Krankheit, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Selbständige... Welche Entschädigungen für welche Fälle des Erwerbsausfalls?
Konkret bedeutet dies, dass die Entschädigung im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls die obligatorischen sozialen Zusatzleistungen ergänzt, die in der Regel nur einen Teil Ihres Lohnes abdecken, zwischen 60 und 70%.
Die Erwerbsausfallversicherung kann verschiedene Arten von Situationen wie Krankheit oder Unfall abdecken. Sie kann auch die Deckung des Verdienstausfalls bei Mutterschaftsurlaub oder Arbeitslosigkeit umfassen. Es ist daher wichtig, dass Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber über die Einzelheiten der von Ihrem Unternehmen abgeschlossenen Versicherung informieren. Darüber hinaus zahlen einige Versicherungsgesellschaften erst ab einem bestimmten Grad der Arbeitsunfähigkeit, in der Regel 25 % (ärztlich festgestellt).
Wenn Ihr Arbeitgeber keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, können Sie diese als Privatperson abschliessen. Prüfen Sie die verfügbaren Optionen, um sich im Falle eines Einkommensverlustes zu schützen.
Erwerbsausfallversicherung bei Krankheit
Bei Krankheit oder einem Unfall kann es vorkommen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, zu arbeiten. Dies wird als vollständige oder teilweise Arbeitsunfähigkeit bezeichnet. In solchen Fällen decken die gesetzlichen Sozialleistungen nur einen Teil Ihres Lohnes ab (zwischen 60 und 70%). Um diese Einkommensverluste auszugleichen, ergänzt die Krankentaggeldversicherung Ihr Taggeld, um Ihnen zu helfen, Ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Sie garantiert Ihnen eine regelmässige Rente, um Sie und Ihre Familie zu schützen.
Ihr Unternehmen kann eine Erwerbsausfallversicherung nur für Krankheit oder für Krankheit und Unfall abgeschlossen haben. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber über den Umfang und die Bedingungen.
Erwerbsausfallversicherung bei Mutterschaft
Seit 2005 hat sich das Recht für Mütter in der Schweiz geändert. Nach einem Referendum haben sie nun Anspruch auf einen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub sowie auf eine Mutterschaftsentschädigung, die über diesen Zeitraum gezahlt wird. Diese Entschädigung ist Teil des Gesetzes über Familienzulagen für Erwerbsausfall und basiert auf dem durchschnittlichen Lohn der Mutter vor der Entbindung.
Das Taggeld für Mutterschaft beträgt 80% des Durchschnittseinkommens, mit einem Höchstbetrag von 196 CHF pro Tag. Diese Leistung wird ab dem Tag der Geburt des Kindes für 14 Wochen, d.h. 98 Tage, bei 7 Taggeldern pro Woche gezahlt.