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Sind Sie gerade umgezogen? Lassen Sie es uns wissen!

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Bankkarten und andere wichtige Mitteilungen an Ihrer neuen Adresse erhalten und helfen Sie uns, Ihre Unterlagen auf dem neuesten Stand zu halten.

Sie ziehen aus dem Ausland in die Schweiz? Hier ist eine Liste der Dokumente, die Sie vorlegen müssen:

Formular A

Wirtschaftlich Berechtigter.
Von Ihrem Berater ausgehändigt.

Wohnsitznachweis*

Zum Beispiel eine Rechnung für Energie (Strom, Wasser, ...), Internet oder Telefon, die nicht älter als 12 Monate ist.

Steuerliche Selbsterklärung

Von Ihrem Berater ausgehändigt.

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Sie ziehen innerhalb der Schweiz um?

Für eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist das ganz einfach.

Sie können Ihre Adresse ab sofort in Ihrem E-Banking oder in Ihrer App unter «Einstellungen» und dann «Adressänderung» aktualisieren.

Sie ziehen von der Schweiz ins Ausland um? Sie ziehen von Land A nach Land B um? Hier ist eine Liste der Dokumente, die Sie vorlegen müssen:

Wohnsitznachweis*

Zum Beispiel eine Rechnung für Energie (Strom, Wasser, ...), Internet oder Telefon, die nicht älter als 12 Monate ist.

Steuerliche Selbsterklärung

Von Ihrem Berater ausgehändigt.

Sie ziehen im gleichen Land, in dem Sie bereits wohnen um (ausserhalb der Schweiz)? In diesem Fall müssen Sie das folgende Dokument vorlegen:

Wohnsitznachweis*

Zum Beispiel eine Rechnung für Energie (Strom, Wasser, ...), Internet oder Telefon, die nicht älter als 12 Monate ist.

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Übermitteln Sie uns Ihre Dokumente über die sichere Mailbox in Ihrem E-Banking

Übermitteln Sie Ihrem Berater Ihre neue Adresse über die sichere Mailbox in Ihrem E-Banking oder Ihrer App.

Unser Topp
Übermitteln Sie Ihre Belege als Anhang über die sichere Mailbox in Ihrem E-Banking.

* Als Wohnsitznachweis anerkannte Dokumente:

  • Rechnung eines Energieversorgers (Strom, Gas, Wasser), die nicht älter als 12 Monate ist
  • Jährlicher Zahlungsplan, der nicht älter als 12 Monate ist
  • Inbetriebnahmevertrag oder Bescheinigung des Energieversorgers über den Ort des Verbrauchs, die nicht älter als 3 Monate ist
  • Telefonrechnung (Festnetz, Mobiltelefon, Internet), die nicht älter als 12 Monate ist
  • Eröffnung eines Festnetzanschlusses, die nicht älter als 3 Monate ist
  • Von einer Hausverwaltung ausgestellte Mietquittung, die nicht älter als 12 Monate ist
  • Mietvertrag, der von einer Hausverwaltung ausgestellt wurde, wenn das Datum des Einzugs weniger als 3 Monate zurückliegt
  • Nachtrag zum Mietvertrag, der von einer Hausverwaltung ausgestellt wurde und der nicht älter als 3 Monate ist
  • Steuerbescheid (Einkommen, Wohnung, Grundbesitz), der nicht älter als 14 Monate ist
  • Schreiben der Steuerbehörde des Wohnsitzlandes, das nicht älter als 12 Monate ist
  • Wohngebäudeversicherungsvertrag für den Hauptwohnsitz, der nicht älter als 12 Monate ist
  • Bestätigung der Wohngebäudeversicherung für den Hauptwohnsitz, die nicht älter als 12 Monate ist
  • Fälligkeitsmitteilung Wohngebäudeversicherung des Hauptwohnsitzes, die nicht älter als 12 Monate ist