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Allgemeine nutzungsbedingungen für CA next bank TWINT

1. Allgemeines

1.1. Geltungsbereich

Crédit Agricole next bank (Suisse) SA (im Folgenden «Bank») bietet ihren Kunden eine mobile Zahlungsanwendung für iOS und Android an. Diese heisst CA next bank TWINT (im Folgenden «Anwendung CA next bank TWINT»). Diese Anwendung ermöglicht bargeldlose Zahlungen über das Zahlungssystem TWINT. Das Zahlungssystem TWINT wird von dem Unternehmen TWINT AG betrieben, dessen Geschäftssitz sich in Zürich befindet (im Folgenden «TWINT-System»).

Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden «ANB») gelten für die Nutzung aller Dienstleistungen, die über die Anwendung CA next bank TWINT angeboten werden. Diese Dienstleistungen umfassen Zahlungsdienstleistungen und Zusatzleistungen, die in der Anwendung CA next bank TWINT näher beschrieben werden.

Sobald sich der Kunde in der Anwendung CA next bank TWINT registriert hat, gelten die vorliegenden ANB als akzeptiert.

Die vorliegenden ANB ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, die anwendbar sind beziehungsweise bleiben.

Die vorliegenden ANB, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle anderen Vertragsbestimmungen, die dem Kunden in Zusammenhang mit der Anwendung CA next bank TWINT übermittelt wurden, bilden den zwischen dem Kunden und der Bank geschlossenen Vertrag (im Folgenden «Vertrag»).

1.2. Dienstleistungen

Die Anwendung CA next bank TWINT kann für Zahlungen zwischen TWINT-Nutzern (im Folgenden «P2P-Zahlungen») oder auch als Zahlungsmittel im Handel, an Geldautomaten, in Online-Shops und bei Anwendungen von Anbietern, die TWINT als Zahlungsmittel akzeptieren (im Folgenden «Händler») (im Folgenden «P2M-Zahlungen»), verwendet werden. CANB bietet in der Anwendung CA next bank TWINT verschiedene Zusatzleistungen an, zum Beispiel die Registrierung oder Aktivierung physischer Karten und Dienstleistungen im Bereich mobiles Marketing. Diese Zusatzleistungen ermöglichen es den Kunden, Coupons, Treuekarten und andere Werbeangebote in der Anwendung CA next bank TWINT zu erhalten und zu verwalten, Stempel zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die Anwendung CA next bank TWINT zu bekommen.

Die Anwendung CA next bank TWINT kann auch im Ausland genutzt werden, aber nur bei Händlern, die an ein ausländisches Zahlungssystem angeschlossen sind, das mit dem Zahlungssystem TWINT zusammenarbeitet. Diese Transaktionen werden über das ausländische Zahlungssystem (im Folgenden «internationale Zahlung») an das Zahlungssystem TWINT gesendet.

1.3. Technischer Zugang zu den Dienstleistungen

Der Zugang zu den Dienstleistungen kann über jedes Smartphone erfolgen, das mit einem iOS- oder Android-Betriebssystem ausgestattet ist, das BLE (Bluetooth Low Energy) unterstützt und bei dem das Bluetooth-Protokoll erfolgreich aktiviert ist. Das Smartphone muss ausserdem die im jeweiligen App-Store angegebenen erforderlichen Spezifikationen erfüllen (im Folgenden «Endgerät»). Ausserdem muss eine geeignete Infrastruktur (z. B. QR-Code zum Scannen an Zahlungsterminals oder in Online-Shops) vom Händler zur Verfügung gestellt werden.

Falls keine Internetverbindung verfügbar ist, ist die Nutzung der Anwendung CA next bank TWINT eingeschränkt.

1.4. Registrierung und Identifizierung

Der Kunde muss sich in der Anwendung CA next bank TWINT registrieren und alle Daten, nach denen er gefragt wird, eingegeben, um die Anwendung nutzen zu können.

Wenn der Kunde die Anwendung CA next bank TWINT auf seinem Endgerät installiert, muss er die Telefonnummer seines Endgeräts angeben, die aus Sicherheitsgründen überprüft wird. Wenn der Kunde seine Mobilnummer in der Anwendung eingibt, bestätigt er, der rechtmässige Nutzer dieser Nummer sowie des genutzten Endgeräts zu sein.

