Die G-Bewilligung ist eine Grenzübertrittsgenehmigung im Rahmen der internationalen Abkommen zwischen der Schweiz und den Ländern der Europäischen Union (insbesondere Frankreich, Deutschland und Italien, die an die Schweiz angrenzen). Als deutsche Staatsangehörige benötigen Sie diese, um als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten zu dürfen.
In den meisten Fällen ist es der Arbeitgeber, der sich um die Formalitäten kümmert und Sie bei den kantonalen Behörden anmeldet. Sie müssen ihm dafür lediglich die benötigten Unterlagen zukommen lassen. Anschließend müssen Sie nur noch zum kantonalen Zentrum für Biometrie gehen, um die Erfassung Ihrer biometrischen Daten vorzunehmen. Denn seit 2022 wird die G-Bewilligung auf diese Weise ausgestellt und kommt im Kreditkartenformat daher.
Das benötigen Sie, um die G-Bewilligung zu beantragen:
Wenn Sie aus Deutschland kommen und in der Schweiz arbeiten möchten, können Sie unter folgenden Voraussetzungen im Rahmen des Meldeverfahrens einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz nachgehen:
Arbeitnehmende werden vom Arbeitgeber gemeldet, selbstständig Erwerbstätige sind verpflichtet, die Meldung selbst vorzunehmen.
Deutsche Grenzgänger mit einer G-Bewilligung können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Familienangehörigen in die Schweiz holen. Dies gilt bei folgendem Verwandtschaftsgrad:
Um den Familiennachzug zu ermöglichen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Sie müssen über eine Unterkunft verfügen, die den ortsüblichen Standards entspricht und ausreichend Platz für die nachziehenden Familienmitglieder bietet.
Sie müssen nachweisen können, dass Sie in der Lage sind, für den Lebensunterhalt Ihrer Familienangehörigen aufzukommen, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.
Für alle nachziehenden Familienmitglieder muss eine gültige Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Wenn Sie den Familiennachzug beantragen möchten, müssen Sie wie folgt vorgehen:
Der Antrag auf Familiennachzug muss bei der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde am zukünftigen Wohnort in der Schweiz gestellt werden.
Je nach Kanton können unterschiedliche Unterlagen verlangt werden, typischerweise sind das jedoch die folgenden:
Wir empfehlen Ihnen zudem, sich direkt bei der zuständigen kantonalen Behörde über die spezifischen Anforderungen zu informieren.
Nach erfolgtem Nachzug haben Angehörige folgende Rechte: