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Nutzungsbedingungen für die Debit Mastercard

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Nutzungsmöglichkeiten (Funktionen)

Die Debitkarte (nachfolgend die «Karte») kann je nach Vereinbarung eine oder mehrere der folgenden Funktionen erfüllen:

  • Bargeldabhebungen an Geldautomaten in der Schweiz und im Ausland (siehe Abschnitt II),
  • Einzahlung von Bargeld an hierfür vorgesehenen Geldautomaten der Bank (siehe Abschnitt II),
  • Bezahlung von Waren und Dienstleistungen in Geschäften im In- und Ausland oder im Online-Handel (per Internet, Telefon usw.) (siehe Abschnitt II),
  • Online-Reservierung von Leistungen (z. B. Hotels, Reisen, Mietwagen usw.),
  • Zugriff auf zusätzliche Dienstleistungen der ausstellenden Bank (siehe Abschnitt III).

2. Bankkonto

Die Karte ist immer an ein Bankkonto (nachfolgend das «Konto») bei der ausstellenden Bank (nachfolgend die «Bank») gebunden.

3. Inhaber der Karte

Inhaber der Karte können der Kontoinhaber, eine bevollmächtigte Person oder eine vom Kontoinhaber benannte Person sein. Die Karte wird auf den Namen des Inhabers ausgestellt.

4. Eigentum

Die Karte bleibt Eigentum der Bank.

5. Gebühren

Die Bank ist berechtigt, dem Kontoinhaber für die Bewilligung und Ausstellung der Karte sowie für die Abwicklung mit der Karte getätigter Transaktionen und für die Kosten solcher Transaktionen Gebühren zu berechnen, und verpflichtet, diese Gebühren in geeigneter Form bekanntzugeben.. Die Bank kann jederzeit Gebühren ändern oder neue Gebühren einführen. Diese Anpassungen werden gemäss den Bestimmungen des nachstehenden Abschnitts I.12 mitgeteilt.

Die geltenden Tarife werden auf Anfrage von der Bank mitgeteilt oder können auf der Website der Bank eingesehen werden.

Die Gebühren werden dem Konto belastet, an das die Karte gebunden ist.

Die Gebühren werden dem Konto belastet, für das die Karte ausgestellt wurde.

6. Sorgfaltspflichten des Karteninhabers

Dem Karteninhaber obliegen insbesondere die folgenden Sorgfaltspflichten:

  1. Aufbewahrung
    Die Karte und die PIN (persönliche Geheimzahl) müssen sorgfältig und voneinander getrennt aufbewahrt werden.

  2. Vertraulichkeit der PIN und anderer Identifikationsmittel
    Der Karteninhaber ist verpflichtet, die PIN, den 3-D-Secure-Code und alle anderen Identifikationsmittel vertraulich zu behandeln. Er darf sie unter keinen Umständen an Dritte weitergeben oder Dritten zugänglich machen. Insbesondere dürfen die PIN und der 3-D-Secure-Code nicht auf der Karte notiert oder zusammen mit dieser aufbewahrt werden, auch nicht in abgeänderter Form. Die Bank wird niemals vom Karteninhaber verlangen, ihr seine PIN oder seinen Code zu übermitteln.

  3. Pflicht zur Nutzung sicherer Zahlungsmethoden (3-D Secure)
    Der Karteninhaber ist verpflichtet, Zahlungen bei Akzeptanzstellen, die dies anbieten, mit der sicheren Zahlungsmethode (3-D Secure) vorzunehmen. Falls die Kartenakzeptanzstelle diese Zahlungsmethode nicht anbietet und der Karteninhaber die Zahlung dennoch vornimmt, ist er sich bewusst, dass er dies auf eigenes Risiko tut und die Bank nicht für einen daraus entstehenden Schaden in Anspruch nehmen kann.

  4. Änderung der PIN
    Eine vom Karteninhaber geänderte PIN darf nicht aus einer leicht zu erratenden Ziffernfolge bestehen (wie Telefonnummer, Geburtsdatum, Kfz-Kennzeichen u.ä.).

  5. Nichtübertragbarkeit der Karte
    Der Karteninhaber darf seine Karte nicht übertragen. Insbesondere darf er sie nicht an Dritte weitergeben oder Dritten zugänglich machen.

