No alt text defined

Schwangerschaft und Geburt in der Schweiz

Wie kann man während der Schwangerschaft und auch nach der Entbindung positive Erfahrungen machen? Nachfolgend finden Sie unsere Erklärungen für eine erfolgreiche Mutterschaftserfahrung in der Schweiz.

Wer hilft bei der Geburt?

So erhält in der Schweiz kann die werdende Mutter Hilfe:

No alt text defined

Der Bund

Er legt den allgemeinen Rahmen und die zu erfüllenden Mindestleistungen fest.

No alt text defined

Der Kanton

Er kann zusätzliche Leistungen zu der vom Bund gezahlten vorsehen.

No alt text defined

Der Arbeitgeber

Er kann eine grosszügigere Deckung als die gesetzlich vorgesehene Mindestdeckung anbieten.

Was sieht das Gesetz vor?

14

Unabhängig davon, ob Sie zum Zeitpunkt der Entbindung Arbeitnehmerin, Selbständige, arbeitslos sind oder Erwerbsausfallentschädigung beziehen, haben Sie Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen (16 Wochen für Genfer).

Wird die Arbeit früher wieder aufgenommen, erlischt der Anspruch auf Mutterschaftsgeld sofort. Es ist jedoch verboten, während der ersten 8 Wochen nach der Entbindung zu arbeiten (Art. 35a Abs. 3 ArG).

80%

Während des Mutterschaftsurlaubs erhalten Sie 80% des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens in Form einer Mutterschaftsentschädigung, jedoch höchstens CHF 196.- pro Tag. Grosszügigere Leistungen können in den kantonalen Bestimmungen Ihres Wohnortes oder in der Personalordnung Ihres Unternehmens vorgesehen sein.

Da die Mutterschaftsentschädigung als Gehalt betrachtet wird, werden die Beiträge für das BVG, die AHV, die IV und die EO abgezogen. Während dieser Zeit profitieren Sie von der Unfallversicherung und dem Versicherungsschutz der beruflichen Vorsorge.

Was Sie tun müssen, um Mutterschaftsgeld zu erhalten:

  • Arbeitnehmerin: Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen automatisch die eidgenössischen und kantonalen Entschädigungen (falls zutreffend).
  • Selbständig, arbeitslos oder arbeitsunfähig: Wenden Sie sich an die AHV-Ausgleichskasse.

Die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Mutterschaftsgeld zu erhalten:

  • 9 Monate vor der Entbindung in der AHV versichert gewesen zu sein.
  • In der Zeit vor der Entbindung mindestens 5 Monate gearbeitet zu haben

Schutz Ihres Arbeitsplatzes

Ihr Arbeitgeber darf Ihren Arbeitsvertrag nicht während der Schwangerschaft und auch nicht in den 16 Wochen nach der Entbindung kündigen. Dieses Recht tritt bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag ab dem ersten Tag der Schwangerschaft und nach Ablauf der Probezeit in Kraft. In anderen Fällen, wie z.B. während der Probezeit oder bei Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages, haben Sie keinen Anspruch auf diesen Schutz.

Vorteile für den Vater

Das Schweizer Gesetz sieht nur Bestimmungen für Frauen vor. Bezüglich der besonderen Bedingungen für Männer sollten Sie die Personalordnung Ihres Arbeitgebers konsultieren. Einige Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern Vergünstigungen in Form von Vaterschaftsurlaubstagen und/oder Geburtsprämien.

Übsersicht

No alt text defined


Die wichtigsten Schritte, die Sie nicht vergessen sollten!