Der PIN-Code, den der Kunde anschliessend für die Nutzung der Anwendung CA next bank TWINT erstellen muss, ist streng persönlich und darf nur vom Kunden selbst verwendet werden. Er ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen, um den PIN-Code geheim zu halten. Wo dies technisch möglich ist, kann der Nutzer anstatt des PIN-Codes den Fingerabdruckleser oder die Gesichtserkennung als normales Identifizierungsmittel verwenden.

Um die Registrierung abzuschliessen, muss der Kunde anschliessend seine Zugangsdaten zum E-Banking CA next bank in der Anwendung CA next bank TWINT eingeben, um wählen zu können, welches Bankkonto er mit der Anwendung verknüpfen möchte (im Folgenden «verknüpftes Konto»).

Falls sich die Daten, die der Kunde bei der Registrierung angegeben hat, insbesondere die Mobilfunknummer, ändern, muss der Kunde die Bank unverzüglich darüber informieren.

Für die Nutzung der Anwendung CA next bank TWINT muss der Kunde (i) über ein eigenes Endgerät, (ii) einen Zugang zum E-Banking CA next bank, (iii) ein Paket CA Start, CA Extra oder CA First verfügen, (iv) Inhaber eines CHF-Kontokorrentkontos und (v) wohnhaft in der Schweiz, Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich oder Liechtenstein sowie (vi) zwischen 14 und 120 Jahre alt sein.

Die Bank kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen Registrierungsanfragen ablehnen, bereits erfolgte Registrierungen annullieren und ohne Angabe von Gründen den Zugang von Kunden zu den Dienstleistungen sperren. Sie kann die Dienstleistungen jederzeit insbesondere aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen einschränken.

1.5. Datenschutz

Im Rahmen der Bereitstellung der Anwendung CA next bank TWINT erheben, verarbeiten und übertragen die Bank und ihre Partner personenbezogene Daten, um die in der Anwendung vorgesehenen Dienstleistungen zu liefern. Ausführliche Informationen zur Verarbeitung der personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzrichtlinie.

1.6. Hilfe

Den Kunden wird über die Anwendung CA next bank TWINT ein Supportservice zur Verfügung gestellt. Die Bank kann für die Erbringung des Supports auf Dritte zurückgreifen und diesen Zugang zu den erforderlichen Kundendaten gewähren.

1.7. Sorgfaltspflichten des Kunden

Bei der Nutzung der Anwendung CA next bank TWINT muss der Kunde bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten.

  1. Der Kunde muss sein Endgerät vor jeder unbefugten Nutzung oder Manipulation schützen, zum Beispiel, indem er den Bildschirm oder das Gerät sperrt.
  2. Der PIN-Code für die Anwendung CA next bank TWINT und die Codes für die Sperrung des Endgeräts oder Bildschirms müssen geheimgehalten werden. Sie dürfen auf keinen Fall an Dritte weitergegeben oder zusammen mit dem Endgerät aufbewahrt werden.
  3. Die Kombination für den Zugangscode darf nicht leicht zu erraten sein.
  4. Wenn ein Schaden entsteht, muss der Kunde alle Informationen, über die er verfügt, bereitstellen, um die Umstände zu klären und den Schaden zu begrenzen. Wenn eine Straftat vorliegt, muss der Kunde bei der zuständigen Behörde Strafanzeige erstatten.
  5. Der Kunde muss umgehend die Bank informieren, wenn er sein Endgerät verloren hat, insbesondere wenn es gestohlen wurde, damit die Anwendung CA next bank TWINT gesperrt werden kann.
  6. Der Kunde darf die Sicherheitsmechanismen des Endgeräts nicht deaktivieren, insbesondere, um nicht offizielle Anwendungen (Jailbreak) zu installieren, einen Root-Zugang (eine Konfiguration, die den Zugriff auf die Systemebene des Endgeräts ermöglicht) einrichten und keine Anwendungen ausserhalb des offiziellen App-Stores herunterzuladen. Solche Handlungen würden das Endgerät einer erhöhten Gefährdung durch Viren und Malware aussetzen.
  7. Der Kunde muss vor jeder Zahlung die Kontaktdaten des Begünstigten überprüfen, um falsche Transaktionen zu vermeiden.
  8. Die Verwendung von Bildern oder Nachrichten muss Schweizer Recht einhalten.
  9. Wenn ein Kunde die Anwendung CA next bank TWINT auf seinem Endgerät installiert und aktiviert, bestätigt er, der rechtmässige Nutzer dieses Endgeräts und berechtigt zu sein, über die Mobilfunknummer zu verfügen.
  10. Es ist zwingend erforderlich, dass der Kunde die getätigten Zahlungen überprüft, insbesondere nach Erhalt des entsprechenden Kontoauszugs, und dass er jede gefundene Unregelmässigkeit umgehend bei der Bank meldet, spätestens jedoch 30 Tage nach Erhalt des Kontoauszugs. Wenn diese Frist verstrichen ist, gelten die Zahlungen als akzeptiert. Probleme in Verbindung mit internationalen Zahlungen können nicht gelöst werden, und es werden keine diesbezüglichen Reklamationen akzeptiert.
  11. Sobald der Kunde eine missbräuchliche Nutzung der Anwendung CA next bank TWINT vermutet, muss er umgehend die Bank informieren, damit diese schnell geeignete Massnahmen ergreifen kann.

