Zusätzlich muss bei der Schweizer ALV das Formular PD U1 beantragt werden. Dieses bestätigt die in der Schweiz geleisteten Beschäftigungszeiten und muss der Agentur für Arbeit in Deutschland vorgelegt werden.
Darüber hinaus ist es ratsam, bei Verlust des Arbeitsplatzes die Krankenversicherungssituation zu überprüfen. Je nach persönlicher Ausgangslage kann eine Rückkehr in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll sein. Falls Sie zusätzliche Versicherungen in der Schweiz abgeschlossen haben, besteht während der Arbeitslosigkeit allenfalls auch die Möglichkeit, eine Beitragsfreistellung zu beantragen. Am besten tauschen Sie sich diesbezüglich direkt mit Ihrer Versicherung aus.
Was passiert mit meinem Vorsorgeguthaben bei Arbeitslosigkeit?
Werden Grenzgängerinnen oder Grenzgänger arbeitslos, stellt sich oft auch die Frage, wie das angesparte Vorsorgekapital weitergeführt werden kann. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, muss das Guthaben aus der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) in der Regel auf ein Freizügigkeitskonto übertragen werden, sofern keine neue Stelle angetreten wird.
Die Crédit Agricole next bank bietet für die Weiterführung Ihres Freizügigkeitsguthabens passende Lösungen, die Sicherheit und Anlagechancen miteinander verbinden. Mit unserem Freizügigkeitskonto kann das Vorsorgekapital entweder als Sparlösung belassen oder entsprechend dem persönlichen Risikoprofil in eine ESG-Anlagestrategie investiert werden.