
Der Bund
Er legt den allgemeinen Rahmen und die zu erfüllenden Mindestleistungen fest.
Wie kann man während der Schwangerschaft und auch nach der Entbindung positive Erfahrungen machen? Nachfolgend finden Sie unsere Erklärungen für eine erfolgreiche Mutterschaftserfahrung in der Schweiz.
So erhält in der Schweiz kann die werdende Mutter Hilfe:
Er legt den allgemeinen Rahmen und die zu erfüllenden Mindestleistungen fest.
Er kann zusätzliche Leistungen zu der vom Bund gezahlten vorsehen.
Er kann eine grosszügigere Deckung als die gesetzlich vorgesehene Mindestdeckung anbieten.
Unabhängig davon, ob Sie zum Zeitpunkt der Entbindung Arbeitnehmerin, Selbständige, arbeitslos sind oder Erwerbsausfallentschädigung beziehen, haben Sie Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen (16 Wochen für Genfer).
Wird die Arbeit früher wieder aufgenommen, erlischt der Anspruch auf Mutterschaftsgeld sofort. Es ist jedoch verboten, während der ersten 8 Wochen nach der Entbindung zu arbeiten (Art. 35a Abs. 3 ArG).
Während des Mutterschaftsurlaubs erhalten Sie 80% des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens in Form einer Mutterschaftsentschädigung, jedoch höchstens CHF 196.- pro Tag. Grosszügigere Leistungen können in den kantonalen Bestimmungen Ihres Wohnortes oder in der Personalordnung Ihres Unternehmens vorgesehen sein.
Da die Mutterschaftsentschädigung als Gehalt betrachtet wird, werden die Beiträge für das BVG, die AHV, die IV und die EO abgezogen. Während dieser Zeit profitieren Sie von der Unfallversicherung und dem Versicherungsschutz der beruflichen Vorsorge.
Was Sie tun müssen, um Mutterschaftsgeld zu erhalten:
Die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Mutterschaftsgeld zu erhalten:
Ihr Arbeitgeber darf Ihren Arbeitsvertrag nicht während der Schwangerschaft und auch nicht in den 16 Wochen nach der Entbindung kündigen. Dieses Recht tritt bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag ab dem ersten Tag der Schwangerschaft und nach Ablauf der Probezeit in Kraft. In anderen Fällen, wie z.B. während der Probezeit oder bei Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages, haben Sie keinen Anspruch auf diesen Schutz.
Das Schweizer Gesetz sieht nur Bestimmungen für Frauen vor. Bezüglich der besonderen Bedingungen für Männer sollten Sie die Personalordnung Ihres Arbeitgebers konsultieren. Einige Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern Vergünstigungen in Form von Vaterschaftsurlaubstagen und/oder Geburtsprämien.
Um sich über alle gesetzlich vorgesehenen Besonderheiten zu informieren, empfehlen wir Ihnen, das offizielle Dokument des Bundes «Mutterschaft - Schutz der Arbeitnehmerinnen» zu konsultieren, das Sie auf der SECO-Website www.seco.admin.ch finden.
Die in diesem Artikel enthaltenen Links ermöglichen den Zugang zu Websites Dritter. Sie werden ausschliesslich zu Informationszwecken erwähnt und dienen nicht der Zeichnung von Produkten, die vom Crédit Agricole angeboten werden, der keinerlei kommerzielle Beziehung zu den Eigentümern der betreffenden Websites unterhält. Die vorliegenden Informationen sind nicht als Finanz-, Steuer- oder sonstige Beratung zu betrachten.