Die Kunden sind für die Nutzung ihrer Endgeräte und die Konsequenzen, die sich aus der Nutzung der Anwendung CA next bank TWINT auf den Endgeräten ergeben, verantwortlich. Wenn ein Dritter die auf dem Endgerät des Kunden installierte Anwendung CA next bank TWINT unrechtmässig nutzt, werden dessen Handlungen dem Kunden zugerechnet.

1.8. Missbrauch

Wenn der Kunde die Anwendung CA next bank TWINT in einer Weise nutzt, die über die normale Nutzung hinausgeht oder wenn es Anzeichen für eine illegale oder vertragswidrige Nutzung gibt, kann die Bank den Kunden auffordern, die gesetzlichen Bestimmungen und den Vertrag einzuhalten. Die Bank behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung zu ändern, einzuschränken oder auszusetzen. In einem solchen Fall kann die Bank auch Schadenersatz für sich selbst oder geschädigte Dritte verlangen. Dies gilt auch, wenn der Kunde bei der Registrierung falsche oder unvollständige Informationen angegeben hat.

1.9. Haftungsausschluss

Die Bank unternimmt alles, um eine unterbrechungs- und störungsfreie Nutzung der Anwendung CA next bank TWINT zu ermöglichen. Sie kann jedoch keine störungsfreie Funktion und Nutzung garantieren. Insbesondere ist nur der Kunde für den technischen Zugang zu den Dienstleistungen verantwortlich und die Bank lehnt jede Haftung in Bezug auf das Endgerät und den Netzbetreiber sowie in Bezug auf die Hardware und die Software, die für die Nutzung der Dienstleistungen notwendig sind, ab.

Die Bank übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden des Kunden, die aus der Nutzung der Anwendung CA next bank TWINT entstehen, insbesondere für Verluste oder Schäden in Verbindung mit:

  • Übertragungsfehlern, technischen Fehlfunktionen, Defekten, Ausfällen, höherer Gewalt, unbefugtem Zugriff auf das Endgerät des Kunden oder unerlaubtem Eindringen in das Endgerät des Kunden;
  • einer teilweisen oder vollständigen Verletzung der vorliegenden ANB oder der geltenden Gesetze;
  • Fehlern oder Fehlfunktionen der Anwendung CA next bank TWINT oder der verwendeten Hardware;
  • Fehlfunktionen oder Störungen (einschliesslich aufgrund von Wartung) oder Überlastungen der betreffenden Computersysteme oder Netzwerke;
  • verspätet oder nicht ausgeführten Zahlungen;
  • Zusatzleistungen;
  • Handlungen oder Unterlassungen Dritter;
  • der Aktualität, der Genauigkeit, dem Inhalt von Bildern und Nachrichten sowie der Vollständigkeit der auf dem Endgerät des Kunden mitgeteilten Informationen;

es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten der Bank zurückzuführen.

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftet die Bank nicht für indirekte Schäden, entgangene Erträge und Datenverluste.

Die Bank betrachtet jede Person, die sich gemäss den vorgesehenen Legitimationsverfahren identifiziert, als berechtigt. Die Risiken, die mit einer betrügerischen Verwendung der Identifikationsmittel verbunden sind, trägt der Kunde.

Die Bank behält sich das Recht vor, den Zugang zur Anwendung CA next bank TWINT und die Nutzung der dort angebotenen Dienstleistungen auszusetzen, wenn sie Fehlfunktionen oder erhöhte Sicherheitsrisiken feststellt sowie bei Wartungsarbeiten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen lehnt die Bank jede Haftung für eventuell daraus entstehende Schäden ab.

