Auch als Grenzgänger sind Sie verpflichtet, Steuern zu zahlen. Doch wissen Sie, im welchem Land Sie Ihre Steuererklärung abgeben und wer die Steuer von Ihnen einfordert? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, denn die Steuervorschriften in der Schweiz variieren je nach Kanton, was die Orientierung erschwert.
Grenzgänger sind Arbeitnehmende, die eine Grenze überqueren, um in einem anderen Land einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben Deutschland und die Schweiz bilaterale Abkommen unterzeichnet und so den freien Personenverkehr zwischen den beiden Ländern ermöglicht. Diese Abkommen regeln den steuerlichen Status von Grenzgänger.
Der steuerliche Status zwischen Deutschland und der Schweiz greift, wenn Sie mindestens einmal pro Woche an Ihren Wohnsitz in Deutschland zurückkehren. Im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist zudem festgelegt, dass Arbeitnehmer als Grenzgänger gelten, wenn sie an mindestens 60 Tagen im Kalenderjahr nach Arbeitsende an ihren Wohnsitz zurückkehren.
Da die Kantone in der Schweiz ihre eigenen Steuerregelungen haben, können die Vorgaben je nach Region unterschiedlich ausfallen. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über die spezifischen Bestimmungen zu informieren, um alle steuerlichen Pflichten ordnungsgemäss zu erfüllen.
Für deutsche Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, wird eine Quellensteuer von 4,5% des Bruttoeinkommens direkt vom Schweizer Arbeitgeber einbehalten. Sie wird angewendet auf sämtliche Einkünfte aus unselbstständiger Arbeitstätigkeit, die in der Schweiz erzielt werden. Damit die Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird, müssen Grenzgänger ihrem Schweizer Arbeitgeber eine vom deutschen Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung (Gre-1) vorlegen.
Auch als Grenzgänger sind Sie verpflichtet, in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dabei sollten Sie folgende Schritte beachten:
Bei Unsicherheiten ist es empfehlenswert, sich an eine Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllt werden.
Einkommen bis 12’084 EUR jährlich sind steuerfrei. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an.
Für Einkommen ab 12'085 EUR bis 17'430 EUR wird ein linear-progressiver Steuersatz von 14% bis etwa 24% erhoben.
Einkommen von 17'431 EUR bis 68'430 EUR werden ebenfalls progressiv besteuert, wobei der Steuersatz kontinuierlich von 24% auf 42% ansteigt.
Ab einem zu versteuernden Einkommen von 68’431 EUR bis 277’825 EUR gilt der Spitzensteuersatz von 42%.
Für Einkommen über 277’825 EUR greift der sogenannte Reichensteuersatz von 45%.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es keine endgültige Antwort auf die Frage gibt, welches Land die größten Steuervorteile bietet, da dies vom Steuerhaushalt, den Einkünften und den absetzbaren Kosten abhängt.
Der Einkommensteuersatz gibt an, wie viel Prozent des Einkommens ein Haushalt an Steuern zahlen muss. In Deutschland ist der Steuersatz progressiv gestaltet und richtet sich nach der Höhe des Einkommens: Je höher dieses ist, desto höher fällt der Steuersatz aus.
Das gilt auch für die Schweiz. Dort wird die Einkommensteuer jedoch auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben, wobei die kantonalen Steuersätze stark variieren. Insgesamt fällt die Steuerbelastung in der Schweiz häufig niedriger aus als in Deutschland, vor allem für hohe Einkommen.
Der Unterschied zwischen beiden Ländern liegt jedoch insbesondere in der kantonalen Steuerautonomie der Schweiz, die zu erheblichen Unterschieden in der Steuerbelastung führt, während in Deutschland bundesweit einheitliche Steuersätze gelten
Viele Schweizer Unternehmen beschäftigen Grenzgänger, die manchmal von zu Hause aus arbeiten. Kommen diese aus Deutschland, kann der Grenzgängerstatus bei einer Vollzeitbeschäftigung erhalten bleiben, sofern sich die Beschäftigten mindestens einmal pro Woche an ihren Schweizer Arbeitsplatz begeben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, gelten für sie dieselben steuerlichen Regelungen wie für Arbeitnehmende aus Deutschland, die stets vor Ort arbeiten.
Jeder Fall ist individuell und die Regeln können von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein. Bitte kontaktieren Sie die Berater der Crédit Agricole next bank in Ihrer Filiale oder telefonisch, um mehr über die Thematik zu erfahren.