  6. Sofortige Meldung bei Verlust
    Wenn der Karteninhaber seine Karte verliert, sie ihm gestohlen wird, er seine PIN vergisst, ein Verdacht auf missbräuchliche Nutzung seiner Karte besteht oder die Karte von einem Geldautomaten einbehalten wird (siehe auch Abschnitte II.9 und II.14), muss er dies unverzüglich der zuständigen Abteilung der Bank melden.

  7. Kontrollpflicht und Meldung von Unregelmässigkeiten
    Der Kontoinhaber ist verpflichtet, die betreffenden Kontoauszüge sofort nach Erhalt zu prüfen und der Bank eventuelle Unregelmässigkeiten, insbesondere Belastungen infolge missbräuchlicher Nutzung der Karte unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Erhalt des Kontoauszugs für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu melden. Er hat das Schadensmeldeformular innerhalb von zehn Tagen nach dessen Erhalt ausgefüllt und unterschrieben an die Bank zurückzuschicken.

  8. Anzeige bei der Polizei im Schadensfall
    Wenn Straftaten begangen wurden, ist der Karteninhaber verpflichtet, die Untersuchung des Falls zu unterstützen, zur Minderung des Schadens beizutragen und bei der zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten.

7. Deckung

Die Karte kann nur verwendet werden, wenn das Konto zum Zeitpunkt der Transaktion die erforderliche Deckung (Guthaben oder bewilligte Kreditlimite) aufweist. Wenn ein Betrag über die Karte hinterlegt wird (z. B. eine Kaution für einen Mietwagen), wird er von der Kartenlimite und vom Kontoguthaben abgezogen und verringert somit den für Bargeldabhebungen verfügbaren Betrag auf dem Konto. Ein hinterlegter Betrag kann bis zu 31 Kalendertage auf dem Konto gebucht bleiben.

8. Belastungsrecht der Bank

Die Bank ist berechtigt, das Konto des Inhabers mit allen Beträgen zu belasten, die sich aus der Verwendung der Karte (gemäss Abschnitt I.1) ergeben (vgl. Abschnitt II.9).

Die Bank behält ihr Belastungsrecht auch bei Streitigkeiten zwischen dem Karteninhaber und Dritten.

Beträge in Fremdwährung werden in die Währung des Kontos umgerechnet. Trotz Prüfung des Kontos zum Zeitpunkt der Zahlung kann sich in Abhängigkeit vom Wechselkurs zum Abrechnungszeitpunkt bei der endgültigen Buchung ein negativer Saldo ergeben.

Zudem können Transaktionen aus Gründen, die die Bank nicht zu vertreten hat, mit einer Verzögerung von einigen Tagen oder sogar Wochen verbucht werden. In einem solchen Fall bleibt der Betrag vom Karteninhaber geschuldet und wird zum Wertstellungsdatum der ursprünglichen Transaktion verbucht.

9. Gültigkeit und Verlängerung der Karte

Die Karte ist bis zum Ende des auf der Karte angegebenen Monats gültig. Die Karte wird regelmässig vor Ablauf des auf der Karte angegebenen Datums automatisch durch eine neue Karte ersetzt, sofern der Karteninhaber nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Wenn der Karteninhaber zehn Tage vor Ablauf der Gültigkeit seiner aktuellen Karte keine neue Karte erhalten hat, muss er die Bank darüber informieren.

10. Kündigung

Beide Parteien können das Vertragsverhältnis jederzeit kündigen. Der Widerruf einer Vollmacht im Sinne von Abschnitt I.3 gilt als Kündigung. Nach der Kündigung muss der Karteninhaber die Karte sofort und unaufgefordert der Bank zurückgeben oder sie durch Zerstörung (z. B. Zerschneiden) unbrauchbar machen.

Ein Rückgabegesuch, eine Rückgabe oder eine vorzeitige Vernichtung der Karte vor Ablauf ihrer Gültigkeit begründet keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Jahresgebühr.

Die Bank bleibt ungeachtet einer Kündigung berechtigt, das Konto mit allen Beträgen zu belasten, die sich aus der Nutzung der Karte vor ihrer Rückgabe oder Vernichtung ergeben.

11. Datenübertragung

Der Karteninhaber bevollmächtigt die Bank, alle zur Prüfung und Ausstellung erforderlichen Informationen bei den zuständigen Behörden und der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) anzufordern und die Letztere über eine Kartensperrung bei erwiesenem Zahlungsrückstand oder missbräuchlicher Kartenverwendung in Kenntnis zu setzen. Ferner bevollmächtigt der Inhaber die Bank, Dritten die erforderlichen Daten zur Herstellung der Karte mitzuteilen.