1.10. Kommunikation

Die Kommunikation zwischen der Bank und dem Kunden erfolgt hauptsächlich über die Anwendung CA next bank TWINT. Die Bank kann aber mit dem Kunden auch mit anderen Mitteln kommunizieren, die sie für angemessen erachtet. Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass dieses Mittel nicht zwingend vertraulich ist.

1.11. Änderung der ANB

Die Bank kann die vorliegenden ANB jederzeit ändern, ohne den Kunden vorher darüber zu informieren. Die Änderungen werden in geeigneter Weise kommuniziert. Wenn der Kunde die Änderungen nicht akzeptiert, darf er die Anwendung CA next bank TWINT nicht weiter verwenden. Die Änderungen gelten in jedem Fall als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Anwendung CA next bank TWINT nach Inkrafttreten der Änderungen weiterhin nutzt.

1.12. Vorbehalt bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen

Die gesetzlichen Bestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von Endgeräten, Zahlungssystemen, des Internets und anderer spezieller Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrem Inkrafttreten auch für die vorliegenden Dienstleistungen.

Die Dienstleistungen können im Ausland durch lokale Vorschriften eingeschränkt sein oder gegen ausländisches Recht verstossen. Grundsätzlich ist die Zahlungsfunktion auf die Schweiz begrenzt und kann nicht im Ausland verwendet werden. Es ist jedoch möglich, internationale Zahlungen über ein ausländisches Zahlungssystem durchzuführen, das mit dem Zahlungssystem TWINT zusammenarbeitet.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Informationsanfragen der Bank mitzuwirken, wenn die Bank diese Informationen benötigt, um ihre gesetzlichen-, Abklärungs-, Melde- oder Berichtspflichten zu erfüllen.

1.13. Einschränkungen der Dienstleistungen

Die Bank hat das Recht, jederzeit und ohne Vorankündigung die Dienstleistungen, die in der Anwendung CA next bank TWINT angeboten werden, zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Diese Änderungen, Einschränkungen oder Unterbrechungen können unter anderem aufgrund von gesetzlichen Anforderungen, zur Verhinderung von Missbrauch, bei technischen Problemen oder Wartungsarbeiten, auf Anordnung von Behörden oder aus Sicherheitsgründen erfolgen.

Ausserdem kann die Bank ohne Vorankündigung und nach freiem Ermessen für bestimmte Kunden die Nutzung der Anwendung CA next bank TWINT einschränken, aussetzen oder untersagen, Zahlungen nicht bearbeiten oder nur verzögert bearbeiten, Zahlungseingänge ablehnen und die Gutschrift und die Belastung eines Kontos beschränken, insbesondere wenn dies aus rechtlichen oder Reputationsgründen, aufgrund eines Computerangriffs, einer missbräuchlichen Nutzung oder des Verdachts auf Betrug oder wegen eines anderen Verhaltens, das gegen die vorliegenden ANB verstösst, angezeigt ist. Im Laufe der Beziehung können Umstände eintreten, die die Bank dazu zwingen, Guthaben zu sperren, die Beziehung der zuständigen Behörde zu melden oder sie zu beenden.

1.14. Geistiges Eigentum

Dem Kunden wird für die Dauer des Vertrags das nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Recht eingeräumt, die Anwendung CA next bank TWINT zu nutzen. Die vorliegenden ANB regeln den Inhalt und den Geltungsbereich dieses Rechts. Die Bank oder der jeweilige Inhaber behält alle Rechte am geistigen Eigentum. Wenn der Kunde diese Rechte verletzt, ist er verpflichtet, die Bank für alle eventuellen Schäden zu entschädigen.

1.15. Gültigkeit und Kündigung

Der Vertrag zwischen der Bank und dem Kunden wird für unbegrenzte Zeit geschlossen und kann jederzeit von beiden Parteien gekündigt werden. Der Kunde nimmt die Kündigung vor, indem er die Bank informiert, dass er die Anwendung CA next bank TWINT nicht mehr nutzen möchte, und die Anwendung von seinem Endgerät löscht. Die Bank nimmt die Kündigung vor, indem sie den Zugang des Kunden zur Anwendung CA next bank TWINT deaktiviert. Der Kunde wird über die Deaktivierung informiert.

