Die 1. Säule
Auch AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung) genannt, garantiert ein Mindesteinkommen zur Deckung des Lebensbedarfs im Ruhestand. Der Beitrag wird direkt vom Lohn abgezogen. Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, zahlen Beiträge in die AHV ein.