Obwohl die Schweiz als direkte Demokratie bekannt ist, bleiben ihr politisches System und ihre regelmässigen Abstimmungen für die meisten Ausländer ein grosses Rätsel, um nicht zu sagen eine Skurrilität.
Obwohl CH, das für Helvetische Konföderation steht, der internationale Code des Landes ist, ist die Schweiz seit 1848 kein Staatenbund mehr, sondern ein Bundesstaat.
Die Schweiz ist ein Bundesstaat, was bedeutet, dass die Macht nicht konzentriert, sondern zwischen den Gemeinden, den Kantonen und dem Bund aufgeteilt ist. Das Volk kann direkt Einfluss nehmen.
Diese Aufteilung ermöglicht es, die sprachlichen, religiösen und territorialen Unterschiede und Minderheiten zu vereinen und nebeneinander bestehen zu lassen. Die Schweiz ist daher eine Nation, die auf gegenseitiger Zustimmung und dem Grundprinzip der Gewaltenteilung beruht.
Die direkte Demokratie ist eine helvetische Besonderheit und ermöglicht es dem Volk, an politischen Entscheidungen auf Bundes- und Kantonsebene teilzunehmen. Die wichtigsten «Waffen» sind die Volksinitiative, die eine Änderung der Verfassung ermöglicht, und das Referendum, mit dem über bestimmte vom Parlament verabschiedete Gesetze abgestimmt werden kann.
Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz. Er besteht aus 7 Mitgliedern, die vom Bundesparlament gewählt wurden. Ihre Aufgabe ist es, die laufenden Geschäfte zu führen, die Finanzen des Bundes zu verwalten und die Gesetze vorzuschlagen, die vom Parlament verabschiedet werden.
Die Bundesrätinnen und Bundesräte stehen jeweils einer Abteilung der Bundesverwaltung vor. Ihre Amtszeit beträgt 4 Jahre und sie werden von vom Parlament gewählt, das als Stimme des Volkes angesehen wird.
Die Regierung vertritt derzeit vier verschiedene politische Parteien.
Entscheidungen werden auf kollegiale Weise getroffen, d.h. im Konsens. Die Bundesrätinnen und Bundesräte sind verpflichtet, die Position der Regierung zu vertreten, auch wenn diese von ihrer eigenen Partei oder ihrer persönlichen Überzeugung abweicht.
Jedes Jahr wählt die Bundesversammlung aus den 7 Bundesrätinnen und Bundesräten eine Präsidentin oder einen Präsidenten. Ihr/sein Mandat dauert nur ein Jahr parallel zu ihrem/seinem Mandat als Ratsmitglied und verleiht ihr/ihm keine zusätzlichen Befugnisse.
Die Rolle der Präsidentin oder des Präsidenten ist im Wesentlichen die eines offiziellen Vertreters der Schweiz, der z.B. Staatsoberhäupter bei Besuchen empfängt, die Sitzungen des Bundesrates leitet oder Ansprachen zu Neujahr und zum Nationalfeiertag (1. August) hält.
Die Kanzlerin oder der Kanzler wird vom Parlament für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt. Ihre/seine Hauptaufgabe ist die Unterstützung der Regierung.
Er oder sie nimmt an den verschiedenen Sitzungen des Bundesrates teil, ist aber nicht stimmberechtigt.
Die Aufgaben der Kanzlei reichen von der Übersetzung von Gesetzen, Abstimmungsmaterial, Verträgen und Verordnungen über die Kommunikation und Veröffentlichung von Entscheidungen des Bundesrates bis hin zur Verwaltung der Residenzen, in denen der Bundesrat seine Gäste empfängt.
Die Bundesversammlung besteht aus 2 Kammern, nämlich dem Nationalrat, der die Bevölkerung vertritt, und dem Ständerat, der die 26 Kantone vertritt.
Die Kammern haben die gleichen Kompetenzen und Rechte und tagen normalerweise getrennt. Sie beziehen Stellung zu denselben Themen und gehen auf dieselbe Art und Weise vor.
Sie kommen zusammen, um die Mitglieder des Bundesrates und der Bundesgerichte zu wählen und werden dann zur Bundesversammlung (vereinigte Kammern).
Die Aufgaben des Parlaments sind
Warum zwei Kammern, wenn sie das Gleiche tun? Alles ist eine Frage des Gleichgewichts! Das Zweikammersystem ermöglicht es, ein Gleichgewicht zwischen grossen und kleinen Kantonen zu wahren und den Sprachminderheiten mehr Gewicht zu verleihen.
Wie werden die Entscheidungen getroffen? Mit Ausnahme der Bundesversammlung werden die Entscheidungen getrennt getroffen und die Kammern beraten jeweils für sich.
Was passiert, wenn die Meinungen auseinandergehen? Die Kammern erklären sich gegenseitig, klären die Meinungsverschiedenheiten, bis das Gesetz von beiden Kammern verabschiedet wird. Bei anhaltenden Meinungsverschiedenheiten wird der Gesetzentwurf fallen gelassen.
Es gibt 4 Gerichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft:
1. Das Bundesgericht ist die höchste gerichtliche Instanz in der Schweiz.
2. Das Bundesstrafgericht befasst sich mit Fällen und Straftaten, die gegen die Interessen des Bundes gerichtet sind.
3. Das Bundesverwaltungsgericht, das grösste Gericht der Schweiz, befasst sich mit Beschwerden gegen alle Entscheidungen der Bundesverwaltung.
4. Das Bundespatentgericht befasst sich mit zivilrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Patenten.
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