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Was tun, wenn Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger arbeitslos werden?

Angst vor Arbeitsplatzverlust ist weit verbreitet. Für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in Deutschland beschäftigt sind, wird diese Sorge durch die Arbeitslosenversicherung etwas gemildert. Denn diese leistet durch die Zahlung von Arbeitslosengeld eine gewisse finanzielle Unterstützung in solch einer Situation.

Doch wie gestaltet sich die Lage für Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz? Und was müssen diese tun, um nach ihrer Arbeitslosigkeit wieder in der Schweiz arbeiten zu können? Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen dazu.

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Die Arbeitslosenversicherung (ALV) in der Schweiz

Auch die Schweiz verfügt über eine Arbeitslosenversicherung, landläufig abgekürzt mit ALV. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 2,2% bis zu einem Jahreseinkommen von 148'200 CHF. Auf die Lohnanteile, die diesen Betrag übersteigen, wird kein Abzug erhoben. Die Beiträge werden zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden übernommen.

Die Anmeldung bei der ALV

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, jeden neuen Mitarbeitenden unmittelbar nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der AHV-Ausgleichskasse anzumelden, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Es handelt sich um eine unselbstständige Erwerbstätigkeit.
  • Die angestellte Person ist dem schweizerischen Sozialversicherungssystem unterstellt. Achtung: Die Meldepflicht bleibt auch nach dem Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters (derzeit 65 Jahre) bestehen, ALV-Beiträge werden in solchen Fällen aber keine mehr erhoben.

Die Anmeldung zur Abrechnung der ALV-Beiträge erfolgt gleichzeitig und nach dem identischen Verfahren bei derselben Ausgleichskasse wie die Anmeldung für die AHV/IV/EO (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung). 

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Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld als Grenzgängerin oder Grenzgänger

Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Abkommen, das den Anspruch auf Arbeitslosengeld für Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Hauptwohnsitz in Deutschland regelt.

Verlieren Arbeitnehmende ihren Arbeitsplatz in der Schweiz, ist die deutsche Bundesagentur für Arbeit für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes zuständig. Die in der Schweiz geleisteten Arbeitszeiten werden bei der Prüfung des Anspruchs angerechnet.

Die Höhe des Arbeitslosengelds

Auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger richten sich die Dauer sowie die Höhe der Zahlungen nach den gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland. Die Berechnung des monatlich ausbezahlten Betrags erfolgt auf der Basis mehrerer Faktoren. Dabei gibt es keinen Unterschied zu Arbeitnehmenden, die in Deutschland beschäftigt sind. Grundlage bildet das Brutto-Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate. Daraus wird ein durchschnittlicher Tagesverdienst ermittelt. Von diesem werden pauschal Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Erfüllt eine Grenzgängerin resp. ein Grenzgänger alle erforderlichen Voraussetzungen, beträgt das Arbeitslosengeld in der Regel 60 % des vorherigen Nettoeinkommens bzw. 67 % für Eltern mit Kind .

Was müssen Grenzgängerinnen und Grenzgänger tun, wenn sie wieder in der Schweiz arbeiten möchten?

Falls Sie wieder in der Schweiz arbeiten möchten, können Sie die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und deren Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Zuständig für die Arbeitslosenversicherung und die Auszahlung von Leistungen bleibt jedoch die Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort in Deutschland.

Worauf muss ich achten, wenn ich als Grenzgängerin oder Grenzgänger von Arbeitslosigkeit betroffen bin?

Wenn Grenzgängerinnen oder Grenzgänger arbeitslos werden, müssen sie sowohl die Meldepflicht als auch die entsprechenden Fristen einhalten. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann es zu einer Kürzung oder sogar zum Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld kommen.

Wichtige Fristen, die zu beachten sind

Bei Kündigung oder Auflösung des Arbeitsvertrags

Eine persönliche Meldung als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit muss spätestens innerhalb von drei Tagen erfolgen, nachdem bekannt ist, wann das Arbeitsverhältnis endet.

Bei befristeten Arbeitsverträgen

Eine persönliche Meldung als arbeitssuchend sollte mindestens drei Monate vor Vertragsende bei der Agentur für Arbeit erfolgen.

Zusätzlich muss bei der Schweizer ALV das Formular PD U1 beantragt werden. Dieses bestätigt die in der Schweiz geleisteten Beschäftigungszeiten und muss der Agentur für Arbeit in Deutschland vorgelegt werden.

