Unternehmensgründung

Gründung eines Unternehmens in der Schweiz in 6 Schritten

Veröffentlicht am 19. Mai 2025Lesezeit 3 min.
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Planen Sie, Ihr Unternehmen in der Schweiz zu gründen? Haben Sie bereits einen Businessplan erstellt, Ihren Markt analysiert und ein Budget entworfen? Hier finden Sie die wichtigsten Schritte, die Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens beachten müssen.

Schritt 1: Wahl der Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform muss unbedingt Ihrer Situation und Ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechen. In der Schweiz gibt es mehrere Rechtsformen, darunter die gängigsten: das Einzelunternehmen (e.U.), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft(AG).

  • Einzelunternehmen (e.U.) ist die Rechtsform, die dem Status eines Selbstständigerwerbenden entspricht. Sie ist einfacher zu verwalten und oft die beste Wahl für den Start eines Unternehmens, wenn man allein ist. Es ist kein Mindestkapital erforderlich und Sie sind nicht angestellt. Sie sind jedoch ebenso frei wie verantwortlich. Sie sind als Einzelperson gegenüber den Gläubigern der Firma haftbar. 
  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen geeignet. Sie müssen Statuten verfassen und diese von einem Notar beurkunden lassen (siehe Schritte 3 bis 5), eine Buchhaltung nach dem Obligationenrecht führen und allein oder mit Ihren Partnern ein Mindeststammkapital von CHF 20'000.- aufbringen, das später vollständig eingezahlt wird und somit von der Gesellschaft verwendet werden kann. Wie der Name schon sagt, ist der Vorteil der GmbH, dass sie Sie im Falle von Schulden besser schützt als das Einzelunternehmen, da Sie nur bis zur Höhe Ihrer Investition persönlich haften. 
  • Aktiengesellschaft (AG) ist die empfohlene Rechtsform für grosse Projekte. Der Gründungsprozess ist genauso formell wie bei der GmbH, unterscheidet sich jedoch durch die Höhe des zu mobilisierenden Mindestkapitals. Der oder die Aktionäre müssen mindestens CHF 100'000.-aufbringen, wovon nur die Hälfte für die Liquidität der Gesellschaft eingezahlt werden kann. Andererseits sind Sie besser geschützt, da nur die Gesellschaft für Schulden haftet.

Stellen Sie sich bei der Entscheidung die richtigen Fragen. Wollen Sie allein oder mit mehreren Personen starten? Welche finanziellen Mittel stehen Ihnen zur Verfügung? Welchen Risiken setzt Sie Ihre Tätigkeit aus? Und wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich von Fachpersonen beraten. 

Schritt 2: Firmennamen finden

Ihr Unternehmen muss einen Namen haben. Das mag banal klingen. Aber Sie müssen sicherstellen, dass diese Bezeichnung – oder vielmehr Firmenname – den Vorschriften entspricht, da sonst Ihre Eintragung ins Handelsregister verweigert wird.

  • Als Selbstständiger muss Ihr Firmenname immer Ihren Nachnamen enthalten. Sie können auch Ihren Vornamen und/oder einen Begriff, der beispielsweise Ihr Geschäft nennt, angeben.
  • Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft ist der Name frei wählbar, muss aber immer den Zusatz GmbH oder AG am Ende enthalten.

Schliesslich muss Ihr Firmenname, unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens, in der Schweiz einzigartig sein. Dies bedeutet, dass kein bereits eingetragenes Unternehmen denselben Namen tragen darf.

Gut zu wissen

Um die Verfügbarkeit des Namens, den Sie eintragen wollen, zu überprüfen, konsultieren Sie den Zentralen Firmenindex des Bundes.

Schritt 3: Statuten aufstellen

Selbstständige benötigen keine Statuten. Diese sind jedoch obligatorisch bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG).

Die Statuten dienen dazu, den Firmennamen, den Zweck des Unternehmens, seinen Sitz, seine Tätigkeiten sowie sein Kapital und die Aufteilung der Anteile oder Aktien unter den Investoren festzulegen. Sie enthalten auch eine Reihe von Regeln zur Unternehmensführung.

