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Gesundheitsversorgung für Grenzgänger

Treffen Sie die richtige Wahl!

Personen, die im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten, müssen grundsätzlich eine Krankenversicherung in der Schweiz abzuschliessen. Für diejenigen mit EU-Bürgerschaft besteht jedoch das Recht, sich im Wohnland zu versichern (Optionsrecht).

Als deutsche Grenzgänger haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die private Krankenversicherung (PKV) in Deutschland sowie die schweizerische Krankenversicherung, die dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) untersteht.

Hier finden Sie einen Überblick, damit Sie die für sich richtige Entscheidung treffen können.

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Das Optionsrecht

Grenzgänger, die sich nicht in der Schweiz versichern wollen, müssen bei der zuständigen Behörde ihres Arbeitskantons innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Erwerbstätigkeit ein Gesuch um Befreiung von der Versicherungspflicht einreichen.

Dabei ist es wichtig, zu beachten, dass die gewählte Option unwiderruflich ist und ein Wechsel des Systems nur in den folgenden Fällen erfolgen kann:

  • Wiederaufnahme einer Tätigkeit in der Schweiz nach einer Phase der Arbeitslosigkeit
  • Änderung des Status (z. B. von erwerbstätig zu Rentner)
  • Wechsel des Wohnsitzlandes

Die Besonderheiten der einzelnen Versicherungsmodelle

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland

Diese Versicherung deckt alle medizinisch notwendigen Leistungen ab. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder sind in der GKV kostenlos mitversichert, solange sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben (Familienversicherung). Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen zunächst einmal gleich. Er beträgt 14,6% des Bruttoeinkommens – allerdings nur bis zu einer bestimmten Gehaltshöhe, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt zurzeit bei 66’150 EUR jährlich*. In Deutschland zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge, in der Schweiz tätige deutsche Grenzgänger müssen hingegen für den vollen Beitrag aufkommen.

Private Krankenversicherung (PKV) in Deutschland

Diese Versicherung deckt alle medizinisch notwendigen Leistungen ab. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder sind in der GKV kostenlos mitversichert, solange sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben (Familienversicherung). Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen zunächst einmal gleich. Er beträgt 14,6% des Bruttoeinkommens – allerdings nur bis zu einer bestimmten Gehaltshöhe, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt zurzeit bei 66’150 EUR jährlich*. In Deutschland zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge, in der Schweiz tätige deutsche Grenzgänger müssen hingegen für den vollen Beitrag aufkommen.

Schweizerische Krankenversicherung nach KVG

Auch als Grenzgänger können Sie sich für die öffentliche Gesundheitsversicherung der Schweiz anmelden. Die Beitragshöhe basiert dabei nicht auf Faktoren wie Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihrem Bruttoeinkommen. Als Versicherte können Sie sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland medizinische Behandlungen in Anspruch nehmen. Allerdings ist der Abschluss einer Zusatzkrankenversicherung für Zahnbehandlungen empfehlenswert, da diese in der Regel nicht über die Grundversicherung abgedeckt sind. Wenn Sie sich für das Schweizer Krankenversicherungssystem entscheiden, haben Ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen die Wahl: Sie können sich entweder in der Schweiz oder in Deutschland versichern lassen. 

Gut zu wissen

Um unabhängig von Ihrer Wahl einen optimalen Gesundheitsschutz zu erhalten, empfiehlt sich eine Zusatzversicherung. Für deutsche Grenzgänger besteht zudem die gesetzliche Pflicht, in Ihrem Heimatland eine Pflegeversicherung abzuschliessen.

Drei Monate, die für Ihre Gesundheit wegweisend sind

Die Wahl des passenden Versicherungsmodells hängt nicht von einem einzigen Kriterium ab: Sie kann nur auf der Grundlage konkreter Informationen getroffen werden, die Sie im Vorfeld zusammentragen müssen.

Finanzielle Situation

Anders als bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GVK) in Deutschland sind die Prämien bei der Privaten Krankenversicherung (PVK) in Deutschland sowie bei der schweizerischen Krankenversicherung nicht abhängig vom Einkommen. So gestalten sich die Prämien für eine alleinstehende Person ohne Kinder (als Richtwert):

Gesetzliche Krankenversicherung (GVK) in Deutschland:

  • 14.6 % des Bruttoeinkommens
  • Beitragsbemessungsgrenze: 66‘150 EUR jährlich
  • Besonderheit: Kapital- und Mieteinkünfte werden nicht berücksichtigt
  • Bei einem Nettoeinkommen von CHF 5‘000 monatlich beträgt die Prämie also CHF 730.