Darüber hinaus ist es ratsam, bei Verlust des Arbeitsplatzes die Krankenversicherungssituation zu überprüfen. Je nach persönlicher Ausgangslage kann eine Rückkehr in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll sein. Falls Sie zusätzliche Versicherungen in der Schweiz abgeschlossen haben, besteht während der Arbeitslosigkeit allenfalls auch die Möglichkeit, eine Beitragsfreistellung zu beantragen. Am besten tauschen Sie sich diesbezüglich direkt mit Ihrer Versicherung aus.

Was passiert mit meinem Vorsorgeguthaben bei Arbeitslosigkeit?

Werden Grenzgängerinnen oder Grenzgänger arbeitslos, stellt sich oft auch die Frage, wie das angesparte Vorsorgekapital weitergeführt werden kann. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, muss das Guthaben aus der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) in der Regel auf ein Freizügigkeitskonto übertragen werden, sofern keine neue Stelle angetreten wird.

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Checkliste für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die arbeitslos geworden sind

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Sofort nach dem Arbeitsplatzverlust:

  • Meldung als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit in Deutschland:
    • Bei unbefristeten Verträgen: Innerhalb von drei Tagen, nachdem der Beendigungszeitpunkt des bisherigen Arbeitsverhältnisses bekannt geworden ist
  • Bei befristeten Verträgen: Spätestens drei Monate vor Vertragsende
  • Formular PD U1 beantragen:
    • Zuständig ist die kantonale ALV-Stelle (Arbeitslosenkasse) in der Schweiz.
    • Dieses Formular dient zur Bestätigung der in der Schweiz geleisteten Beschäftigungszeiten.
    • Das ausgefüllte Formular ist bei der Agentur für Arbeit in Deutschland einzureichen.
  • Arbeitslosengeld beantragen:
    • Persönlicher Antrag bei der Agentur für Arbeit am ersten Tag der Arbeitslosigkeit
    • Notwendige Unterlagen: Bei erstmaliger Meldung den ausgefüllten und ausgedruckten Anmeldebogen, Lebenslauf, Abschluss- bzw. Arbeitszeugnisse, Personalausweis mit aktueller Adresse oder Reisepass mit Meldebestätigung, Sozialversicherungsnummer, Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Formular PD U1, Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate 
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Versicherungen anpassen:

  • Prüfung einer Rückkehr in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung
  • Beitragsfreistellung für private Versicherungen (z. B. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) beantragen.
  • Prüfen, wie der Versicherungsschutz der Unfallversicherung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt ist.
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Finanzielle Absicherung:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld berechnen lassen:
    • 60 % des Nettogehalts (67 % für Eltern mit Kind)
    • Grundlage: Durchschnittliches Brutto-Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate
  • Freizügigkeitskonto organisieren:
    • Vorsorgeguthaben aus der Pensionskasse auf eine passende Freizügigkeitslösung übertragen
    • Möglichkeiten zur Verzinsung oder Anlage des Guthabens prüfen
    • Lösung wählen, die zur eigenen Lebens- und Arbeitssituation passt
  • Erspartes sichern und Budget prüfen:
    • Fixkosten (Miete, Versicherungen, Kredite) analysieren
    • Möglichkeiten zur Reduzierung prüfen
  • Bürgergeld prüfen:
    • Bei längerer Arbeitslosigkeit Anspruch auf zusätzliche Unterstützung prüfen
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 Arbeitssuche:

  • Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren:
    • Erstellung eines Bewerbungsprofils
    • Informationen zu Weiterbildungen und Umschulungen erhalten
  • Aktive Stellensuche nachweisen:
    • Bewerbungen dokumentieren
    • Vorgaben der Agentur für Arbeit einhalten
  • Erreichbarkeit sicherstellen:
    • Post der Agentur für Arbeit beachten
    • Termine wahrnehmen
  • Kontakt zu Schweizer Arbeitsvermittlungszentren (RAV):
    • Nutzung der Job-Vermittlungsdienste in der Schweiz (freiwillig, ergänzend zur Anmeldung in Deutschland)
    • Teilnahme an Informationsveranstaltungen und Workshops
  • Bewerbungsunterlagen aktualisieren:
    • Lebenslauf und Anschreiben auf den neuesten Stand bringen
    • Qualifikationen und Weiterbildungen ergänzen