Die Debitkarte (nachfolgend die «Karte») kann je nach Vereinbarung eine oder mehrere der folgenden Funktionen erfüllen:
Die Karte ist immer an ein Bankkonto (nachfolgend das «Konto») bei der ausstellenden Bank (nachfolgend die «Bank») gebunden.
Inhaber der Karte können der Kontoinhaber, eine bevollmächtigte Person oder eine vom Kontoinhaber benannte Person sein. Die Karte wird auf den Namen des Inhabers ausgestellt.
Die Karte bleibt Eigentum der Bank.
Die Bank ist berechtigt, dem Kontoinhaber für die Bewilligung und Ausstellung der Karte sowie für die Abwicklung mit der Karte getätigter Transaktionen und für die Kosten solcher Transaktionen Gebühren zu berechnen, und verpflichtet, diese Gebühren in geeigneter Form bekanntzugeben.. Die Bank kann jederzeit Gebühren ändern oder neue Gebühren einführen. Diese Anpassungen werden gemäss den Bestimmungen des nachstehenden Abschnitts I.12 mitgeteilt.
Die geltenden Tarife werden auf Anfrage von der Bank mitgeteilt oder können auf der Website der Bank eingesehen werden.
Die Gebühren werden dem Konto belastet, an das die Karte gebunden ist.
Die Gebühren werden dem Konto belastet, für das die Karte ausgestellt wurde.
Dem Karteninhaber obliegen insbesondere die folgenden Sorgfaltspflichten:
Die Karte kann nur verwendet werden, wenn das Konto zum Zeitpunkt der Transaktion die erforderliche Deckung (Guthaben oder bewilligte Kreditlimite) aufweist. Wenn ein Betrag über die Karte hinterlegt wird (z. B. eine Kaution für einen Mietwagen), wird er von der Kartenlimite und vom Kontoguthaben abgezogen und verringert somit den für Bargeldabhebungen verfügbaren Betrag auf dem Konto. Ein hinterlegter Betrag kann bis zu 31 Kalendertage auf dem Konto gebucht bleiben.
Die Bank ist berechtigt, das Konto des Inhabers mit allen Beträgen zu belasten, die sich aus der Verwendung der Karte (gemäss Abschnitt I.1) ergeben (vgl. Abschnitt II.9).
Die Bank behält ihr Belastungsrecht auch bei Streitigkeiten zwischen dem Karteninhaber und Dritten.
Beträge in Fremdwährung werden in die Währung des Kontos umgerechnet. Trotz Prüfung des Kontos zum Zeitpunkt der Zahlung kann sich in Abhängigkeit vom Wechselkurs zum Abrechnungszeitpunkt bei der endgültigen Buchung ein negativer Saldo ergeben.
Zudem können Transaktionen aus Gründen, die die Bank nicht zu vertreten hat, mit einer Verzögerung von einigen Tagen oder sogar Wochen verbucht werden. In einem solchen Fall bleibt der Betrag vom Karteninhaber geschuldet und wird zum Wertstellungsdatum der ursprünglichen Transaktion verbucht.
Die Karte ist bis zum Ende des auf der Karte angegebenen Monats gültig. Die Karte wird regelmässig vor Ablauf des auf der Karte angegebenen Datums automatisch durch eine neue Karte ersetzt, sofern der Karteninhaber nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Wenn der Karteninhaber zehn Tage vor Ablauf der Gültigkeit seiner aktuellen Karte keine neue Karte erhalten hat, muss er die Bank darüber informieren.
Beide Parteien können das Vertragsverhältnis jederzeit kündigen. Der Widerruf einer Vollmacht im Sinne von Abschnitt I.3 gilt als Kündigung. Nach der Kündigung muss der Karteninhaber die Karte sofort und unaufgefordert der Bank zurückgeben oder sie durch Zerstörung (z. B. Zerschneiden) unbrauchbar machen.
Ein Rückgabegesuch, eine Rückgabe oder eine vorzeitige Vernichtung der Karte vor Ablauf ihrer Gültigkeit begründet keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Jahresgebühr.
Die Bank bleibt ungeachtet einer Kündigung berechtigt, das Konto mit allen Beträgen zu belasten, die sich aus der Nutzung der Karte vor ihrer Rückgabe oder Vernichtung ergeben.
Der Karteninhaber bevollmächtigt die Bank, alle zur Prüfung und Ausstellung erforderlichen Informationen bei den zuständigen Behörden und der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) anzufordern und die Letztere über eine Kartensperrung bei erwiesenem Zahlungsrückstand oder missbräuchlicher Kartenverwendung in Kenntnis zu setzen. Ferner bevollmächtigt der Inhaber die Bank, Dritten die erforderlichen Daten zur Herstellung der Karte mitzuteilen.
Für den Karteninhaber gelten spätestens bei der Nutzung der von der Bank ausgestellten Karte:
(hier als «Vertragsbestimmungen» bezeichnet).
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.
