Zusätzlich muss bei der Schweizer ALV das Formular PD U1 beantragt werden. Dieses bestätigt die in der Schweiz geleisteten Beschäftigungszeiten und muss der Agentur für Arbeit in Deutschland vorgelegt werden.
Darüber hinaus ist es ratsam, bei Verlust des Arbeitsplatzes die Krankenversicherung für Grenzgänger anzupassen. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, wieder in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren.
Falls Sie zusätzliche Versicherungen in der Schweiz abgeschlossen haben, besteht während der Arbeitslosigkeit allenfalls auch die Möglichkeit, eine Beitragsfreistellung zu beantragen. Am besten tauschen Sie sich diesbezüglich direkt mit Ihrer Versicherung aus.