Besondere Bedingungen für die Verwendung der Debit Mastercard bei mobilen Zahlungslösungen

Die vorliegenden besonderen Bedingungen regeln die Nutzung der Debit Mastercard der Crédit Agricole next bank (Suisse) SA (nachfolgend die «Karte») bei mobilen Zahlungslösungen von Drittanbietern.

1. Gegenstand

Crédit Agricole next bank (Suisse) SA (nachfolgend die «Bank») ermöglicht dem Karteninhaber (nachfolgend der «Inhaber») die Karte bei mobilen Zahlungslösungen von Drittanbietern zu registrieren. So können Zahlungen über elektronische Geldbörsen (Wallets) auf mobilen Geräten wie Smartphones, Smartwatches oder vernetzten Gegenständen (im Folgenden die «Geräte») getätigt werden. Die mobile Zahlungslösung wird vom Anbieter des Wallets, des Geräts und/oder der digitalen Konten gemäss dessen eigenen Bedingungen angeboten (nachstehend der «Anbieter»). Die Bank ist nicht Anbieterin der mobilen Zahlungslösung, sondern ermöglicht dem Inhaber lediglich die Hinterlegung seiner Karte bei der mobilen Zahlungslösung des Anbieters gemäss den vorliegenden besonderen Bedingungen (nachfolgend die «zur Verfügung gestellte Leistung»). Der Anbieter kann die Funktionen der mobilen Zahlungslösung jederzeit nach eigenem Ermessen ändern oder anpassen. Der Anbieter kann die mobile Zahlungslösung auch jederzeit vorübergehend oder dauerhaft einstellen. Die Bank garantiert nicht die Funktionalität der mobilen Zahlungslösung, sodass der Inhaber gegen die Bank keine diesbezüglichen Ansprüche geltend machen kann.

Der Inhaber bestätigt, dass er diese besonderen Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat, wenn er seine Karte bei der mobilen Zahlungslösung registriert.

2. Vertraglicher Rahmen

Diese besonderen Bedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen der Bank und dem Inhaber. Er umfasst insbesondere die Bedingungen für die Nutzung der Debit Mastercard (im Folgenden die «DM-Nutzungsbedingungen»). Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen besonderen Bedingungen und den DM-Nutzungsbedingungen haben die vorliegenden besonderen Bedingungen Vorrang.

3. Sorgfaltspflichten

Zusätzlich zu den in den DM-Nutzungsbedingungen festgelegten Sorgfaltspflichten muss der Inhaber insbesondere die folgenden Sorgfaltspflichten einhalten:

Er muss das Gerät sicher aufbewahren und durch geeignete Massnahmen (z. B. regelmässige Aktualisierungen) schützen.

Er muss den Zugriff auf das Wallet, das Gerät oder das digitale Konto entsprechend den Vorgaben des Anbieters schützen (z. B. mit einem persönlichen Passwort, einer PIN oder biometrischen Daten wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung). Diese Identifikationsmittel müssen geheim gehalten werden.

Er darf Dritten nicht erlauben, die mobile Zahlungslösung auf seinem Gerät oder über sein digitales Konto zu nutzen.

Bei Verdacht auf Missbrauch, Verlust oder Diebstahl der Karte oder des Geräts sowie bei Verdacht auf Missbrauch des Wallets oder des digitalen Kontos muss die Karte, das Wallet oder das digitale Konto sofort gesperrt und dies der Bank gemeldet werden. Die Sperrung der physischen Karte hat keine Auswirkungen auf die digitale Karte, d. h. die digitale Karte und/oder die mobile Zahlungslösung müssen zusätzlich gesperrt werden. Ausserdem müssen die vom Hersteller des Geräts empfohlenen Schritte befolgt werden, um den Inhalt des Geräts zu orten, aus der Ferne zu sperren sowie den Inhalt zu löschen.

Bei Nichtnutzung oder Wechsel des Geräts oder des digitalen Kontos muss der Karteninhaber sicherstellen, dass die mobile Zahlungslösung nicht von unberechtigten Dritten genutzt werden kann (z. B. durch Löschen der gespeicherten Kartendaten).

4. Aktivierung der Karte

In der mobilen Zahlungslösung kann nur eine Karte auf den eigenen Namen registriert werden. Darüber hinaus müssen die Bedingungen des Anbieters eingehalten werden. Die Bank ist nicht verpflichtet, die Karte für die mobile Zahlungslösung zu aktivieren und kann die Registrierung der Karte ablehnen. Die Aktivierung der Karte für die Nutzung der mobilen Zahlungslösung kann über verschiedene Kanäle erfolgen, z. B. über eine Anwendung (In-App-Provisionierung), eine SMS oder einen Telefonanruf. Die Bank kann zu diesem Zweck einmal verwendbare Aktivierungscodes und Informationen über die Aktivierung und Nutzung der mobilen Zahlungslösung an die ihr im Rahmen der Bankbeziehung bekannte Mobiltelefonnummer des Inhabers senden. So können Dritte, wie z. B. Netzbetreiber oder Dienstleister möglicherweise auf die Existenz dieser Bankbeziehung Rückschlüsse ziehen und Zugang zu bestimmten Informationen erhalten. In diesem Zusammenhang entbindet der Inhaber die Bank von ihren Verpflichtungen in Bezug auf das Bank- und Berufsgeheimnis.