12. Vertragsbestimmungen

Für den Karteninhaber gelten spätestens bei der Nutzung der von der Bank ausgestellten Karte:

  • die vorliegenden Nutzungsbedingungen,
  • die bei der Nutzung der Karte geltenden Tarife,
  • sonstige Bestimmungen und Vertragsbedingungen der Bank, die vom Kunden unterzeichnet oder ihm von der Bank elektronisch übermittelt wurden.

(hier als «Vertragsbestimmungen» bezeichnet).

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.

13. Änderungen und Bekanntgabe der Vertragsbestimmungen

Die Bank behält sich das Recht vor, die Nutzungsmöglichkeiten der Karte sowie die Vertragsbestimmungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden in geeigneter Weise kommuniziert. Sie werden in der Regel nicht individuell mitgeteilt. Eine Änderung gilt als akzeptiert, wenn die Karte nach dem Inkrafttreten der betreffenden Änderung verwendet wird.

Die Vertragsbestimmungen werden auf Anfrage von der Bank mitgeteilt oder können auf der Website der Bank eingesehen werden.

14. Gerichtsstand und geltendes Recht

Erfüllungsort, Betreibungsort (letzterer nur für Inhaber mit Wohnsitz/Sitz im Ausland) und ausschliesslicher Gerichtsstand für etwaige Prozesse aufgrund der vorliegenden Vereinbarung ist Genf. Die Bank behält sich das Recht vor, Verfahren gegen den Karteninhaber am Gericht seines Wohnsitzes/Sitzes oder an einem anderen zuständigen Gericht einzuleiten. Der Vertrag über die MasterCard-Debitkarte untersteht dem schweizerischen Recht.

15. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.


II. VERWENDUNG DER KARTE ZUM ABHEBEN ODER EINZAHLEN VON BARGELD UND ALS ZAHLUNGSMITTEL

1. Abheben von Bargeld

Die Karte kann im Rahmen der für die Karte festgelegten Limiten und der vom Karteninhaber gewählten geographischen Nutzungseinschränkungen (siehe Abschnitt II.5) mittels der PIN zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten in der Schweiz und im Ausland oder bei Händlern, die diesen Service anbieten, verwendet werden.

2. Einzahlung von Bargeld

Die Karte kann mittels der PIN zur Einzahlung von Bargeld an den dafür vorgesehenen Geräten der Bank innerhalb der von der Bank festgelegten Einzahlungsgrenzen genutzt werden.

Die Bank kann nicht garantieren, dass die von den Automaten angezeigten Informationen, insbesondere über das Konto, auf das eingezahlt werden soll, richtig und vollständig sind.

Die Bank kann die Einzahlungsfunktion der Karte jederzeit einschränken oder deaktivieren.

3. Zahlung in Geschäften

Die Karte kann im Rahmen der für die Karte festgelegten Limiten und der vom Karteninhaber gewählten geographischen Nutzungseinschränkungen (siehe Abschnitt II.5) mittels der PIN oder der Funktion des kontaktlosen Bezahlens zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen in Geschäften in der Schweiz und im Ausland verwendet werden.

4. Online-Zahlung

Die Karte kann im Rahmen der für die Karte festgelegten Limiten jederzeit zur Online-Bezahlung von Waren und Dienstleistungen (über das Internet, per Telefon usw.) verwendet werden.

Der Karteninhaber kann die Online-Zahlungsfunktion über seinen E-Banking-Zugang aktivieren oder deaktivieren. In diesem Fall erfolgt keine Mitteilung seitens der Bank.

Je nach Akzeptanzstelle kann der Karteninhaber folgende Möglichkeiten zur Bewilligung von Zahlungen nutzen, sofern die Karte gemäss den hierin niedergelegten Bedingungen verwendet wird:

  1. Bewilligung per 3-D-Secure-Code
    Der Karteninhaber muss zusätzlich zu den Daten, die nach den Bedingungen der in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie zur Kartenzahlung erforderlich sind, einen Code eingeben.

  2. Bewilligung allein durch Eingabe des Namens, der Kartennummer, des Ablaufdatums und, falls erforderlich und verfügbar, der auf der Karte befindlichen Prüfnummer (CVV, CVC)
    Damit verzichtet der Karteninhaber auf eine sichere Kundenidentifikation.