Private Krankenversicherung (PVK) in Deutschland:

  • Die Beiträge basieren auf Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang, nicht auf dem Einkommen.
  • Kapital- und Mieteinkünfte haben ebenfalls keinen Einfluss auf die Prämien.
  • Die Prämien variieren stark, es empfiehlt sich, unterschiedliche Offerten einzuholen.

Schweizerische Krankenversicherung

  • Die Prämien sind einkommensunabhängig und variieren je nach Kanton und Versicherungsmodell.
  • Kapital- und Mieteinkünfte haben ebenfalls keinen Einfluss auf die Prämien.
  • Die durchschnittliche Prämie für die Grundversicherung beträgt ca. CHF 350 - 500 pro Monat.

Familiäre Situation

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ordnet minderjährige Kinder standardmässig der Krankenversicherung ihrer Eltern zu, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. Das Schweizer Krankenversicherungssystem hingegen sieht eine individuelle Deckung pro Person vor, sodass Sie für jedes Ihrer Kinder einen Beitrag zahlen müssen. Diese Kosten sind zwar geringer als für einen Erwachsenen, sollten aber bei Ihren Berechnungen berücksichtigt werden.

Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre aktuelle und zukünftige Familiensituation berücksichtigen: Planen Sie zu heiraten oder Kinder zu bekommen? Das kann sich später auswirken.

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Zugang zur Gesundheitsversorgung

Entscheidend kann auch sein, wie leicht Sie an Ihrem Wohnort in Deutschland Zugang zu medizinischer Versorgung haben. Deshalb sollten Sie sich die folgenden Fragen stellen:

  • Wie weit ist das nächste Krankenhaus oder die nächste Klinik entfernt?
  • Nehmen die Ärzt in Ihrer Umgebung neue Patient auf?
  • Wie schnell können Sie einen Termin bekommen bei Allgemeinmediziner*innen/Fachärzt?

Aktueller Gesundheitszustand

Ihr aktueller Gesundheitszustand ist ebenfalls zu berücksichtigen, insbesondere zum Zeitpunkt des Abschlusses einer (freiwilligen) Zusatzversicherung. In der Schweiz wird Ihnen dabei nämlich ein medizinischer Fragebogen vorgelegt.

Die Entscheidung für eine Zusatzversicherung

Die Wahl einer geeigneten Zusatzversicherung für Grenzgänger kann kompliziert sein. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihren Bedarf an medizinischer Versorgung sowie die damit verbundenen Kosten in Blick behalten und unter den einzelnen Anbietern einen Leistungsvergleich machen. Dabei sollten Sie die Kriterien für die Anspruchsberechtigung für Grenzgänger und ihre Erstattungsgrenzen nicht vergessen. Am besten kontaktieren Sie dafür eine auf Zusatzversicherungen spezialisierte Makler und lassen sich beraten.

Verwaltungsformalitäten für den Abschluss einer Krankenversicherung für Grenzgänger

Die administrativen Formalitäten für den Abschluss Ihrer Krankenversicherung unterscheiden sich wesentlich:

Gesetzliche Krankenversicherung (GVK) in Deutschland

  • Wählen Sie eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und beantragen Sie die Mitgliedschaft. Nach der Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie eine Mitgliedsbescheinigung sowie eine Gesundheitskarte.
  • Der kantonale Krankenversicherungsdienst Ihres Arbeitskantons stellt Ihnen für die Befreiung von der KVG-Pflicht in der Schweiz ein Formular zur Verfügung. Zudem müssen Sie dieser Behörde die Mitgliedsbescheinigung Ihrer deutschen Krankenkasse zustellen.
  • Reichen Sie das Formular S1 bei Ihrer deutschen Krankenkasse ein. Dieses Formular ermöglicht Ihnen die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen in der Schweiz im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Bestätigen Sie Ihre Wahl des Krankenversicherungssystems durch die Rücksendung des entsprechenden Formulars an den zuständigen kantonalen Krankenversicherungsdienst. Damit sichern Sie sich die grenzüberschreitende Versorgung sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz.

