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Schweizer Haushalte geben durchschnittlich 0.3% ihres monatlichen Budgets, d.h. CHF 31.-, für Haustiere aus1. Dies reicht von CHF 1’000.- pro Jahr für eine Katze bis zu CHF 2’000.- pro Jahr für einen Hund!
Sie ziehen in die Schweiz und möchten Ihren vierbeinigen Freund mitnehmen? Die Beliebtheit von Haustieren in der Schweiz ist unbestreitbar: viele Katzen und Hunde, die beiden beliebtesten Haustiere der Schweizer, teilen das Leben ihrer Besitzer in der Schweiz.
Schweizer Haushalte geben durchschnittlich 0.3% ihres monatlichen Budgets, d.h. CHF 31.-, für Haustiere aus1. Dies reicht von CHF 1’000.- pro Jahr für eine Katze bis zu CHF 2’000.- pro Jahr für einen Hund!
So viele Katzen gibt es in der Schweiz1.
So viele Hunde gibt es in der Schweiz1.
Möchten Sie, dass Ihr Haustier Sie auf Ihrem neuen Abenteuer in der Schweiz begleitet?
Wenn es die folgenden Bedingungen erfüllt, kann es zollfrei in das Land einreisen:
Haustiere, die Sie zollfrei einführen, dürfen nach der Ankunft in der Schweiz nicht verkauft werden.
Wenn Sie aus einem Drittland ausserhalb der Europäischen Union in die Schweiz einreisen, muss Ihr Haustier dem Zoll vorgeführt werden, wo seine Dokumente und Einfuhrbedingungen überprüft werden. Wenn das Land, aus dem das Tier stammt, ein Tollwutrisiko aufweist, muss es einer eingehenderen Kontrolle unterzogen werden (Bluttests, Einholung einer Einfuhrgenehmigung...).
Das Online-Tool des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hilft Ihnen dabei, die notwendigen Schritte für die Einfuhr Ihres Tieres in Abhängigkeit von Ihrem Herkunftsland zu bestimmen.
Achten Sie auch auf die kantonalen Regelungen zur Haltung von Kampfhunden: Einige Rassen können sogar regional verboten sein. Der Veterinärdienst Ihres zukünftigen Wohnkantons kann Ihnen weitere Informationen zu diesem Thema geben.
Einige Tiere dürfen nach dem Tierschutzgesetz nicht alleine gehalten werden, z.B. Rennmäuse, Kaninchen, Meerschweinchen, Ratten, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien und viele Fische wie Goldfische.
Weitere Informationen über die Haltung von Heimtieren in der Schweiz finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Für Mieter in der Schweiz kann die Haltung von Haustieren durch den Vermieter verboten werden.
Um eine Katzenklappe in Ihr Mietobjekt einzubauen, müssen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters einholen, der in der Regel die Instandsetzung der Tür oder des Fensters bei Ihrem Auszug verlangt. Es ist daher ratsam, die vor dem Einbau der Katzenklappe eingebauten Elemente zu erhalten.
1 infomaison, 2018. Haustiere in der Schweiz.
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