöchentliche Rückkehr:
    • Falls die wöchentliche Rückkehr nicht gegeben ist, kann der Grenzgängerstatus ebenfalls aberkannt werden.
  • Kurzfristige Beschäftigungen:
    • Für kurzfristige oder saisonale Beschäftigungen gelten abweichende Tarife.