  3. Bewilligung auf Basis einer der Akzeptanzstelle erteilten Dauerbewilligung
    Nach Erteilung einer Dauerbewilligung kann die Kartenakzeptanzstelle in regelmässigen Abständen fällige Beträge anhand der ihr übermittelten Kartendaten abbuchen (z. B. für monatliche Abonnements oder regelmässig genutzte Online-Dienste).

    Wenn der Karteninhaber keine regelmässigen Abbuchungen mehr wünscht, muss er die Dauerbewilligung direkt gegenüber der betreffenden Akzeptanzstelle widerrufen. Wenn die für regelmässige Abbuchungen verwendete Karte gekündigt wird, muss der Karteninhaber selbst seine bei der jeweiligen Akzeptanzstelle hinterlegten Zahlungsinformationen ändern oder widerrufen.

    Die Bank ist berechtigt, die Nummer und das Ablaufdatum einer neuen Karte ohne vorherige Ankündigung an Akzeptanzstellen weiterzugeben, die der Karteninhaber zuvor ermächtigt hat, Informationen dieser Art zu Zahlungszwecken zu speichern.

5. Geografische Nutzungseinschränkung

Der Karteninhaber kann geografische Regionen sperren, um eine Nutzung seiner Karte in diesen Regionen zu unterbinden. Der Karteninhaber kann jede Region nach Bedarf sperren und entsperren. Dies erfolgt immer über das E-Banking oder, wenn dies nicht möglich ist, über eine Filiale der Bank. Jede Änderung ersetzt das Vorstehende.

Standardmässig ist die Nutzung der Karte in den folgenden geografischen Regionen möglich: (i) Zone 01 – Schweiz und Liechtenstein – und (ii) Zone 02 – Europa.

6. PIN (Geheimzahl)

Die PIN (persönliche Geheimzahl) ist eine automatisch generierte Zahlenkombination, die mit der Karte verknüpft und weder der Bank noch Dritten bekannt ist. Sie wird maschinell erstellt und dem Karteninhaber zusätzlich zur Karte in einem gesonderten, verschlossenen Umschlag übermittelt. Für jede ausgegebene Karte wird eine eigene PIN ausgestellt.

7. Änderung der PIN

Dem Karteninhaber wird empfohlen, seine von der Bank ausgestellte PIN nach Erhalt durch eine PIN seiner Wahl zu ersetzen. Er kann sein PIN an den Geldautomaten der Bank ändern. Der Karteninhaber kann seine PIN jederzeit und beliebig oft ändern. Um einen grösstmöglichen Schutz vor missbräuchlicher Verwendung der Karte zu gewährleisten, darf die gewählte PIN nicht leicht zu ermitteln sein (vgl. Abschnitt I.6 Buchst. d) und sie darf nicht auf der Karte notiert oder zusammen mit dieser aufbewahrt werden, auch nicht in abgeänderter Form.

8. Kontaktloses Bezahlen

Kontaktloses Bezahlen ist erst möglich, wenn der Karteninhaber einmal mit der Karte bezahlt hat, indem er sie in einen Automaten gesteckt und seine PIN eingegeben hat. Die Deaktivierung der kontaktlosen Zahlung kann über das E-Banking vorgenommen oder bei der Bank beantragt werden.

9. Legitimation, Belastung und Risikoübernahme

Jede Person, die die Karte für die in den Abschnitten II.1, II.2, II.3 und II.4 beschriebenen Funktionen verwendet und sich nach den für diese Funktionen jeweils vorgegebenen Verfahren legitimiert, ist berechtigt, Transaktionen mit dieser Karte durchzuführen, auch wenn sie nicht der Karteninhaber ist. Die Bank ist dann berechtigt, das Konto mit dem Betrag der mit der Karte getätigten Transaktionen zu belasten, ohne die Haftung dafür zu übernehmen. Die Risiken einer missbräuchlichen Verwendung der Karte trägt grundsätzlich der Kontoinhaber./p>

Der Karteninhaber ermächtigt die Bank oder ihren externen Kartendienstleister, ihm über die von ihm angegebene Telefonnummer Sicherheitsmitteilungen zu senden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei dieser Art der Kommunikation Dritte (wie Netzbetreiber oder Serviceanbieter) Rückschlüsse auf eine bestehende Beziehung zwischen der Bank und dem Karteninhaber ziehen können.

