Was ändert sich konkret?
Es handelt sich um den Einkauf von « Vorsorgelücken», d. h. der Differenz zwischen dem, was Sie im Laufe des Jahres hätten einzahlen können (*), und dem, was Sie tatsächlich eingezahlt haben.
Maximal zulässiger Betrag – eingezahlter Betrag = Lücke, die durch Einkauf geschlossen werden kann
Bislang gingen diese nicht in Ihre Säule 3A eingezahlten Beträge – und die damit verbundenen Steuervorteile – am 1. Januar des folgenden Jahres verloren. Das neue Gesetz sieht vor, dass ab Januar 2026 die entsprechenden nicht eingezahlten Beträge der letzten 10 Jahre eingekauft werden können. Diese Regelung gilt jedoch erst ab 2025.
Beispiel Hervé zahlt seit 2019 in eine Säule 3A ein. Er kann die nicht eingezahlten Beträge von 2019 bis 2024 nicht rückwirkend einkaufen. Er kann jedoch im Jahr 2026 die Lücke von 2025 (beispielsweise CHF 3'178 CHF, wenn er CHF 4'080 eingezahlt hat) (*) oder zu einem späteren Zeitpunkt schliessen. Er könnte beispielsweise im Jahr 2029 die Lücken von 2025, 2026, 2027 und 2028 teilweise oder vollständig schliessen. Bitte beachten Sie, dass bei einem teilweisen Einkauf seiner Lücke im Jahr 2025, beispielsweise CHF 2'000 von CHF 3'178, ein späterer Einkauf von den restlichen CHF 1'178 für 2025 nicht mehr möglich ist.
Warum sollten Vorsorgelücken geschlossen werden?
Der rückwirkende Einkauf von Beiträgen bietet zwei wesentliche Vorteile: eine höhere Rente und einen Steuervorteil. Erstens stärkt der Betrag Ihrer Säule 3A, Ihre private Vorsorge, und erhöht Ihr Rentenkapital. Zweitens kann der eingezahlte Betrag rückwirkend von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.
Beispiel Jeanne erhält 2027 eine deutliche Lohnerhöhung. Sie kann die Vorsorgelücken ihrer Säule 3A für 2025 und 2026 ausgleichen, was ihr früherer Lohn nicht ermöglichte. So kann sie ihr Alterskapital verbessern und gleichzeitig von einem nicht unerheblichen Steuerabzug profitieren.
Voraussetzungen für den Einkauf
Das Gesetz sieht einen strikten Rahmen vor, innerhalb dessen der rückwirkende Einkauf von Vorsorgelücken erfolgen kann.
| Berufliche Tätigkeit | Sie beziehen ein AHV-pflichtiges Einkommen und haben zum Zeitpunkt des Einkaufs das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet. |
| Priorität für die Gegenwart | Sie haben bereits den maximal zulässigen Betrag für das laufende Jahr eingezahlt. |
| Rückwirkung | Vorsorgelücken ab 2025, die weniger als 10 Jahre zurückliegen. |
| Vollständige Jahre | Die Vorsorgelücke eines Jahres kann nur einmalig eingekauft werden. |
| Höchstbetrag | Der gesamte eingekaufte Betrag darf die geltende gesetzliche Jahresgrenze nicht überschreiten. |
Beispiel Im Jahr 2040, in dem der geltende Höchstbetrag bei CHF 7'500 (fiktiver Betrag) liegt, möchte der 50-jährige Alain seine Vorsorgelücken schliessen. Er entscheidet sich daher, die Jahre 2031 (CHF 4'000), 2032 (CHF 1'000) und 2033 (CHF 2'000 CHF) auszugleichen. Damit erfüllt er alle Bedingungen: √ Er schliesst Lücken, die weniger als 10 Jahre zurückliegen √ Er kauft ganze Jahre ein. √ Er zahlt einen Gesamtbetrag ein, der unterhalb der geltenden Obergrenze liegt (CHF 7'500, fiktiver Höchstbetrag). √ Er kann dies tun, da er für das Jahr 2040 bereits CHF 7'000 CHF eingezahlt hat. √ Er bezieht ein AHV-pflichtiges Einkommen und hat das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Wie funktioniert der Einkauf?
Zur Erinnerung: Es ist obligatorisch, den Höchstbetrag für das laufende Kalenderjahr einzuzahlen, bevor die Lücken der Vorjahre geschlossen werden können. Um einen Einkauf zu beantragen, reicht es aus, einen schriftlichen Antrag direkt bei Ihrer aktuellen Vorsorgeeinrichtung zu stellen. Sie erhalten dann die weiteren Anweisungen.
Fazit
Wie der Name schon sagt, sind Lücken in der Vorsorge sowohl für Ihre Rente als auch für Ihre Steuerpflicht ungünstig. Sie können jedoch auftreten. Der rückwirkende Einkauf ist daher eine grosse Chance, die Sie ab dem nächsten Jahr nutzen sollten.
Wenn Sie 2025 noch nicht den Höchstbetrag eingezahlt haben und dies auch nicht vorhaben, können Sie bereits jetzt eine Einzahlung für 2026 planen.
Tipp
Wäre ein Einkauf in Ihrem Fall eine interessante Option? Und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Besprechen Sie dies im Rahmen einer Finanzplanung mit unseren Beratern. Alle Kunden von Crédit Agricole next bank profitieren von diesem kostenlosen Service.
*Der Höchstbetrag ändert sich von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2025 können Arbeitnehmer bis zu CHF 7’258 und Selbstständige bis zu 20 % ihres Jahreseinkommens bis CHF 36'288 einzahlen.