Die Bank behält sich das Recht vor, den Zugang zur Anwendung CA next bank TWINT zu deaktivieren, wenn der Kunde diese für 2 Jahre nicht genutzt hat.

1.16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegenden ANB unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und internationaler Verträge.

Vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist ausschliesslicher Gerichtsstand Genf in der Schweiz.

2. Zahlungsfunktion

2.1. Limiten

Für P2P-Zahlungen und für P2M-Zahlungen gelten tägliche und monatliche Betragslimiten («schwache» und «starke» Zahlungslimiten). Diese Limiten sind in der Anwendung CA next bank TWINT angegeben. Um von schwachen auf starke Zahlungslimiten umzustellen, muss der Kunde den QR-Verifizierungscode scannen, den er nach seiner erstmaligen Anmeldung an der Anwendung CA next bank TWINT erhält.

Die Bank behält sich das Recht vor, diese Limiten zu senken oder zu erhöhen, insbesondere aus regulatorischen oder Sicherheitsgründen. Der Berater kann auf Anfrage des Kunden die Limiten für P2M-Zahlungen des Kunden erhöhen.

Das Konto, das mit der Anwendung TWINT verknüpft ist, muss einen ausreichenden Saldo aufweisen und die Limiten müssen eingehalten werden, damit der Kunde Zahlungen über diese Anwendung vornehmen kann.

2.2. Zahlung über die Anwendung CA next bank TWINT

Mit seinem Endgerät und der Anwendung CA next bank TWINT kann der Kunde an Kassen von Händlern, die entsprechend ausgestattet sind, an Geldautomaten, im Internet und bei anderen Anwendungen bargeldlos zahlen, indem er TWINT bei bestimmten Händlern mit Zusatzleistungen und bei anderen TWINT-Nutzern im Rahmen der anwendbaren Limiten als Zahlungsmethode registriert.

Im Fall einer P2M-Zahlung an einer Verkaufsstelle (im Folgenden «POS ») eines Händlers wird eine Verbindung zwischen diesem und der Anwendung CA next bank TWINT des Kunden über das System TWINT hergestellt. Die Herstellung dieser Verbindung zwischen dem POS und der Anwendung CA next bank TWINT variiert je nach Art des POS:

  • Ladenkasse: durch ein TWINT-Endgerät (technische Vorrichtung am POS, die eine Verbindung zwischen dem Endgerät des Kunden und dem POS für die Datenübertragung herstellt);
  • durch Eingabe eines im POS angegebenen Codes oder Scannen eines QR-Codes;
  • Internet: durch Eingabe eines Codes, der in dem entsprechenden E-Shop angezeigt wird, oder durch Scannen eines QR-Codes;
  • automatische Erstellung einer wiederkehrenden Zahlung, die der Kunde vorher in der Anwendung CA next bank TWINT genehmigt hat. Das gilt insbesondere für einen Kunden, der im Online-Shop registriert ist und die wiederkehrende Zahlung über die Anwendung CA next bank TWINT registriert hat;
  • in einer Anwendung: durch die automatische Herstellung einer Verbindung auf Initiative des Kunden;
  • an Geldautomaten: wie an einer Ladenkasse oder im Internet;
  • durch TWINT+: der Kunde klickt auf einen Anwendungsfall in der Anwendung CA next bank TWINT und kann online beim Händler einkaufen.

Der POS übermittelt an das TWINT-System den Betrag, der abgebucht werden soll. Das TWINT-System schickt daraufhin eine Zahlungsaufforderung an die Anwendung CA next bank TWINT des Kunden.

In den Einstellungen der Anwendung CA next bank TWINT kann der Kunde festlegen, ab welchen Limiten eine Zahlung automatisch erfolgen kann, oder im Gegenteil, ab welchem Betrag der Kunde die Zahlung ausdrücklich bestätigen muss («Ok-Taste»). Er kann diese Limiten jederzeit ändern. Diese Möglichkeit gilt jedoch nicht für Zahlungen, auch nicht für wiederkehrende Zahlungen (Abonnements), an Händler, für die TWINT als Zahlungsweise registriert wurde und die global genehmigt wurden (ohne Betragslimiten). In diesem Fall wird die Zahlung automatisch gemäss dem Verfahren, das der Händler einsetzt, ausgeführt.