Private Krankenversicherung (PVK) in Deutschland

  • Wählen Sie eine private Krankenversicherung in Deutschland und schließen Sie einen Vertrag ab. Sie erhalten daraufhin Ihre Versicherungspolice und eine private Gesundheitskarte.
  • Beantragen Sie die Befreiung von der KVG-Pflicht in der Schweiz mittels des dafür vorgesehenen Formulars Ihres kantonalen Versicherungsdienstes. Fügen Sie eine Bestätigung Ihrer privaten Krankenversicherung bei.
  • Fordern Sie das Formular S1 bei Ihrer privaten Krankenversicherung an, falls diese die grenzüberschreitende Versorgung abdeckt. Mit diesem Formular können Sie medizinische Leistungen in der Schweiz in Anspruch nehmen, die dann von Ihrer PVK erstattet werden.
  • Bestätigen Sie Ihre Wahl durch das dafür vorgesehene Formular und senden Sie es an den kantonalen Krankenversicherungsdienst Ihres Arbeitskantons. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Absicherung sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gültig ist.

Schweizerische Krankenversicherung nach KVG

  • Entscheiden Sie sich für einen Versicherer.
  • Nach dem Unterzeichnen des Vertrags erhalten Sie innerhalb weniger Tage Ihre Versichertenkarte sowie einen KVG-Versicherungsnachweis. Zusätzlich erhalten Sie das Formular S1, mit dem Sie sich bei Ihrer deutschen Krankenkasse für die Kostenübernahme Ihrer medizinischen Versorgung in Deutschland anmelden können.
  • Nach erfolgter Prüfung stellt Ihnen Ihre Krankenkasse eine deutsche Gesundheitskarte aus. Mit dieser können Sie in Deutschland die medizinische Grundversorgung in Anspruch nehmen, wobei die Abrechnung über die schweizerische Krankenversicherung erfolgt.
  • Senden Sie die KVG-Bescheinigung an den kantonalen Krankenversicherungsdienst Ihres Arbeitskantons. Dies bestätigt Ihren Versicherungsstatus und stellt sicher, dass Sie im Krankheitsfall sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland abgesichert sind.

Ein weiterer Tipp

Wenn Sie sich für die schweizerische Krankenversicherung entscheiden, freuen sich unsere CA next bank-Berater*innen darauf, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Was passiert, wenn ich aufhöre, in der Schweiz zu arbeiten?

Der Status der Grenzgänger setzt standardmäßig voraus, dass Sie in der Schweiz arbeiten. Wenn Sie nicht mehr in der Schweiz arbeiten, sind Sie auch kein Grenzgänger mehr. In diesem Fall müssen Sie Ihre KVG-Versicherung kündigen und sich in Deutschland versichern. Dies ist auch bei einer Unterbrechung zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen der Fall. Bei der Wiederaufnahme einer neuen Beschäftigung in der Schweiz können Sie Ihr Optionsrecht hingegen erneut ausüben.

Zusammenfassung zur Wahl der Krankenversicherung als Grenzgänger in der Schweiz

Für Grenzgänger in der Schweiz ist es wichtig, die Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsmodellen zu verstehen, damit sie für sich und ihre Familie die beste Wahl treffen können. Beim Vergleich der Optionen sollten die Kosten, die Deckungsstufen und die Flexibilität berücksichtigt werden, aber nicht nur das. Andere Aspekte sind ebenso wichtig: Ihre Familiensituation, Ihr Einkommensniveau, der Zugang zu medizinischer Versorgung in Deutschland und Ihr Gesundheitszustand zum jetzigen Zeitpunkt und in der Zukunft, da die Wahl unwiderruflich ist.

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Unsere Checkliste für die Wahl Ihres Versicherungsmodells

  • Vergleichen Sie die Preise und Deckungsniveaus der einzelnen Versicherungsmodelle.
  • Denken Sie beim Vergleich der Optionen an Ihre aktuellen und zukünftigen Gesundheitsbedürfnisse, da die Wahl abgesehen von einigen Sonderfällen unwiderruflich ist.
  • Denken Sie daran, mögliche Einkommensverluste bei Krankheit oder Unfall zu berücksichtigen.
  • Holen Sie Angebote für Zusatzversicherungen ein und vergleichen Sie diese.
  • Bedenken Sie, dass sich die Optionen für Krankenversicherungen ändern können. Es kann daher sinnvoll sein, Ihre Wahl regelmäßig neu zu bewerten, um sicherzustellen, dass sie noch den Bedürfnissen Ihrer Familie entspricht.

Nehmen Sie sich ruhig die Zeit, Versicherungsexpert oder Makler zu konsultieren, um genauere Informationen über die Optionen zu erhalten, die Ihnen als  Grenzgänger*in zur Verfügung stehen. Sie helfen Ihnen, die beste Wahl für Ihre Bedürfnisse und Ihr Budget zu treffen.


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