Personen, die im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten, müssen grundsätzlich eine Krankenversicherung in der Schweiz abzuschliessen. Für diejenigen mit EU-Bürgerschaft besteht jedoch das Recht, sich im Wohnland zu versichern (Optionsrecht).
Als deutsche Grenzgänger haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die private Krankenversicherung (PKV) in Deutschland sowie die schweizerische Krankenversicherung, die dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) untersteht.
Hier finden Sie einen Überblick, damit Sie die für sich richtige Entscheidung treffen können.