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Das Schweizer Vorsorgesystem

Die 3. Säule ist Teil des schweizerischen Vorsorgesystems. Sie ist eine private und freiwillige Vorsorge und ergänzt die Leistungen der 1. und 2. Säule. Sie wurde 1972 als zusätzliches Vorsorgekapital zu den Renten der 1. und 2. Säule eingeführt.

Die Renten aus der 1. und 2. Säule betragen im Durchschnitt nur 60% des letzten Gehalts vor der Pensionierung, oder sogar weniger, wenn Sie ein hohes Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis haben.

Daher verringert sich das Budget, das Ihnen im Ruhestand zur Verfügung steht. Diese Einkommensverringerung kann je nach Ihren Erwartungen oder Plänen für den Ruhestand problematisch sein. Der Abschluss einer individuellen Vorsorge mit der 3. Säule ermöglicht es Ihnen, Ihren gewohnten Lebensstandard zu sichern.

Angesichts dieser Tatsache und um die Bevölkerung zum Aufbau eines 3. Säule-Kapitals zu motivieren, gewährt der Staat erhebliche Steuervorteile, die im Folgenden näher erläutert werden.

Welche Vorteile bietet die 3. Säule?

Die 3. Säule bietet zahlreiche Möglichkeiten, die von Ihren Zielen, Erwartungen, Ihrer Sparkapazität, Ihrer aktuellen oder zukünftigen Situation und Ihrer steuerlichen Situation abhängen.

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Ein Kapital aufbauen

Ein Kapital für Ihre Projekte aufbauen, z.B. für den Kauf Ihres Hauptwohnsitzes oder um Ihr eigenes Geschäft zu gründen und sich selbständig zu machen, oder um Ihre Hypothek zu tilgen oder die Renovierung Ihres Hauptwohnsitzes zu finanzieren, oder sogar um in den Vorruhestand zu gehen.

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Ihre Angehörigen absichern

Sichern Sie Ihre Angehörigen ab und bauen Sie gleichzeitig ein Kapital für den Ruhestand auf, indem Sie in eine 3. Säule einzahlen. Schützen Sie Ihre Familie vor finanziellen Sorgen im Falle eines Todes oder einer Invalidität und sichern Sie sich eine Rente im Falle einer Erwerbsunfähigkeit. Parallel dazu können Sie ein zusätzliches Einkommen im Ruhestand erzielen und die Versorgungslücke schliessen.

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Von Steuervorteilen profitieren

Profitieren Sie von Steuervorteilen ab der ersten Einzahlung, während der gesamten Beitragszeit und auch beim Bezug des Guthabens. Die Beiträge sind vom steuerbaren Einkommen absetzbar, das Kapital und die Zinsen sind von der Verrechnungssteuer befreit, bei Fälligkeit oder Vorbezug wird ein reduzierter Steuersatz erhoben.

Praktischer Fall

Steuervorteil

Frau Müller, 35 Jahre alt, arbeitet in Genf und bezieht seit zwei Jahren ein Jahreseinkommen von CHF 128’000.-. Sie ist sich bewusst, dass ihre Rente auch von ihren ersten Berufsjahren abhängt und möchte daher zukünftige «Lücken» in der Rentenleistung antizipieren und eine 3. Säule abschliessen.

  • Zunächst beschliesst sie, monatlich CHF 400.- in ihre 3. Säule einzuzahlen, so dass sie im Alter von 64 Jahren über ein Kapital von CHF 152'501.- in ihrer 3. Säule verfügen wird.
  • Frau Müller profitiert von den Steuerersparnissen, die ihr der Staat gewährt, in Höhe von CHF 1’700.- pro Jahr, also CHF 49’400.- bis zu ihrer Pensionierung.
  • Sie kommt zu dem richtigen Schluss: «Jedes Mal, wenn ich CHF 100.- für meinen zukünftigen Ruhestand einbezahle, zahlt mir der Staat CHF 35.- als Anreiz».

Angesichts dieser Vorteile erwägt Frau Müller, ihren monatlichen Beitrag und damit ihre Steuerersparnis zu erhöhen.

7'056

Jedes Jahr legt der Bund den Höchstbeitrag fest, der zu einem Steuervorteil berechtigt. Für 2023 beträgt der Höchstbetrag für die Säule 3a CHF 7’056.- für einen Arbeitnehmer.

35'280

Jedes Jahr legt der Bund den Höchstbeitrag fest, der zu einem Steuervorteil führt. Für 2023 beträgt der Höchstbetrag für die Säule 3a 20% des Jahreseinkommens für einen Selbständigen, aber höchstens CHF 35’280.-.