Die Statuten müssen mit dem OR übereinstimmen, weshalb es empfehlenswert ist, einen Juristen mit der Ausarbeitung zu beauftragen, und sie müssen von einem Notar beurkundet werden.

Gut zu wissen

Sie möchten eine GmbH gründen? Nutzen Sie die Musterstatuten des Bundes als Vorlage.

Schritt 4: Startkapital hinterlegen

Wie die Statuten betrifft dieser Schritt nicht Selbstständigerwerbende, die kein Kapital für die Gründung der Gesellschaft aufbringen müssen.

Bevor Sie Ihre Kapitalgesellschaft (GmbH und AG) jedoch offiziell gründen können, müssen Sie nachweisen, dass das erforderliche Kapital vorhanden ist, d. h. mindestens CHF 20'000.- für eine GmbH und CHF 100'000.- für eine AG. Zu diesem Zweck stellt Ihnen die Verwahrungsbank eine Bescheinigung aus, die Sie dem Handelsregister vorlegen müssen.

Gut zu wissen

Das Startkapital muss auf ein Konsignationskonto, bei einer Schweizer Bank eingezahlt werden. Dort bleibt es gesperrt, bis Ihre Gesellschaft offiziell im Handelsregister eingetragen ist.

Schritt 5: Beurkundung beim Notar

Sind Ihre Statuten fertig? Hat Ihre Bank Ihnen eine Kapitalbescheinigung ausgestellt? Dann bleibt Ihnen noch ein wichtiger Schritt: der Notartermin. Dieser prüft Ihre Statuten und die Bescheinigung und lädt Sie sowie Ihre eventuellen Gesellschafter zur Unterzeichnung der von ihm zuvor ausgearbeiteten Gründungsurkunde ein. In der Regel übernimmt er anschliessend um die Eintragung Ihrer neuen Gesellschaft in das Handelsregister. 

Gut zu wissen

Notarkosten sind in Ihrem Budget zu berücksichtigen. Fordern Sie einen Voranschlag an, um unvorhergesehene Ausgaben zu vermeiden.

Schritt 6: Eintragung im Handelsregister

Jeder Kanton verfügt über ein eigenes Handelsregister (HR), in dem die Daten der Unternehmen mit Sitz in seinem Gebiet erfasst und veröffentlicht werden. 

  • Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit (Einzelfirma) aufnehmen, müssen Sie sich erst ab einem Jahresumsatz von CHF100.000.- im Handelsregister eintragen lassen. Unterhalb dieser Grenze ist die Eintragung freiwillig. Manche Menschen entscheiden sich dafür, weil sie z.B. ihre Glaubwürdigkeit gegenüber ihren Kunden und Partnern erhöhen möchten.
  • Für Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) ist die Eintragung hingegen zwingend vorgeschrieben und muss bereits bei der Gründung erfolgen. Sie wird meist direkt vom Notar übernommen, der dem Antrag die notarielle Gründungsurkunde beifügt. 

Die Veröffentlichung Ihres Eintrags im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) bedeutet die Existenz des Unternehmens, dem eine Identifikationsnummer (UID) zugeteilt wird, die von den eidgenössischen und kantonalen Institutionen anerkannt wird. Diese eindeutige Nummer ermöglicht eine einfachere Kommunikation mit den Behörden, die direkt im UID-Register alle aktuellen Informationen über das Unternehmen finden.

Gut zu wissen

Die Eintragung im Handelsregister und die Veröffentlichung im SHAB sind ebenfalls Verwaltungsaufgaben, die zu berücksichtigen sind. Die Kosten, die sich in der Regel auf einige hundert Franken belaufen, sind je nach Rechtsform und Kanton unterschiedlich.


Seien Sie geduldig! Manchmal kann es einige Wochen dauern, bis Sie eine Antwort vom Handelsregister erhalten.