Wenn die Zahlung vom Kunden genehmigt wurde, wird der entsprechende Betrag direkt von dem Konto abgebucht, das mit der AnwendungCA next bank TWINT verknüpft ist. Das TWINT-System schreibt den Betrag dem Konto des Händlers gut.

Die Registrierung von TWINT als Zahlungsweise bei einem Händler erfordert, dass der Kunde sich vorab bei dem Händler registriert. Es wird nicht zwischen einer einmaligen Transaktion (zum Beispiel in einem E-Shop) und wiederkehrenden Transaktionen (zum Beispiel für ein Abonnement) unterschieden. Mit dieser Registrierung erlaubt der Kunde dem Händler, den entsprechenden Betrag direkt per TWINT abzubuchen, sodass der Kunde nicht jede Abbuchung einzeln genehmigen muss. Mit der Anwendung CA next bank TWINT kann der Kunde jederzeit die dem Händler erteilte Genehmigung löschen. Registrierungen, die abgelaufen sind oder deaktiviert wurden, können nur beim entsprechenden Händler erneuert werden.

Bei im Voraus genehmigten Zahlungen erteilt der Kunde dem Händler die Genehmigung, eine spätere Abbuchung vorzunehmen, unabhängig vom Betrag. Der endgültige Betrag wird erst bei Erhalt der Leistung bestätigt und nicht in dem Moment, in dem die Vorabgenehmigung erteilt wird. Dies kann insbesondere Transaktionen an Tankstellen betreffen, wo der genaue Betrag erst nach dem Tanken bekannt ist.

Wenn es sich um internationale Zahlungen handelt, muss der Kunde jede Transaktion bestätigen, egal wie hoch der Betrag ist. Wenn die Transaktion durchgeführt wurde, kann sie nicht mehr storniert werden. Im Fall eines Rechtsstreits muss der Kunde den betroffenen Händler direkt kontaktieren, um eine Lösung zu finden.

Bei einer P2P-Zahlung kann der Kunde die Mobilfunknummer eines anderen TWINT-Nutzers nutzen, um diesen zu finden. Die Anwendung CA next bank TWINT kann auf die auf dem Endgerät des Kunden gespeicherten Daten zugreifen, wenn der Kunde dies erlaubt hat. Die Zahlung erfolgt nur anhand der Mobilfunknummer. Der Kunde ist für die Richtigkeit der Zahlungsdaten, insbesondere der Mobilfunknummer des Empfängers, verantwortlich.

Im Rahmen von Transaktionen, die per TWINT+ getätigt werden, kann der Kunde in der Anwendung CA next bank TWINT verschiedene verfügbare Nutzungsmöglichkeiten aufrufen. Wenn der Kunde sich für einen bestimmten Anwendungsfall entscheidet, wird er zum Online-Shop oder zur Anwendung des Händlers weitergeleitet, wo er die gewünschten Produkte und Dienstabteilungen auswählen kann. Wenn dieser Schritt abgeschlossen ist, wird die Zahlung per TWINT ausgeführt. Der Betrieb des betreffenden Online-Shops oder der jeweiligen Anwendung sowie die Erbringung der damit verbundenen Leistungen fallen in die Zuständigkeit Dritter. Die Bank ist daran in keiner Weise beteiligt und lehnt jede Haftung dafür ab.

2.3. Belastung der Zahlungen

Der Kunde erkennt alle P2P- und P2M Zahlungen an, die über die Anwendung CA next bank TWINT von seinem Endgerät durchgeführt und in der Anwendung als Zahlungen verbucht werden.

Die Bank ist nicht verpflichtet, Transaktionen abzuwickeln, die gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstossen oder die interne oder externe Regeln (insbesondere in Bezug auf Geldwäscherei) verletzen, die die Bank einhalten muss, oder die den Ruf der Bank schädigen könnten. Die Bank lehnt jede Haftung ab für Transaktionen, die verspätet über die Anwendung CA next bank TWINT abgewickelt werden, wenn diese Verspätung auf einen Abklärungsbedarf zurückzuführen ist.

Wenn eine Zahlung von einer anderen Partei, insbesondere vom Händler oder der Bank des Begünstigten, abgelehnt wird, schreibt die Bank dem Kontokorrentkonto des Kunden, das mit der Anwendung CA next bank TWINT verknüpft ist, den zurückerhaltenen Betrag gut. Möglicherweise anfallende Gebühren gehen zu Lasten des Kunden.

