
Auch als Grenzgänger sind Sie verpflichtet, Steuern zu zahlen. Doch wissen Sie, in welchem Land Sie Ihre Steuererklärung abgeben müssen und welche Behörde die Steuer erhebt? In der Schweiz sind die Steuervorschriften je nach Kanton unterschiedlich, was die Orientierung erschwert. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Grenzgänger sind Arbeitnehmende, die eine Grenze überqueren, um in einem anderen Land einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben Deutschland und die Schweiz bilaterale Abkommen unterzeichnet und so den freien Personenverkehr zwischen den beiden Ländern ermöglicht. Diese Abkommen regeln den steuerlichen Status von Grenzgängern.
Der steuerliche Status zwischen Deutschland und der Schweiz greift, wenn Sie mindestens einmal pro Woche an Ihren Wohnsitz in Deutschland zurückkehren. Im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist zudem festgelegt, dass Arbeitnehmende nur dann als Grenzgänger gelten, wenn sie an mindestens 60 Tagen im Kalenderjahr nach Arbeitsende an ihren Wohnsitz zurückkehren.
Da die Kantone in der Schweiz ihre eigenen Steuerregelungen haben, können die Vorgaben je nach Region unterschiedlich ausfallen. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über die spezifischen Bestimmungen zu informieren, um alle steuerlichen Pflichten ordnungsgemäss zu erfüllen.

Für deutsche Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, wird eine Quellensteuer von 4,5% des Bruttoeinkommens direkt vom Schweizer Arbeitgeber einbehalten. Sie wird angewendet auf sämtliche Einkünfte aus unselbstständiger Arbeitstätigkeit, die in der Schweiz erzielt werden. Damit die Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird, müssen Grenzgänger ihrem Schweizer Arbeitgeber eine vom deutschen Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung (GRE-1) vorlegen.
Als Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsort in der Schweiz sind Sie verpflichtet, in Deutschland eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Dabei sollten Sie folgende Schritte beachten:
Bei Unsicherheiten ist es empfehlenswert, sich an einen Steuerberater zu wenden, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllt werden. Bitte beachten Sie, dass das zuständige Finanzamt bei Rückfragen auf dem Postweg auf Sie zukommt.
Einkommen bis 12’348 EUR pro Jahr sind steuerfrei. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an.
Für Einkommen von 12’349 EUR bis 17’799 EUR wird ein linear-progressiver Steuersatz von 14% bis etwa 24% erhoben.
Einkommen von 17'800 EUR bis 69’878 EUR werden ebenfalls progressiv besteuert, wobei der Steuersatz kontinuierlich von 24% auf 42% ansteigt.
Ab einem zu versteuernden Einkommen von 69’879 EUR bis 277’825 EUR gilt der Spitzensteuersatz von 42%.
Für Einkommen über 277’825 EUR greift der sogenannte Reichensteuersatz von 45%.

Der Einkommensteuersatz gibt an, welcher Anteil des Einkommens eines Haushalts als Steuer an den Staat abgeführt wird. In Deutschland ist dieser Satz progressiv ausgestaltet. Das bedeutet, dass er mit steigendem Einkommen zunimmt. Wer mehr verdient, zahlt also nicht nur absolut mehr Steuern, sondern auch prozentual einen höheren Anteil seines Einkommens. Ziel dieses Systems ist es, die Steuerbelastung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anzupassen.
Das gilt auch für die Schweiz. Dort wird die Einkommensteuer jedoch auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben, wobei die kantonalen Steuersätze stark variieren. Insgesamt fällt die Steuerbelastung in der Schweiz häufig niedriger aus als in Deutschland, vor allem für hohe Einkommen.
Der Unterschied zwischen beiden Ländern liegt jedoch insbesondere in der kantonalen Steuerautonomie der Schweiz, die zu erheblichen Unterschieden in der Steuerbelastung führt, während in Deutschland bundesweit einheitliche Steuersätze gelten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es keine endgültige Antwort auf die Frage gibt, welches Land die grössten Steuervorteile bietet, da dies von der persönlichen Steuersituation, den Einkünften und den absetzbaren Kosten abhängt.
Viele Schweizer Unternehmen beschäftigen Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die einen Teil ihrer Arbeit im Homeoffice leisten. Eine Vereinbarung zwischen mehreren europäischen Staaten ermöglicht es diesen Arbeitnehmenden, bis zu 49,99 % ihrer Arbeitszeit im Wohnsitzland zu erbringen, ohne dass sich dadurch automatisch das anwendbare Sozialversicherungsrecht ändert. Voraussetzung ist, dass weiterhin ein wesentlicher Teil der Tätigkeit in dem Staat ausgeübt wird, in dem der Arbeitgeber ansässig ist.

Jeder Fall ist individuell und die Regeln können von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein. Bitte kontaktieren Sie unser Team bei der Crédit Agricole next bank per Telefon, E-Mail oder in einer unserer Filialen, um mehr über die Thematik zu erfahren.