Im Folgenden finden Sie die Bedingungen der Aktion «Venice International Film Festival of La Biennale di Venezia». Die Aktion umfasst 1 x 2 Eintrittskarten für die Teilnahme am Venice International Film Festival vom 31. August bis 2. September 2025 in Venedig (Italien) zu Vorzugsbedingungen.
Die Crédit Agricole next bank (Suisse) SA, Esplanade de Pont-Rouge 4–6, 1212 Grand-Lancy (nachfolgend «Veranstalter» genannt), organisiert eine Verlosung mit dem Titel «Venice International Film Festival of La Biennale di Venezia» (nachfolgend «Gewinnspiel»). Für die Organisation des Preises ist Mastercard Europe SA, Chaussée de Tervuren 198A, B 1410 Waterloo, Belgien, verantwortlich.
Um teilnahmeberechtigt zu sein, müssen die Teilnehmenden:
Um an der Verlosung teilzunehmen, müssen sich Teilnehmende zunächst anmelden, indem sie auf den Link in der Einladungs-E-Mail klicken. Diese wird nur an Kunden der Crédit Agricole next bank (Suisse) SA gesendet, die:
Nach der Anmeldung müssen alle Teilnehmenden zwischen dem 1. und 30. Juni 2025 drei (3) Zahlungen mit ihrer Debitkarte vornehmen. Vor dem Ende des Gewinnspiels werden ggf. Erinnerungs-E-Mails versendet. Pro Person ist nur eine Anmeldung zulässig. Es besteht keine Verpflichtung, am Gewinnspiel teilzunehmen.
Nach Ablauf der Teilnahmefrist, also nach dem 27. Juni 2025, erhalten die Teilnehmenden per E-Mail einen Fragebogen von der Crédit Agricole next bank (Suisse) SA. Das Ausfüllen dieses Fragebogens ist der letzte Schritt zur Teilnahme an der Verlosung. Karteninhaber:innen müssen bis spätestens 1. Juli 2025 um 23:59 Uhr ihre persönliche Teilnahmeabsicht sowie ihre Verfügbarkeit für die Veranstaltung in Venedig vom 31. August bis 2. September 2025 gemeinsam mit einer Begleitperson bestätigen.
Nach Abschluss der Verlosung (gemäss Artikel 4) wird der Gewinner bzw. die Gewinnerin von einer Beratungsperson der Crédit Agricole next bank (Suisse) SA kontaktiert. Der Gewinner bzw. die Gewinnerin muss dann ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular mit seinen/ihren Kontaktdaten an Mastercard (c/o K+R GmbH) senden (Kontaktdaten siehe Formular). Diese Daten werden benötigt, damit das Mastercard Promotions Office (c/o K+R GmbH) mit der Person in Kontakt treten kann, um die Details der gewonnenen Reise (Tickets, Transport, Unterkunft) abzustimmen. Das Mastercard Promotions Office (c/o K+R GmbH, Hauptstrasse 81–85, 65760 Eschborn) übernimmt die komplette Abwicklung des Gewinns mit dem Gewinner bzw. der Gewinnerin.
Die Auslosung des Gewinns erfolgt mittels Excel, wobei am 2. Juli 2025 eine Person per Zufallsprinzip aus der Liste der teilnahmeberechtigten Personen ausgewählt wird. Der Veranstalter wird darüber einen Bericht erstellen. Der Gewinner bzw. die Gewinnerin wird telefonisch durch eine Beratungsperson der Crédit Agricole next bank (Suisse) SA informiert. Nimmt der Gewinner bzw. die Gewinnerin den Gewinn nicht innerhalb eines Tages nach der Auslosung an, verfällt der Gewinnanspruch und es kann ein neuer Gewinner bzw. eine neue Gewinnerin ermittelt werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der ausgewählte Teilnehmende erhält Folgendes (nachfolgend auch «Preis» genannt):
Der Wert des Preises (wie oben beschrieben) übersteigt CHF 10.000 und unterliegt daher den Bestimmungen der Schweizer Quellensteuer. Der Veranstalter ist in Abstimmung mit Mastercard Europe SA dafür verantwortlich, dem Gewinner bzw. der Gewinnerin auf Anfrage den genauen Wert des Preises mitzuteilen. Für alle Steuern, Gebühren oder Abgaben, die sich aus dem Preis ergeben, ist ausschliesslich der Gewinner bzw. die Gewinnerin verantwortlich. Etwaige über den Preisumfang hinausgehende Leistungen sind vom Gewinner bzw. der Gewinnerin zu tragen.
Inhalte, die der Gewinner bzw. die Gewinnerin mit dem Veranstalter teilt, können vom Veranstalter auf seinen Medienplattformen verwendet werden, um die Partnerschaft zu bewerben.
Die Übertragung des Preises oder eines Teils davon ist nicht zulässig. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Der Weiterverkauf oder die Versteigerung des Preises oder eines Teils davon ist verboten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Falle eines Verstosses gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Preis oder Teile davon einzubehalten.
Für die Verlosung «Venice International Film Festival of La Biennale di Venezia» werden folgende Daten von der Crédit Agricole next bank (Suisse) SA erhoben und verarbeitet: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer. Crédit Agricole next bank gibt keine personenbezogenen Daten weiter. Der Gewinner bzw. die Gewinnerin übermittelt seine/ihre personenbezogenen Daten über das bereitgestellte Formular persönlich an das Mastercard Promotions Office c/o K+R GmbH, Hauptstrasse 81–85, DE-65760 Eschborn, Deutschland zur Gewinnabwicklung und im Falle von Reisegewinnen an das Reisebüro Eschborn, Hauptstrasse 70, DE-65760 Eschborn, Deutschland zur Reiseabwicklung. Diese Stellen verarbeiten die Daten ausschliesslich zur Organisation und Abwicklung des Gewinnspiels. Personenbezogene Daten werden sicher gespeichert und nur für die Dauer der Aktion bzw. der Abwicklung des Gewinns aufbewahrt.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch:
Der Preis wird von Mastercard Europe SA, Chaussée de Tervuren 198A, B 1410 Waterloo, Belgien («Mastercard») bereitgestellt, wobei Mastercard Europe SA ausschliesslich für die Organisation und Durchführung des Gewinns verantwortlich ist. Die Haftung von Mastercard bzw. der K+R GmbH in Zusammenhang mit der Organisation und Verteilung des Gewinns wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Mastercard und die K+R GmbH übernehmen keine Haftung für die Durchführung des Gewinnspiels.
Die Crédit Agricole next bank (Suisse) SA behält sich das Recht vor, das Angebot jederzeit, ohne Vorankündigung und ohne Übernahme einer Haftung zu ändern, zu erweitern, zu kürzen oder zu stornieren. Die Crédit Agricole next bank (Suisse) SA ist gemäss Art. 100 des Schweizerischen Obligationenrechts nicht für die Organisation und Durchführung des Gewinnspiels und des Preises verantwortlich. Im Falle einer Stornierung oder unvorhergesehener Umstände, die den Karteninhaber bzw. die Karteninhaberin an der Teilnahme hindern, ist ein Umtausch oder eine Rückerstattung des Preises nicht möglich.
Das Gewinnspiel unterliegt schweizerischem Recht. Für die Beilegung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Genf zuständig, vorbehaltlich der Berufung an das Schweizerische Bundesgericht.