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Teilnahmereglement für das Gewinnspiel «Gewinnen Sie Ihre Teilnahme am 3Länderlauf!»

Reglement für das kostenlose Gewinnspiel ohne Kaufverpflichtung.

ARTIKEL 1 – ORGANISIERENDES UNTERNEHMEN

Crédit Agricole next bank (Suisse) SA, mit Sitz Esplanade de Pont-Rouge 4-6, 1212 Grand Lancy und nachfolgend als «Veranstalter» bezeichnet, organisiert ein Gewinnspiel mit dem Namen «Gewinnen Sie Ihre Teilnahme am 3Länderlauf!» (nachfolgend als «Gewinnspiel» bezeichnet).

Der Veranstalter kann für die Durchführung des Gewinnspiels die Dienste von Dritten in Anspruch nehmen.

ARTIKEL 2 – TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Das Gewinnspiel steht allen volljährigen natürlichen Personen offen. Das Gewinnspiel ist kostenlos und ohne Kaufverpflichtung. Es stellt kein Angebot zum Abschluss von Serviceleistungen oder Leistungen mit dem Veranstalter dar.

 Folgende Personen sind nicht teilnahmeberechtigt:

  • Personen, die direkt oder indirekt an der Organisation oder Durchführung des Gewinnspiels mitgewirkt haben;
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Veranstalters;
  • Familienmitglieder der oben genannten Personen.

ARTIKEL 3 – TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND SPIELREGELN

Die vom Veranstalter ausgewählten Personen erhalten eine Einladungs-E-Mail mit einem Link «Ich nehme teil». Alle Personen, die auf diesen Link klicken, nehmen automatisch an der Verlosung teil.

Personen, die durch eine Werbung in sozialen Netzwerken angesprochen wurden und das Formular mit ihren persönlichen Daten ausgefüllt haben, nehmen automatisch an der Verlosung teil.

ARTIKEL 4 – PERSONENBEZOGENE DATEN

Die personenbezogenen Daten, die von dem Veranstalter in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher für die Verarbeitung bearbeitet werden, dienen dem Zweck der Organisation und Verwaltung des Gewinnspiels. 

Sie können jederzeit unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen auf die Sie betreffenden Daten zugreifen, sie berichtigen lassen, ihre Löschung beantragen und die Einschränkung ihrer Verarbeitung verlangen, indem Sie an den Datenschutzbeauftragten unter der folgenden E-Mail-Adresse schreiben: dpo@ca-nextbank.ch

ARTIKEL 5 – WAHL DER GEWINNERINNEN ODER GEWINNER

Insgesamt werden 50 Teilnehmende ausgelost (nachstehend «Gewinner» genannt).

Die Ziehung findet im Mai 2024 statt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

ARTIKEL 6 – PREISE

Jeder Gewinner erhält: 1 Startnummer für die Teilnahme am 3Länderlauf am 26. Mai 2024 zwischen der Schweiz (Basel), Frankreich (Saint-Louis und Huningue) und Deutschland (Weil am Rhein. Die Gewinner können unter folgenden Läufen wählen

  • Marathon
  • Halbmarathon
  • 10 km

Der Preis kann weder umgetauscht noch in Bargeld umgewandelt werde.

ARTIKEL 7 – ÜBERGABE DER PREISE UND RECHT AM EIGENEN BILD

Die Gewinner des Spiels werden vom Veranstalter persönlich per Telefon und/oder E-Mail benachrichtigt. Es wird keine weitere Korrespondenz geführt. Die Teilnehmenden erklären sich mit allen erforderlichen Überprüfungen ihrer Identität einverstanden.

ARTIKEL 8 – ÄNDERUNGEN - VORBEHALTE – HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn er aus einem Grund, der sich seiner Kontrolle entzieht, oder im Falle einer gerechtfertigten Notwendigkeit das vorliegende Gewinnspiel annullieren, verkürzen oder verlängern oder die Bedingungen ändern muss.

Jede Unterbrechung des Gewinnspiels sowie jede wesentliche Änderung der vorliegenden Regeln wird ausschliesslich auf der Website des Veranstalters veröffentlicht.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Preis ganz oder teilweise durch einen anderen Preis von gleichem Wert zu ersetzen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen die Teilnahme oder den Erhalt eines Preises von Personen auszuschliessen, zu disqualifizieren oder ungültig zu erklären, die sich ganz oder teilweise nicht an die vorliegenden Regeln halten oder den ordnungsgemässen Ablauf des Spiels gefährden.

ARTIKEL 9 – ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Das Spiel unterliegt ausschliesslich dem Schweizer Recht. 

Im Falle eines Rechtsstreits sind die Gerichte am Sitz des Veranstalters zuständig (Gerichtsstand ist Genf).