Menschen, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, sind laufend konfrontiert mit zwei unterschiedlichen Währungen, Gesetzgebungen und Rentensystemen. Vor allem Letzteres ist eine komplexes Thema für Grenzgänger, denn dadurch müssen sie zwischen einem umlagefinanzierten und einem kapitalgedeckten System wechseln. Es ist also nicht ganz einfach für sie, sich einen genauen Überblick über ihre potenzielle Rente im Ruhestand zu verschaffen.
Das deutsche Rentenversicherungssystem basiert auf dem Umlageverfahren, bei dem die Beiträge der Erwerbstätigen zur Finanzierung der Renten der heutigen Pensionär verwendet werden. Dieses Prinzip, oft als «Generationenvertrag» bezeichnet, stellt sicher, dass die arbeitende Bevölkerung die ältere Generation unterstützt.
Die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung sind seit dem 1. Januar 2018 stabil unverändert betragen 18,6%. Dieser Prozentsatz wird bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze erhoben, die jährlich angepasst wird. Für das Jahr 2025 liegt sie bei 8’050 EUR im Monat.
In Deutschland unterscheidet man zwischen der Altersrente für langjährig Versicherte und der für besonders langjährig Versicherte. Für die Altersrente für langjährig Versicherte benötigen Sie 35 Versicherungsjahre, für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Versicherungsjahre. Mit welchem Alter Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Für alle, die nach 1964 geboren sind, gilt jedoch ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren.
Es besteht auch die Möglichkeit, bereits ab 63 Jahren in Rente zu gehen. Allerdings müssen Sie hierbei mit einem Abschlag von 3.6% pro Jahr rechnen. Dieser bleibt für die gesamte Rentenbezugsdauer bestehen.
Das Schweizer Rentensystem unterscheidet sich vom deutschen System dahingehend, dass nur die 1. Säule (AHV) auf dem Umlageverfahren beruht, während die 2. und 3. Säule nach dem Kapitaldeckungsverfahren aufgebaut sind.
Die Höhe der AHV-Rente wird aufgrund der Beitragsdauer und des durchschnittlichen massgebenden Jahreseinkommens während der Beitragszeit berechnet. Es wird eine maximale Vollrente von CHF 2'520/Monat ausbezahlt:
Die Höhe der Rente hängt vom Vorsorgekapital ab, das sowohl durch den Beitrag des Arbeitgebers als auch durch den Beitrag des Arbeitgebers im Laufe der Jahre gebildet wurde. Um Vorsorgelücken zu schliessen, können fehlende Jahre eingekauft werden, was unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden kann.
Die 3. Säule ist die individuelle Vorsorge. Sie ist freiwillig und soll Vorsorgelücken schliessen, indem sie die staatliche (1. Säule) und die berufliche Vorsorge (2. Säule) ergänzt. Die 3. Säule wird in der Regel in Form von Kapital ausbezahlt. Aber Achtung: Einzahlungen in die Säule 3a haben für deutsche Grenzgänger keine steuerlichen Vorteile.
Die Rente aus der 1. und 2. Säule sollte etwa 60% des Betrags des letzten Gehalts betragen. Nach Erreichen des Rentenalters benötigen Versicherte jedoch etwa 80% ihres letzten Lohns, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Im Ruhestand würde diese Person etwa CHF 4'500 pro Monat aus der 1. und 2. Säule erhalten, was 60% ihres aktuellen Einkommens entspricht. Um auf 80% des ursprünglichen Gehalts, d. h. CHF 6'000, zu kommen, fehlen der versicherten Person CHF 1'500 pro Monat. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Lücke zu schliessen, darunter auch die vom Staat empfohlene dritte Säule.
Die EU-Verordnungen sehen eine Koordinierung im Rentenbereich vor, sobald eine Person in Deutschland und in einem oder mehreren Staaten in deren Geltungsbereich (Staaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) gearbeitet hat.
Die Koordinierungsregeln ermöglichen es, die in einem anderen Staat verbrachte Arbeitszeit so anzurechnen, als wären die Betroffenen ihr Leben lang in Deutschland tätig gewesen.
Jeder, der dauerhaft in der Schweiz lebt oder den Grossteil seines Lebensunterhalts dort verdient, ist automatisch in der 1. Säule des Schweizer Rentensystems versichert. Wenn Sie als Grenzgänger mehr als den BVG-Mindestjahreslohn von aktuell CHF 22’680 pro Jahr verdienen, sind Sie zudem über Ihren Arbeitgeber an eine Pensionskasse (2. Säule) angeschlossen.
Die staatliche AHV-Rente kann frühestens ein bis zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter bezogen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass pro vorgezogenes Jahr eine dauerhafte Rentenkürzung von 6,8% erfolgt.
In der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) besteht die Möglichkeit, bereits ab dem 58. Lebensjahr Altersleistungen in Form einer Rente oder eines Kapitalbezugs zu erhalten. Hierbei fallen je nach Pensionskasse Abzüge von 3 bis 5 % pro Vorbezugsjahr an. Eine frühzeitige Pensionierung sollte daher sorgfältig abgewogen werden.
Wenn Sie als deutsche Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet haben, setzen sich Ihre Rentenansprüche aus mehreren Komponenten zusammen:
Für Ihre in Deutschland geleisteten Arbeitsjahre haben Sie Ansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung. Diese Leistungen werden im Rentenalter entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ausgezahlt.
Während Ihrer Tätigkeit in der Schweiz haben Sie Beiträge an die AHV geleistet, die im Rentenfall Leistungen erbringt.
Beenden Sie Ihre Tätigkeit in der Schweiz vor dem Rentenalter, wird Ihr angespartes Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto oder an eine Freizügigkeitsstiftung übertragen. Dort bleibt es bis zum Erreichen des Rentenalters oder bis zu einer erneuten Erwerbstätigkeit in der Schweiz.
Unter bestimmten Bedingungen, wie der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder dem endgültigen Verlassen der Schweiz, kann eine vorzeitige Auszahlung des überobligatorischen Teils des Pensionskassenguthabens beantragt werden. Der obligatorische Teil bleibt in der Regel bis zum Rentenalter auf dem Freizügigkeitskonto.
Um Ihre Rentenansprüche geltend zu machen, können Sie den Antrag entweder bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Schweizerischen Ausgleichskasse stellen. Dank zwischenstaatlicher Abkommen werden die Anträge an die jeweils zuständigen Stellen weitergeleitet, sodass Sie nicht separat eingereicht werden müssen.
Die Besteuerung der Rentenleistungen richtet sich nach den jeweiligen nationalen Steuergesetzen und dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die steuerlichen Konsequenzen zu informieren.
Nebst der Säule 3a, traditionellen Sparkonten und Anlagefonds oder Versicherungen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um sich optimal auf den Ruhestand vorzubereiten. Um Vorsorgelücken zu schliessen, ist es jedoch ratsam, so früh wie möglich damit anzufangen.
Auch in Deutschland haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, Ihre Altersvorsorge aufzubessern. Nebst Lebensversicherungen, traditionellen Sparkonten und Anlagefonds gehören auch die staatlich geförderte Riester-Rente sowie die Rürup-Rente dazu.
Diese Vorteile bietet Ihnen eine Analyse Ihrer persönlichen Vorsorgesituation:
Je früher Sie Ihren Ruhestand planen, desto besser wird Ihr Einkommen zum Zeitpunkt des Renteneintritts sein.
Unsere Berater begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zu einem stressfreien Ruhestand. Zudem helfen sie Ihnen auch darüber hinaus bei der Optimierung Ihrer Vermögenssituation.