2.4. Tarife und Gebühren

Die Installation der Anwendung CA next bank Twint und die Nutzung der angebotenen Dienstleistungen sind für den Kunden kostenlos.

Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch in Schweizer Franken umgerechnet. Dies geschieht mittels eines Wechselkurses, der von einem Dritten festgelegt wird. Die Bank kann diesen Wechselkurs erhöhen. Eine eventuelle Stornierung einer internationalen Zahlung erfolgt zu dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Wechselkurs. Der Kunde trägt das Wechselkursrisiko.

Bei P2M-Zahlungen zahlt der beteiligte Händler die Gebühren an den Anbieter, mit dem er eine Vereinbarung geschlossen hat, die es ihm ermöglicht, TWINT-Zahlungen zu akzeptieren. Er zahlt ebenfalls Gebühren für die Nutzung von Zusatzleistungen an TWINT AG. Ein Teil dieser Gebühren kann an die Bank fliessen, um deren Ausgaben für die Sendung und Ausführung von TWINT-Zahlungen zu decken. Der Kunde kennt und akzeptiert dieses Verfahren und erkennt an, dass er auf diese Vergütungen keinen Anspruch hat.

Die Bank behält sich die Möglichkeit vor, Gebühren zu erheben. Die Bank informiert den Kunden über die Einführung und Änderungen von Gebühren in der Anwendung CA next bank TWINT oder durch andere mit dem Kunden vereinbarte Kommunikationsmittel. Die Gebühren gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Anwendung CA next bank TWINT nach deren Inkrafttreten weiterhin nutzt. Preisänderungen in Bezug auf internationale Zahlungen werden nicht einzeln kommuniziert. Der finale Betrag in Schweizer Franken inklusive aller Gebühren wird dem Kunden jedoch immer angezeigt, bevor er eine internationale Zahlung bestätigt.

2.5. Zahlungsinformationen

Der Kaufbetrag, das Kaufdatum und der Ort des POS, wo die Zahlung durchgeführt wurde, werden im TWINT-System erfasst.

3. Zusatzleistungen

3.1. «Mobiles Marketing»-Aktionen

3.1.1. Verbreitung von Werbeaktionen

Die Bank kann Coupons, Treuekarten und andere Angebote für den Kunden (im Folgenden «Werbeaktionen») in der Anwendung CA next bank TWINT verbreiten. Der Kunde kann diese einsehen, verwalten und nutzen.

Es wird zwischen folgenden Werbeaktionen unterschieden:

  • Werbeaktionen der Bank oder des Systems CA next bank TWINT (im Folgenden «Werbeaktionen der Bank»);
  • Werbeaktionen der Bank in Zusammenarbeit mit einem Drittanbieter (im Folgenden «Mehrwert-Werbeaktionen der Bank»);
  • Werbeaktionen eines Drittanbieters (im Folgenden «Werbeaktionen Dritter»).

Die Verbreitung, Anzeige, Verwaltung und Nutzung von Werbeaktionen Dritter erfordert die ausdrückliche Zustimmung des Kunden. Diese erfolgt, indem er diese Werbeaktionen in der Anwendung CA next bank TWINT aktiviert. Das gilt nicht für Werbeaktionen der Bank und Mehrwert-Werbeaktionen der Bank. Diese können an alle Kunden verbreitet werden, ohne dass diese vorher ausdrücklich zustimmen müssen.

Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit in der Anwendung CA next bank TWINT widerrufen. Damit endet die Verbreitung von Werbeaktionen Dritter und aktivierte Werbeaktionen Dritter werden endgültig gelöscht. Ausserdem verliert der Kunde die Möglichkeit, die Vorteile und Rabatte zu nutzen, die gegebenenfalls mit diesen Werbeaktionen verbunden sind.

3.1.2. Gültigkeitsdauer der Werbeaktionen

Die Werbeaktionen sind gültig, so lange sie auf dem Bildschirm des Endgeräts in der Anwendung CA next bank TWINT angezeigt werden.

Einige Werbeaktionen müssen vom Kunden vor der Nutzung in der Anwendung CA next bank TWINT aktiviert werden. Wenn dies erforderlich ist, wird in den betreffenden Werbeaktionen ein entsprechender Hinweis gegeben. Bei Nichtnutzung innerhalb von 10 Tagen können die aktivierten Werbeaktionen von der Bank deaktiviert werden.