Die Bank haftet nicht, wenn eine Akzeptanzstelle der Karte diese ablehnt oder wenn eine Abhebung oder Zahlung nicht möglich ist. Dasselbe gilt, wenn die Karte an einem Geldautomaten oder Automaten der Bank nicht eingesetzt werden kann oder die Karte unbrauchbar ist, z. B. beschädigt wird.

10. Deckung unverschuldeter Schäden

Wenn der Karteninhaber die vertraglichen Bestimmungen (insbesondere die Sorgfaltspflichten gemäss Abschnitt I.6) vollumfänglich eingehalten hat und ihn kein Verschulden trifft, deckt die Bank (i) Schäden, die aus der missbräuchlichen Verwendung der Karte durch Dritte zur Abhebung und Einzahlung von Bargeld oder als Zahlungsmittel entstehen, sowie (ii) Schäden, die aus der Verfälschung oder Fälschung der Karte entstehen. Karteninhaber und ihre Ehepartner sowie Personen, die ihnen nahestehen oder mit ihnen einen gemeinsamen Haushalt führen, gelten nicht als «Dritte».

Nicht übernommen werden jedoch (i) Schäden, die durch eine Versicherung gedeckt sind, (ii) mögliche Folgeschäden jeglicher Art und (iii) Schäden, die aus einer Zahlung bei einer Kartenakzeptanzstelle resultieren, die nicht die sichere Zahlungsmethode (3-D Secure) anbietet

Nicht übernommen werden jedoch Schäden, die durch eine Versicherung abgedeckt sind, sowie eventuelle Folgeschäden jeglicher Art.

Karteninhaber, die sich nicht an die vertraglichen Bestimmungen halten, haften für alle Schäden, die durch jegliche (auch missbräuchliche) Nutzung der Karte entstehen.

Soweit die Bank den Kontoinhaber entschädigt hat, muss dieser seine Ansprüche gegen Dritte, die aus dem Schaden resultieren, an die Bank abtreten.

11. Technische Störungen und Betriebsunterbrüche

Der Karteninhaber hat bei technischen Störungen und Betriebsunterbrüchen, die den Einsatz der Karte zur Abhebung oder Einzahlung von Bargeld oder als Zahlungsmittel verhindern, keinen Anspruch auf Entschädigung.

12. Nutzungslimiten

Die Bank legt für jede von ihr ausgegebene Karte Nutzungslimiten fest und gibt diese in geeigneter Weise bekannt. Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, etwaige Bevollmächtigte über diese Nutzungslimiten zu informieren.

Über sein E-Banking kann der Kontoinhaber die jeweiligen Nutzungslimiten seiner Karten ändern, die er damit vollumfänglich akzeptiert.

13. Transaktionsbeleg

Die meisten Geldautomaten stellen bei Bargeldabhebungen einen Beleg aus. Auch bei Zahlungen für Waren und Dienstleistungen wird automatisch oder auf Anfrage ein Beleg ausgestellt. Die Bank selbst verschickt keine Transaktionsbelege.

14. Sperrung

Die Bank kann die Karte jederzeit ohne Begründung und ohne vorherige Ankündigung sperren.

Darüber hinaus sperrt die Bank die Karte auf ausdrücklichen Wunsch des Karteninhabers, wenn dieser den Verlust der Karte und/oder ein Problem mit der PIN meldet oder die Karte gekündigt wird. Ein Karteninhaber ohne Kontovollmacht kann nur Karten sperren lassen, die auf seinen Namen ausgestellt wurden.

Die Sperrung kann nur bei einer von der Bank benannten Abteilung beantragt werden.

Die Bank ist berechtigt, eine vor Wirksamwerden der Sperre mit der Karte getätigte Transaktion dem Konto zu belasten, wobei der Zeitraum berücksichtigt wird, der üblicherweise für die Ausführung einer solchen Transaktion erforderlich ist.

Die Kosten für die Sperrung können dem Konto des Inhabers belastet werden.

Eine auf Antrag des Karteninhabers erfolgte Sperrung wird nur durch eine schriftliche Erklärung des Karteninhabers gegenüber der Bank aufgehoben.


III. NUTZUNG DER KARTE ZUR INANSPRUCHNAHME HAUSEIGENER DIENSTLEISTUNGEN DER BANK

Wird die Karte für sonstige Dienstleistungen der Bank verwendet, so werden diese ausschliesslich gemäss den mit der Bank zu diesem Zweck vereinbarten Bestimmungen abgerechnet.