  1. Zu Beginn der Schwangerschaft
    • Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft mit. Rechtlich sind Sie dazu nicht verpflichtet, aber es ist einfacher, um die Ihnen zustehenden Rechte in Anspruch nehmen zu können. Seien Sie jedoch vorsichtig, denn wenn Sie sich in der Probezeit befinden, geniessen Sie keinen Beschäftigungsschutz.
    • Schliessen Sie vor der Geburt eine zusätzliche oder pränatale Krankenversicherung ab, um zusätzliche Behandlungen während der Schwangerschaft in Anspruch nehmen zu können oder um Ihr zukünftiges Kind vor der Geburt zu versichern.
  2. Während der Schwangerschaft
    • Bereiten Sie sich auf den Mutterschaftsurlaub vor.
    • Reservieren Sie einen Krippenplatz oder entscheiden Sie sich für ein alternatives Betreuungsmodell für Ihr zukünftiges Kind. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach den Bedingungen der betrieblichen Kinderbetreuung oder, wenn es keine gibt, erkundigen Sie sich nach den von ihm empfohlenen Kinderbetreuungsstätten. Das alternative Modell «Tagesmutter» ist in der Schweiz sehr erfolgreich. Adressen finden Sie leicht im Internet.
    • Die Grundkrankenversicherung (KVG) übernimmt eine Reihe von Behandlungen, ohne dass Sie sich an der Franchise oder dem Selbstbehalt beteiligen, wie:
      • Kontrolluntersuchungen bei Ihrem Arzt,
      • 2 Ultraschalluntersuchungen oder mehr, wenn Ihr Gynäkologe dies für notwendig erachtet
      • Geburtsvorbereitungskurse in der Gruppe
      • Stillberatungen usw.
    • Reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit je nach Art der Arbeit, die Sie verrichten: Wenn Sie überwiegend im Stehen arbeiten oder wenn Sie Abend- oder Nachtarbeit oder gefährliche Arbeiten verrichten, sieht das Gesetz besondere Bedingungen vor, um Sie während der Schwangerschaft zu begleiten und Ihre Belastung zu verringern. Wenn Sie z.B. Abend- oder Nachtarbeit leisten, können Sie beantragen, tagsüber an einem gleichwertigen Arbeitsplatz zu arbeiten.
  3. Nach der Entbindung
    • Ihre Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Versorgung eines gesunden Neugeborenen, einschliesslich des Krankenhausaufenthalts nach der Geburt.
    • Wenn Sie dies noch nicht getan haben, haben Sie drei Monate Zeit (rückwirkend), um eine Krankenversicherung für das Baby abzuschliessen.
    • Registrieren Sie die Geburt bei den Behörden
    • Im Falle einer nichtehelichen Geburt:
      • Anerkennung des Kindes durch den Vater beim Standesamt (vor oder nach der Geburt).
      • Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge beim Standesamt (vor oder nach der Geburt).
    • Der Mutterschaftsurlaub beginnt nach der Entbindung. Die Dauer des Urlaubs beträgt mindestens 14 Wochen, kann aber je nach Kanton und je nach den Bedingungen des Arbeitgebers variieren.
    • Halten Sie sich in den ersten 8 Wochen nach der Entbindung an das Arbeitsverbot.
    • Bereiten Sie Ihre Rückkehr ins Büro vor.
    • Wenn Sie es wünschen, nehmen Sie sich Zeit zum Stillen: Während der Arbeitszeit ist Zeit zum Abpumpen von Milch oder zum Stillen vorgesehen.
    • Freuen Sie sich an Ihrem Baby!

Um sich über alle gesetzlich vorgesehenen Besonderheiten zu informieren, empfehlen wir Ihnen, das offizielle Dokument des Bundes «Mutterschaft - Schutz der Arbeitnehmerinnen» zu konsultieren, das Sie auf der SECO-Website www.seco.admin.ch finden.

Die in diesem Artikel enthaltenen Links ermöglichen den Zugang zu Websites Dritter. Sie werden ausschliesslich zu Informationszwecken erwähnt und dienen nicht der Zeichnung von Produkten, die vom Crédit Agricole angeboten werden, der keinerlei kommerzielle Beziehung zu den Eigentümern der betreffenden Websites unterhält. Die vorliegenden Informationen sind nicht als Finanz-, Steuer- oder sonstige Beratung zu betrachten.