Die Bank behält sich das Recht vor, die Nutzungsmöglichkeiten der Karte sowie die Vertragsbestimmungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden in geeigneter Weise kommuniziert. Sie werden in der Regel nicht individuell mitgeteilt. Eine Änderung gilt als akzeptiert, wenn die Karte nach dem Inkrafttreten der betreffenden Änderung verwendet wird.
Die Vertragsbestimmungen werden auf Anfrage von der Bank mitgeteilt oder können auf der Website der Bank eingesehen werden.
Erfüllungsort, Betreibungsort (letzterer nur für Inhaber mit Wohnsitz/Sitz im Ausland) und ausschliesslicher Gerichtsstand für etwaige Prozesse aufgrund der vorliegenden Vereinbarung ist Genf. Die Bank behält sich das Recht vor, Verfahren gegen den Karteninhaber am Gericht seines Wohnsitzes/Sitzes oder an einem anderen zuständigen Gericht einzuleiten. Der Vertrag über die MasterCard-Debitkarte untersteht dem schweizerischen Recht.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.
Die Karte kann im Rahmen der für die Karte festgelegten Limiten und der vom Karteninhaber gewählten geographischen Nutzungseinschränkungen (siehe Abschnitt II.5) mittels der PIN zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten in der Schweiz und im Ausland oder bei Händlern, die diesen Service anbieten, verwendet werden.
Die Karte kann mittels der PIN zur Einzahlung von Bargeld an den dafür vorgesehenen Geräten der Bank innerhalb der von der Bank festgelegten Einzahlungsgrenzen genutzt werden.
Die Bank kann nicht garantieren, dass die von den Automaten angezeigten Informationen, insbesondere über das Konto, auf das eingezahlt werden soll, richtig und vollständig sind.
Die Bank kann die Einzahlungsfunktion der Karte jederzeit einschränken oder deaktivieren.
Die Karte kann im Rahmen der für die Karte festgelegten Limiten und der vom Karteninhaber gewählten geographischen Nutzungseinschränkungen (siehe Abschnitt II.5) mittels der PIN oder der Funktion des kontaktlosen Bezahlens zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen in Geschäften in der Schweiz und im Ausland verwendet werden.
Die Karte kann im Rahmen der für die Karte festgelegten Limiten jederzeit zur Online-Bezahlung von Waren und Dienstleistungen (über das Internet, per Telefon usw.) verwendet werden.
Der Karteninhaber kann die Online-Zahlungsfunktion über seinen E-Banking-Zugang aktivieren oder deaktivieren. In diesem Fall erfolgt keine Mitteilung seitens der Bank.
Je nach Akzeptanzstelle kann der Karteninhaber folgende Möglichkeiten zur Bewilligung von Zahlungen nutzen, sofern die Karte gemäss den hierin niedergelegten Bedingungen verwendet wird:
Der Karteninhaber kann geografische Regionen sperren, um eine Nutzung seiner Karte in diesen Regionen zu unterbinden. Der Karteninhaber kann jede Region nach Bedarf sperren und entsperren. Dies erfolgt immer über das E-Banking oder, wenn dies nicht möglich ist, über eine Filiale der Bank. Jede Änderung ersetzt das Vorstehende.
Standardmässig ist die Nutzung der Karte in den folgenden geografischen Regionen möglich: (i) Zone 01 – Schweiz und Liechtenstein – und (ii) Zone 02 – Europa.
Die PIN (persönliche Geheimzahl) ist eine automatisch generierte Zahlenkombination, die mit der Karte verknüpft und weder der Bank noch Dritten bekannt ist. Sie wird maschinell erstellt und dem Karteninhaber zusätzlich zur Karte in einem gesonderten, verschlossenen Umschlag übermittelt. Für jede ausgegebene Karte wird eine eigene PIN ausgestellt.
Dem Karteninhaber wird empfohlen, seine von der Bank ausgestellte PIN nach Erhalt durch eine PIN seiner Wahl zu ersetzen. Er kann sein PIN an den Geldautomaten der Bank ändern. Der Karteninhaber kann seine PIN jederzeit und beliebig oft ändern. Um einen grösstmöglichen Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Karte zu gewährleisten, darf die gewählte PIN nicht leicht zu ermitteln sein (vgl. Abschnitt I.6 Buchst. d) und sie darf nicht auf der Karte notiert oder zusammen mit dieser aufbewahrt werden, auch nicht in abgeänderter Form.
Kontaktloses Bezahlen ist erst möglich, wenn der Karteninhaber einmal mit der Karte bezahlt hat, indem er sie in einen Automaten gesteckt und seine PIN eingegeben hat. Die Deaktivierung der kontaktlosen Zahlung kann über das E-Banking vorgenommen oder bei der Bank beantragt werden.