Andere Werbeaktionen können vom Kunden ohne vorherige Aktivierung in der Anwendung CA next bank TWINT direkt genutzt werden. Zahlreiche Werbeaktionen können nur genutzt werden, wenn mit der Anwendung CA next bank TWINT gezahlt wird.

Die Aktivierung oder der Empfang einer Werbeaktion, die nicht vorab aktiviert werden muss, garantiert nicht, dass der Kunde einen Rabatt oder einen finanziellen Vorteil erhält, denn die jeweiligen Drittanbieter können die Anzahl möglicher Nutzungen begrenzen. In einem solchen Fall wird in der betreffenden Werbeaktion ein entsprechender Hinweis gegeben.

In den meisten Fällen werden die Werbeaktionen automatisch genutzt, ohne dass der Kunde eingreifen muss, wenn mit der Anwendung CA next bank TWINT gezahlt wird. In einigen Fällen kann es jedoch erforderlich sein, dass der Kunde dem Händler eine Werbeaktion in der Anwendung CA next bank TWINT zeigt oder diese in einem Endgerät oder in einem Online-Shop eingibt. In der betreffenden Werbeaktion wird ein entsprechender Hinweis gegeben.

Wenn eine Werbeaktion genutzt wird, die einen Rabatt bietet, wird dieser direkt von dem zu zahlenden Betrag abgezogen oder als Cashback-Guthaben zurückerstattet, sobald die Zahlung erfolgt ist. TWINT AG behält sich das Recht vor, die Auszahlung des Cashback-Guthabens zurückzubehalten, bis dieses sich auf höchstens CHF 10.- beläuft, oder die Auszahlung abzulehnen, wenn ein Betrugsverdacht besteht.

3.1.3. Teilen von Werbeaktionen

Möglicherweise bietet die Bank den Kunden die Möglichkeit, Werbeaktionen an andere Personen weiterzuleiten, von anderen Personen zu erhalten oder mit ihnen zu teilen.

3.2. Physische Karten

Die Kunden können Mitarbeiterkarten, Treueprogramme und andere vorteilhafte Werbeaktionen von Drittanbietern (im Folgenden «physische Karten») in der Anwendung CA next bank TWINT speichern. Physische Karten, die in der Anwendung CA next bank TWINT gespeichert sind, können vom Kunden jederzeit in der Anwendung gelöscht werden.

Wenn eine in der Anwendung CA next bank TWINT gespeicherte physische Karte nicht mehr gültig oder generell nicht mehr für die Speicherung in der Anwendung verfügbar ist, kann die Bank diese löschen.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Vorteile, die an die Nutzung bestimmter physischer Karten geknüpft sind, direkt in der Anwendung CA next bank TWINT in Form von Werbeaktionen verbreitet werden. Nur Kunden, die vorab ihre Genehmigung zur Verbreitung von Werbeaktionen Dritter erteilt haben, erhalten diese Werbeaktionen.

3.3. Weitere Zusatzleistungen

Die Bank behält sich das Recht vor, jederzeit und zusätzlich zu Werbeaktionen und physischen Karten andere Zusatzleistungen in der Anwendung CA next bank TWINT anzubieten.

3.4. Haftung für Zusatzleistungen

Drittanbieter sind allein für Inhalte, Werbeaktionen und die Kommunikation ihrer Werbeaktionen, physische Karten und alle anderen Zusatzleistungen in der AnwendungCA next bank TWINT verantwortlich. Die Bank hat keinen Einfluss auf die Erbringung von Dienstleistungen, die von Dritten angeboten werden, und lehnt diesbezüglich jegliche Haftung ab.

Die Bank lehnt ausserdem jegliche Haftung für Werbeaktionen ab, die der Kunde bei den betreffenden Drittanbietern nicht nutzen kann, oder für nicht gewährte Rabatte und Vorteile, die sich aus physischen Karten ergeben, wie zum Beispiel nicht gewährte Geschäftsrabatte oder ausstehende, verlorene oder fehlende Treuepunkte.

TWINT AG und die Bank bemühen sich, eine störungs- und unterbrechungsfreie Nutzung der Zusatzleistungen zu gewährleisten. Sie können jedoch nicht garantieren, dass dies immer möglich ist. Möglicherweise funktioniert bei Störungen die automatische Nutzung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten zum Zeitpunkt der Zahlung nicht. Soweit gesetzlich zulässig, trägt allein der Kunde den daraus entstehenden Schaden.