Der „normale“ Bezug: rund um die Pensionierung Grundsätzlich können Sie Ihre Säule 3A frühestens 5 Jahre vor dem Referenzalter der AHV beziehen. Zu Ihrer Information: Ab 2028 gilt für Frauen und Männer dasselbe Referenzalter, nämlich 65 Jahre. Seit 2025 wird das Referenzalter für Frauen schrittweise angehoben.
Sie können den Bezug auch bis zum offiziellen Rentenalter aufschieben oder sogar bis zu 5 Jahre danach, zum Beispiel wenn Sie weiterarbeiten. Innerhalb dieses Zeitfensters entscheiden Sie selbst über den richtigen Moment.
Der vorzeitige Bezug: die Ausnahmefälle In bestimmten Situationen ist ein Bezug der 3. Säule bereits vor dem Rentenalter möglich. Man spricht dann von einem vorzeitigen Bezug, der gesetzlich klar geregelt ist. Diese Fälle sind erlaubt:
Sie kaufen Wohneigentum für den Eigenbedarf Das ist einer der häufigsten Gründe. Sie dürfen Ihre 3. Säule für den Kauf Ihres Hauptwohnsitzes verwenden, nicht für eine Ferienwohnung oder eine Renditeimmobilie. Das Geld kann als Eigenkapital oder zur Amortisation der Hypothek eingesetzt werden.
Sie machen sich selbstständig Sie geben Ihre unselbstständige Erwerbstätigkeit auf und starten in die Selbstständigkeit? Dann können Sie Ihre 3. Säule beziehen, sofern Sie keiner Pensionskasse mehr angeschlossen sind.
Sie verlassen die Schweiz definitiv Wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen, können Sie Ihre 3. Säule beziehen. Dafür müssen Sie Ihren Wegzug nachweisen, zum Beispiel mit einer Abmeldung bei der Gemeinde.
Sie werden invalid Wenn Sie eine volle Invalidenrente beziehen, können Sie früher auf Ihre 3. Säule zugreifen. Im Todesfall wird das Kapital an Ihre Erbinnen oder Erben weitergegeben.
Worauf sollten Sie achten? Auch wenn ein Bezug erlaubt ist, sollten Sie ihn gut planen. Es gibt mehrere Punkte, die Sie im Voraus bedenken sollten.
Die Besteuerung beim Bezug Während der Sparphase können Sie Einzahlungen in die 3. Säule von den Steuern abziehen. Beim Bezug wird das Kapital jedoch besteuert – allerdings zu einem reduzierten Satz und getrennt von Ihrem übrigen Einkommen. Der Steuersatz hängt vom Kanton ab, in dem Sie zum Zeitpunkt des Bezugs wohnen.
Aber Vorsicht: Beziehen Sie einen hohen Betrag auf einmal, kann die Steuer wegen der Progression deutlich höher ausfallen.
Das richtige Timing, um Überraschungen zu vermeiden Um die Steuerbelastung zu reduzieren, gibt es einen einfachen Trick: mehrere 3a-Konten eröffnen. So können Sie die Bezüge über mehrere Jahre staffeln und die Steuerprogression brechen.
Ein letzter Tipp Der Bezug Ihrer 3. Säule ist ein wichtiger Schritt in Ihrer Finanzplanung. Es lohnt sich, mehrere Jahre im Voraus darüber nachzudenken.
Kurz zusammengefasst:
- Sie können Ihre 3. Säule ab 59 bzw. 60 Jahren beziehen.
- Vorzeitige Bezüge sind in bestimmten Fällen möglich.
- Planen Sie gestaffelte Bezüge, um Steuern zu sparen.
