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Mit der 3. Säule können Sie Ihre Zukunft gestalten

Und wenn Sie Ihre Pläne in die Tat umsetzen würden?

Spezielles Angebot
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100 CHF Angebote!

Für jede Einzahlung von mindestens CHF 500 auf ein neues 3. Säule Konto, das zwischen dem 15. Oktober und dem 15. Dezember 2024 eröffnet wird, erhalten Sie eine Einzahlung von CHF 100 auf Ihr CA Libre Epargne und nehmen automatisch an unserem Wettbewerb teil, bei dem Sie CHF 1'000* gewinnen können.

Die 3. Säule von Credit Agricole next bank: Expertise und Flexibilität als zusätzliches Plus

Eine Säule 3a kann in jedem Alter und bei verschiedenen Anbietern abgeschlossen werden. Doch Crédit Agricole next bank hebt sich von der Konkurrenz ab.

Offene Architektur

Bei uns können Sie Ihr Geld bei 5 renommierten Emittenten von Investmentfonds anlegen - UBS, Pictet, Swisscanto, SwissLife und Credit Suisse. Ein echter Vorteil für die Diversifizierung Ihres Portfolios!

Ein Zinssatz von 1.50%*

Unsere Bank bietet einen der besten Zinssätze für die Vergütung Ihrer Säule 3a.

Beratung

Unsere Beraterinnen und Berater begleiten Sie von der Analyse Ihrer Situation bis zum Abschluss Ihre 3. Säule.

Ihre 3. Säule in 3 Schritten!

1

Füllen Sie das Formular aus, um von einem Berater zurückgerufen zu werden

2

Analysieren Sie gemeinsam Ihre Situation

3

Eröffnen Sie Ihre 3. Säule

Die 3. Säule - ein wichtiger Trumpf für Ihre zukünftige Lebensqualität

Der Betrag aus der 1. und 2. Säule, den Sie im Ruhestand erhalten, entspricht im Durchschnitt 60% des letzten vor der Pensionierung bezogenen Lohns. Die 3. Säule ist ein freiwilliges, individuelles und langfristig angelegtes Sparguthaben, das Ihnen am Ende Ihres Arbeitslebens ein zusätzliches Einkommen sichern soll.

Sie kann auch andere Projekte finanzieren, doch muss man zwischen Säule 3a und Säule 3b unterscheiden:

Säule 3a

Sie kann frühestens 5 Jahre vor der Pensionierung oder in bestimmten Fällen vorzeitig bezogen werden, z. B.:

  • beim Kauf eines Hauptwohnsitzes
  • bei einer beruflichen Neuorientierung (Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Wechsel der selbstständigen Erwerbstätigkeit)
  • beim endgültigen Verlassen der Schweiz
  • oder bei jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Ereignis

Säule 3b

Sie kann jederzeit und ohne Bedingungen bezogen werden.

Benötigen Sie mehr Informationen?

Welcher Steuervorteil?

Der Steuervorteil, von dem Sie profitieren können, hängt von mehreren Kriterien ab: Höhe Ihrer Einzahlung in die Säule 3a, Höhe Ihres steuerbaren Jahreseinkommens, Wohnkanton usw.

Um von einem Steuervorteil zu profitieren, empfehlen wir Ihnen, Ihre Einzahlung stets vor dem 15. Dezember zu tätigen, um sicherzustellen, dass sie für das laufende Jahr berücksichtigt wird. Einzahlungen in Ihre Säule 3a sind in unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem steuerbaren Einkommen abzugsfähig**.

In 2023 wurden die Obergrenzen für Säule 3a wie folgt festgelegt:

Als Arbeitnehmer

können Sie bis zu 7'056 CHF einzahlen und somit von Ihrem Einkommen abziehen.

Als Selbstständigerwerbender

können Sie bis zu 35'280 CHF abziehen (aber höchstens 20% Ihres jährlichen Nettoeinkommens).

Beispiel:

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Beispiel 1

  • Ledige Person ohne Kinder
  • Wohnsitz im Kanton Genf
  • Mit einem steuerbaren Jahreseinkommen von 60'000 CHF

Wenn die Person 3'600 CHF in ihre  Säule 3a einzahlt, beträgt die geschätzte Steuerersparnis:

1'058 CHF.

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Beispiel 2

  • Ledige Person ohne Kinder
  • Wohnsitz im Kanton Zürich
  • Nicht in einer 2. Säule versichert (selbstständigerwerbend)
  • Mit einem steuerbaren Jahreseinkommen von 100'000 CHF

Wenn die Person den Höchstbetrag für 2023 in ihre Säule 3a einzahlt, d. h. 35'280 CHF, beträgt die geschätzte Steuerersparnis:

8'757 CHF.

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Beispiel 3

  • Verheiratetes Paar mit 1 Kind
  • Wohnsitz im Kanton Freiburg
  • Mit einem steuerbaren Jahreseinkommen von 140'000 CHF

Wenn jeder Ehepartner den Höchstbetrag für 2023 in seine Säule 3a einzahlt, d. h. 7'056 CHF, beträgt die geschätzte Steuerersparnis für das Paar:

4'635 CHF.

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Das Webinar zum Thema Ruhestand

Wie viel Geld werde ich im Ruhestand erhalten?

* Ab dem 01.11.2023.
** Je nach Kanton und Ihrem Steuerstatus.