Die verschiedenen Arten der 3. Säule

Die 3. Säule ist das Vermögen, das Sie zu Lebzeiten aufbauen, oder das Vermögen, das Sie für Ihre Lebensplanung oder für den Ruhestand absichern. Die 3. Säule wird in Form eines Bankkontos oder einer Lebensversicherung angeboten. Natürlich bietet jede dieser beiden Lösungen ihre eigenen Vorteile, aber Sie können sie voll nutzen, wenn Sie sie kombinieren.

3. Säule Bankkonto

Beschreibung: Funktioniert wie ein Bankkonto, auf das man je nach seinen Möglichkeiten Geld einzahlen kann oder nicht1. Bei Bezügen2 wird das angesparte Kapital abgehoben.

3. Säule Versicherungspolice

Beschreibung: Funktioniert wie eine Versicherungspolice mit einer bestimmten Laufzeit und einer festen Prämie1. Das bezogene Kapital entspricht dem Rückkaufswert der Versicherungspolice.

Säule 3a und Säule 3b

Es gibt zwei Arten von 3. Säulen: Säule 3a oder gebundene Säule, da sie nur unter bestimmten Bedingungen bezogen werden kann, und Säule 3b oder freie Säule, da sie Ihnen mehr Freiheit bei der Vertragsdauer und der Höhe der Einzahlungen bietet, aber in der Regel keine Steuerabzüge zulässt.

Berechtigt zum Abschluss
3a (gebunden)Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Grenzgänger, die im Kanton Genf arbeiten
3b (frei)Nur Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, ausser für die Säule 3b Bankkonto
Einzahlungen
3a (gebunden)Begrenzt
3b (frei)Unbegrenzt
Steuerliche Absetzbarkeit
3a (gebunden)Die Beiträge können in der gesamten Schweiz vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
3b (frei)Die Beiträge können nur in den Kantonen Genf und Freiburg vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Besteuerung
3a (gebunden)Keine Besteuerung von Einzahlungen oder Zinsen. Bei Bezug wird das Kapital zu einem reduzierten Satz besteuert.
3b (frei)Besteuerung des Kapitals während der Laufzeit des Produkts. Das entnommene Endfälligkeitskapital wird nicht besteuert.
Besonderheiten
3a (gebunden)Bezüge unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Bedingungen.
3b (frei)Das Kapital kann jederzeit ohne Angabe von Gründen bezogen werden.
Produktarten
3a (gebunden)

Bankkonto oder Versicherungspolice:

- Säule 3a Banksparen

- Säule 3a Bank, angelegt in Vorsorge-Investmentfonds

- Säule 3a Versicherung (gebunden) - die Versicherungslösung für ein garantiertes Vorsorgekapital

3b (frei)

Bankkonto oder Versicherungspolice

- Säule 3b Banksparen

- Säule 3b gemischte Versicherung (frei) - die Versicherungslösung zusätzlich zum garantierten Vorsorgekapital.

- Säule 3b reine Risikoversicherung - die Versicherungslösung für ein versichertes Todesfallkapital

Nachlass
3a (gebunden)

Der Anteil kann zwischen den folgenden gesetzlichen Erben geändert werden:

- Ehepartner

- Kind(er)

- Unterhaltspflichtige Personen

- Konkubinatspartner mit Kindern oder>5 Jahre Zusammenleben

Die Reihenfolge kann geändert werden zwischen:

- Eltern

- Geschwister

- andere Erben

Steuer: einmalig und getrennt (ca. 10%)

3b (frei)

Freie Wahl des Versicherungsnehmers.

Achtung: Pflichtteilsberechtigte Erben können eine Herabsetzungsklage versuchen, wenn ihr Pflichtteil am Nachlass verletzt wird (basierend auf dem Rückkaufswert).

Steuer: Erbschaftssteuertarif in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad.

Die gesetzlich vorgesehenen Fälle für den Bezug von Säule 3a-Guthaben

  • Ordentliche Ruhestand: bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters (65 Jahre)
  • Vorruhestand: maximal 5 Jahre vor dem ordentlichen Renenalter
  • Fortsetzung der Erwerbstätigkeit: maximal 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters
  • Verlassen der Schweiz: endgültiges Verlassen der Schweiz und Niederlassung im Ausland
  • Selbstständigkeit: Übergang zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit.
  • Erwerb von Wohneigentum: nur für den Hauptwohnsitz.
  • Tilgung einer Hypothek: nur für den Hauptwohnsitz.
  • andere Vorsorgeereignisse: nach Gesetz

1 Die jährliche Einzahlung muss die gesetzliche Obergrenze einhalten

2 Bezüge sind gemäss der Liste der gesetzlichen Ausnahmen zulässig

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