Jede Person, die die Karte für die in den Abschnitten II.1, II.2, II.3 und II.4 beschriebenen Funktionen verwendet und sich nach den für diese Funktionen jeweils vorgegebenen Verfahren legitimiert, ist berechtigt, Transaktionen mit dieser Karte durchzuführen, auch wenn sie nicht der Karteninhaber ist. Die Bank ist dann berechtigt, das Konto mit dem Betrag der mit der Karte getätigten Transaktionen zu belasten, ohne die Haftung dafür zu übernehmen. Die Risiken einer missbräuchlichen Verwendung der Karte trägt grundsätzlich der Kontoinhaber./p>
Der Karteninhaber ermächtigt die Bank oder ihren externen Kartendienstleister, ihm über die von ihm angegebene Telefonnummer Sicherheitsmitteilungen zu senden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei dieser Art der Kommunikation Dritte (wie Netzbetreiber oder Serviceanbieter) Rückschlüsse auf eine bestehende Beziehung zwischen der Bank und dem Karteninhaber ziehen können.
Die Bank haftet nicht, wenn eine Akzeptanzstelle der Karte diese ablehnt oder wenn eine Abhebung oder Zahlung nicht möglich ist. Dasselbe gilt, wenn die Karte an einem Geldautomaten oder Automaten der Bank nicht eingesetzt werden kann oder die Karte unbrauchbar ist, z. B. beschädigt wird.
Wenn der Karteninhaber die vertraglichen Bestimmungen (insbesondere die Sorgfaltspflichten gemäss Abschnitt I.6) vollumfänglich eingehalten hat und ihn kein Verschulden trifft, deckt die Bank (i) Schäden, die aus der missbräuchlichen Verwendung der Karte durch Dritte zur Abhebung und Einzahlung von Bargeld oder als Zahlungsmittel entstehen, sowie (ii) Schäden, die aus der Verfälschung oder Fälschung der Karte entstehen. Karteninhaber und ihre Ehepartner sowie Personen, die ihnen nahestehen oder mit ihnen einen gemeinsamen Haushalt führen, gelten nicht als «Dritte».
Nicht übernommen werden jedoch (i) Schäden, die durch eine Versicherung gedeckt sind, (ii) mögliche Folgeschäden jeglicher Art und (iii) Schäden, die aus einer Zahlung bei einer Kartenakzeptanzstelle resultieren, die nicht die sichere Zahlungsmethode (3-D Secure) anbietet
Nicht übernommen werden jedoch Schäden, die durch eine Versicherung abgedeckt sind, sowie eventuelle Folgeschäden jeglicher Art.
Karteninhaber, die sich nicht an die vertraglichen Bestimmungen halten, haften für alle Schäden, die durch jegliche (auch missbräuchliche) Nutzung der Karte entstehen.
Soweit die Bank den Kontoinhaber entschädigt hat, muss dieser seine Ansprüche gegen Dritte, die aus dem Schaden resultieren, an die Bank abtreten.
Der Karteninhaber hat bei technischen Störungen und Betriebsunterbrüchen, die den Einsatz der Karte zur Abhebung oder Einzahlung von Bargeld oder als Zahlungsmittel verhindern, keinen Anspruch auf Entschädigung.
Die Bank legt für jede von ihr ausgegebene Karte Nutzungslimiten fest und gibt diese in geeigneter Weise bekannt. Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, etwaige Bevollmächtigte über diese Nutzungslimiten zu informieren.
Über sein E-Banking kann der Kontoinhaber die jeweiligen Nutzungslimiten seiner Karten ändern, die er damit vollumfänglich akzeptiert.
Die meisten Geldautomaten stellen bei Bargeldabhebungen einen Beleg aus. Auch bei Zahlungen für Waren und Dienstleistungen wird automatisch oder auf Anfrage ein Beleg ausgestellt. Die Bank selbst verschickt keine Transaktionsbelege.
Die Bank kann die Karte jederzeit ohne Begründung und ohne vorherige Ankündigung sperren.
Darüber hinaus sperrt die Bank die Karte auf ausdrücklichen Wunsch des Karteninhabers, wenn dieser den Verlust der Karte und/oder ein Problem mit der PIN meldet oder die Karte gekündigt wird. Ein Karteninhaber ohne Kontovollmacht kann nur Karten sperren lassen, die auf seinen Namen ausgestellt wurden.
Die Sperrung kann nur bei einer von der Bank benannten Abteilung beantragt werden.
Die Bank ist berechtigt, eine vor Wirksamwerden der Sperre mit der Karte getätigte Transaktion dem Konto zu belasten, wobei der Zeitraum berücksichtigt wird, der üblicherweise für die Ausführung einer solchen Transaktion erforderlich ist.
Die Kosten für die Sperrung können dem Konto des Inhabers belastet werden.
Eine auf Antrag des Karteninhabers erfolgte Sperrung wird nur durch eine schriftliche Erklärung des Karteninhabers gegenüber der Bank aufgehoben.
Wird die Karte für sonstige Dienstleistungen der Bank verwendet, so werden diese ausschliesslich gemäss den mit der Bank zu diesem Zweck vereinbarten Bestimmungen abgerechnet.