Darüber hinaus erklärt sich der Inhaber bei der Registrierung seiner Karte für die mobile Zahlungslösung damit einverstanden, dass der Anbieter (sowie seine verbundenen Unternehmen und Subunternehmer) von der Bankbeziehung, die der Inhaber mit der Bank unterhält, Kenntnis erhält und Zugang zu bestimmten Informationen hat. In diesem Zusammenhang entbindet der Inhaber die Bank von ihren Verpflichtungen in Bezug auf das Bank- und Berufsgeheimnis.

5. Autorisierung von Transaktionen

Transaktionen werden gemäss den Richtlinien des Anbieters autorisiert, die beispielsweise die Eingabe eines PIN-Codes, die Verwendung biometrischer Daten (wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) oder einfach die Nutzung des Geräts oder des digitalen Kontos beinhalten können. Die Bank ist berechtigt, sämtliche Transaktionen, die mit der mobilen Zahlungslösung veranlasst wurden, dem der Karte zugeordneten Bankkonto des Inhabers zu belasten.

6. Verantwortlichkeit und Haftung

Die von der Bank erbrachte Leistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Möglichkeit, die Karte des Inhabers bei der mobilen Zahlungslösung des Anbieters zu registrieren. Im gesetzlich zulässigen Rahmen haftet die Bank nicht für Schäden, die sich aus der Nutzung der mobilen Zahlungslösung ergeben.

7. Datenbearbeitung und -schutz

Gemäss den Nutzungsbedingungen für die Debit Mastercard und den auf ihrer Website verfügbaren Datenschutzbestimmungen verarbeitet die Bank personenbezogene Daten (Kartennummer, Transaktions-IDs und -Bezeichnungen …) zum Zweck der Vertragserfüllung, gesetzlicher Verpflichtungen und zur Verfolgung ihrer berechtigten Interessen. Diese persönlichen Daten können an internationale Kartenorganisationen, bevollmächtigte Dritte und Anbieter in der Schweiz oder im Ausland weitergegeben werden.

Bei der Nutzung der mobilen Zahlungsdienste sind die Bank und der Anbieter unabhängig und jeweils für ihre eigene Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Der Anbieter erhebt personenbezogene Daten, um die mobile Zahlungslösung anzubieten (z. B. Informationen über die Inhaber und die aktivierten Karten sowie Transaktionsdaten). Der Inhaber erkennt an und stimmt ausdrücklich zu, dass der Anbieter diese Daten für seine eigenen Zwecke gemäss seinen Nutzungsbestimmungen und seiner Datenverarbeitungs- und Datenschutzrichtlinie in der Schweiz und im Ausland verarbeitet. Der Inhaber erkennt ferner an und stimmt zu, dass es in der alleinigen Verantwortung des Anbieters liegt, seine persönlichen Daten gemäss den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu verarbeiten, und dass die Bank keinen Einfluss auf die Verarbeitung seiner persönlichen Daten durch den Anbieter ausübt.

Die Weiterleitung von Daten an Dritte, an Kartenorganisationen sowie an den Anbieter kann die Existenz einer Bankbeziehung zwischen dem Inhaber und der Bank offenlegen. In diesem Zusammenhang entbindet der Inhaber die Bank von ihren Verpflichtungen in Bezug auf das Bank- und Berufsgeheimnis.

Wenn Sie Fragen zur Verwaltung Ihrer persönlichen Daten durch die Bank haben oder Ihre Rechte ausüben möchten, können Sie sich per Post an die zuständige Abteilung wenden: Crédit Agricole next bank (Suisse) SA – Abteilung Marketing und Kundenbetreuung – Esplanade de Pont Rouge 4-6 - CP 1250, 1211 Genf 26. Oder Sie senden eine E-Mail an: dpo@ca-nextbank.ch. Anfragen bezüglich der Verarbeitung eigener persönlicher Daten durch Dritte, durch Kartenorganisationen oder durch den Anbieter müssen direkt an Letztere gerichtet werden.

8. Beschwerden

Alle Anmerkungen und Beschwerden in Bezug auf die mobile Zahlungslösung müssen direkt an den Anbieter gerichtet werden.

9. Änderung der vorliegenden besonderen Bedingungen und Unterbrechung der erbrachten Leistung

Die Bank behält sich das Recht vor, die vorliegenden besonderen Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden in angemessener Form mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung ein schriftlicher Widerspruch bei der Bank eingeht, in jedem Fall aber bei der ersten Nutzung der mobilen Zahlungslösung nach der Mitteilung der geänderten Fassung dieser besonderen Bedingungen.

Darüber hinaus kann die Bank die erbrachte Leistung jederzeit und mit sofortiger Wirkung vorübergehend oder endgültig einstellen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen des Inhabers mit der Bank unterliegen dem Schweizer Recht. Der Gerichtsstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Sofern diese nicht anwendbar sind, ist der ausschliessliche Gerichtsstand für alle Arten von Verfahren Genf, ebenso der Erfüllungsort und Betreibungsort für Inhaber ohne Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Die Bank hat auch das Recht, den Inhaber vor dem zuständigen Gericht oder der zuständigen Behörde an seinem Wohnsitz oder Sitz oder vor jedem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.