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Das Rentensystem in der Schweiz

Das Schweizer Rentensystem, das auch Vorsorgesystem genannt wird, beruht auf drei Säulen:

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Die 1. Säule: Staatliche Vorsorge

Die staatliche Vorsorge ist obligatorisch, sie sichert das gesetzliche Minimum für die gesamte Schweizer Bevölkerung. Sie besteht aus drei Versicherungen:

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AHV

Alters- und Hinterbliebenenversicherung

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IV

Invalidenversicherung und Ergänzungsleistungen

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EO

Erwerbsausfallentschädigung

AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung)

Die AHV ist die Versicherung, die im Rentenalter einen Teil des Gehalts ersetzt; sie zahlt Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Beihilfen.

  • Diese Versicherung greift auch im Todesfall; den Hinterbliebenen wird eine Witwen-/Witwerrente und eine Waisenrente (bis zum Alter von 18 Jahren bzw. bis zum Alter von 25 Jahren bei Personen in Ausbildung) gezahlt.
  • Diese Versicherung zahlt auch bei Unfällen, die sich vor dem Rentenalter ereignen. Nach Erreichen des Rentenalters werden die Invalidenrenten in Altersrenten umgewandelt.

Die Beitragspflicht gilt grundsätzlich für alle Personen, die in der Schweiz leben und arbeiten und älter als 20 Jahre sind.

Es gibt jedoch Sonderfälle, in denen die Beitragspflicht nicht besteht: z.B. wenn das Gehalt nicht mehr als CHF 2’300.- pro Jahr beträgt; oder im Falle eines Ehepaares, bei dem eine der beiden Personen nicht arbeitet: wenn die arbeitende Person mindestens CHF 956.- pro Jahr einzahlt, muss die nicht arbeitende Person keine Beiträge zahlen!

Informationen über Sonderfälle finden Sie auf der Website der AHV.

Schlüsselzahlen

1:

Alle Personen, die mindestens ein Jahr lang AHV-Beiträge gezahlt haben, haben Anspruch auf diese Rente.

44:

Jeder, der ab dem Alter von 20 Jahren bis zur Pensionierung, mindestens aber 44 Jahre lang kontinuierlich Einzahlungen geleistet hat und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens CHF 84'600.- erzielt hat, kann eine volle Rente erhalten.

Jeder, der ab dem Alter von 20 Jahren bis zur Pensionierung, mindestens aber 44 Jahre lang kontinuierlich Einzahlungen geleistet hat und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens CHF 84'600.- erzielt hat, kann eine volle Rente erhalten.

Wenn das Kriterium des Mindestgehalts nicht erfüllt ist, erhalten Sie eine gekürzte Rente, auch wenn das Kriterium der Dauer erfüllt ist.

EO (Erwerbsausfallentschädigung)

Die EO-Versicherung ergänzt die AHV oder IV, wenn das Existenzminimum nicht gedeckt ist.

Die 2. Säule: Berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge ist für alle Personen, die in einem Unternehmen in der Schweiz angestellt sind, mit einem Mindestlohn von CHF 21’150.- pro Jahr und ab dem Alter von 17 Jahren obligatorisch.

Die Beiträge werden vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu gleichen Teilen gezahlt. Der Beitrag des Arbeitnehmers wird direkt vom Gehalt abgezogen, während der Beitrag des Arbeitgebers vollständig vom Arbeitgeber getragen wird. Auf diese Weise trägt Ihr Arbeitgeber zusätzlich zu Ihrem Gehalt zu Ihrem Rentensparkapital bei. Es gibt Unternehmen, die mehr als den Arbeitnehmerbeitrag einzahlen. Dies ist eine Frage, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen können.

Die Versicherung der 2. Säule ergänzt die AHV-Versicherung und stellt sicher, dass für den Ruhestand ein Kapital gebildet wird, das es ermöglicht, den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Im Ruhestand kann das Kapital der 2. Säule in Form einer Rente oder eines Kapitals bezogen werden, je nach Wahl des Arbeitnehmers. Es ist ratsam, das Reglement der Pensionskasse zu konsultieren, um sich über alle Möglichkeiten zu informieren.

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Gut zu wissen

Nach dem Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) beträgt der maximal versicherte Lohn CHF 84’600.-, auch im Falle von Invalidität oder Tod; dieser Betrag entspricht dem Durchschnittslohn in der Schweiz.

Personen, die ein höheres Einkommen haben oder selbständig sind, sollten alternative Möglichkeiten in Betracht ziehen, um ein ausreichendes Zusatzeinkommen zu sichern.

Die 3. Säule: Private Vorsorge

Die private Vorsorge ist freiwillig, aber sie ist in der Bundesverfassung verankert und bildet die 3. Säule des Vorsorgesystems, weshalb sie von der Regierung mit Steuerabzügen gefördert wird.

Der Abschluss der 3. Säule ist an den Wohnsitz in der Schweiz gebunden.

Jede Person wählt das Kapitaldeckungsverfahren der 3. Säule, das ihm zusagt und spart so für seinen eigenen Ruhestand, im Gegensatz zum Umlageverfahren der 1.Säule. Die Beträge können auf ein Bankkonto oder eine Lebensversicherungspolice eingezahlt werden.

Die 3. Säule soll ermöglichen, den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand beizubehalten, da die 1. und 2. Säule nur etwa 60% des letzten Gehalts abdecken.

Und da das maximale Gehalt, das durch die erste und zweite Säule zu 100% versichert ist, bei CHF 84’600.- pro Jahr liegt, ist die Einkommenslücke bei höheren Jahresgehältern noch grösser.

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