
Wenn Sie in der Schweiz arbeiten und in Deutschland leben, profitieren Sie meist von attraktiven Verdienstmöglichkeiten. Für Familien stellt sich jedoch häufig die Frage, welche Leistungen für Kinder beansprucht werden können und welches Land dafür zuständig ist. Gerade bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern greifen verschiedene nationale Regelungen ineinander, was die Situation auf den ersten Blick komplex erscheinen lässt.
Eine zentrale Rolle spielen dabei die Schweizer Familienzulagen. Sie werden grundsätzlich am Arbeitsort ausgerichtet und können je nach persönlicher Situation durch Leistungen aus dem Wohnsitzland ergänzt werden. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa vom Beschäftigungsstatus der Eltern. Auch die Frage, ob beide Elternteile erwerbstätig sind, kann Auswirkungen auf die Zuständigkeit und die Höhe des Kindergelds und allfälliger weiterer Leistungen haben. Bei deutschen Grenzgängerinnen und Grenzgängern tritt zudem die Verordnung Nr. 883/2004 in Kraft, die die Koordinierung der Sozialsysteme regelt und auf das das Abkommen über die Freizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU (FZA) zurückzuführen ist. Dadurch werden die Sozialversicherungssysteme der Schweiz und Deutschlands aufeinander abgestimmt.
Für viele Familien lohnt es sich, die eigenen Ansprüche genauer zu prüfen. Denn fehlende Informationen oder verspätete Anträge können dazu führen, dass Leistungen nicht vollständig ausgeschöpft werden. Wer die wichtigsten Regeln kennt, kann sicherstellen, dass ihm die zustehenden Leistungen vollständig ausbezahlt werden.
Die Schweizer Familienzulagen sind staatlich geregelte Leistungen zur finanziellen Unterstützung von Familien mit Kindern. Sie sollen einen Teil der Kosten abfedern, die durch die Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Kindern entstehen. Anspruchsberechtigt sind in erster Linie Erwerbstätige, die in der Schweiz arbeiten und Beiträge an die hiesigen Sozialversicherungen entrichten. Die Finanzierung erfolgt über Arbeitgeberbeiträge an die kantonalen Familienausgleichskassen.
Grundsätzlich unterscheidet das Schweizer System zwischen Kinderzulagen (das sogenannte Kindergeld) und Ausbildungszulagen. Das Kindergeld wird für Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr ausgerichtet. Anschliessend kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausbildungszulage bezogen werden, sofern sich das Kind in einer anerkannten Ausbildung befindet. Die Höhe des Kindergelds beträgt derzeit mindestens 215 Franken pro Monat, die der Ausbildungszulagen mindestens 268 Franken pro Monat. Das gilt für Grenzgängerinnen und Grenzgänger genauso wie für in der Schweiz wohnhafte Erwerbstätige.

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Schweiz arbeiten, sofern Sie ein Erwerbseinkommen von mindestens 7560 Franken pro Jahr oder 630 Franken pro Monat erzielen. Auch Selbstständigerwerbende können Familienzulagen beziehen, sofern sie einer Familienausgleichskasse angeschlossen sind und die entsprechenden Beiträge entrichten.
Der Anspruch besteht für eigene Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder sowie unter gewissen Voraussetzungen für Geschwister oder Enkelkinder, wenn deren Unterhalt überwiegend übernommen wird. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass eine rechtlich anerkannte Beziehung zum Kind besteht und die anspruchsberechtigte Person tatsächlich für dessen Unterhalt aufkommt.
Bei verheirateten oder getrenntlebenden Eltern kann die Frage der Anspruchsberechtigung komplexer werden. Arbeiten beide Elternteile, legt das Gesetz eine Reihenfolge fest, nach der bestimmt wird, welche Person die Familienzulagen erhält. Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gelten dabei zusätzlich internationale Koordinationsregeln.
Arbeitet ein Elternteil in der Schweiz und der andere in Deutschland, muss zunächst geprüft werden, welcher Staat vorrangig für die Familienleistungen zuständig ist. Entscheidend sind dabei insbesondere die Erwerbssituation beider Elternteile sowie der Wohnort der Kinder. Je nach familiärer Konstellation kann die Schweiz für die Auszahlung der Familienzulagen zuständig sein, während Deutschland nachrangig bleibt. Ebenso ist die umgekehrte Situation möglich. Die zuständigen Behörden prüfen die jeweiligen Ansprüche und legen fest, welcher Staat die Leistungen zuerst ausrichtet.
Unterscheiden sich die Leistungen der beiden Länder, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich ein Anspruch auf eine Ausgleichs- oder Differenzzahlung entstehen. Diese soll sicherstellen, dass Familien die ihnen zustehenden Leistungen erhalten, ohne dass dieselbe Unterstützung doppelt ausbezahlt wird. Die hierfür erforderlichen Informationen werden zwischen den zuständigen Stellen ausgetauscht und auf Grundlage der individuellen Familiensituation beurteilt.
Da sich die Zuständigkeit durch Veränderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse ändern kann, empfiehlt es sich, die eigenen Ansprüche regelmässig zu überprüfen. Dies gilt insbesondere bei einem Stellenwechsel, einer Änderung des Beschäftigungsgrads, einer neuen Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils oder einem Wohnortswechsel der Familie.

Wie die schweizerische Kinderzulage und weitere Familienzulagen beantragt werden, hängt davon ab, ob Sie angestellt oder selbstständig erwerbend sind. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer reichen den Antrag in der Regel über ihren schweizerischen Arbeitgeber ein. Dieser leitet die Unterlagen an die zuständige Familienausgleichskasse weiter. Selbstständigerwerbende wenden sich direkt an die Familienausgleichskasse, bei der sie angeschlossen sind.
So gehen Sie vor, wenn Sie angestellt sind:
Erforderliche Dokumente:
Da bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die Zuständigkeit und allfällige Ansprüche in mehreren Staaten geprüft werden müssen, sind häufig zusätzliche Angaben und Nachweise erforderlich. Es empfiehlt sich daher, den Antrag möglichst früh einzureichen und Veränderungen der persönlichen oder beruflichen Situation umgehend zu melden. Dazu zählen etwa ein Stellenwechsel, die Aufnahme oder Beendigung einer Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils oder ein Wohnortswechsel der Familie. So kann sichergestellt werden, dass die Familienzulagen korrekt berechnet und ohne unnötige Verzögerungen ausbezahlt werden.
Welche Familienzulagen ausbezahlt werden, lässt sich am besten anhand konkreter Beispiele erklären. Die folgenden Fallkonstellationen zeigen, wie unterschiedlich die Beträge ausfallen können.
Paar 1:
Deutsches Grenzgängerpaar mit zwei Kindern im Alter von 5 und 10 Jahren, wohnhaft in Weil am Rhein, Deutschland, beide Eltern arbeiten in Basel in der Schweiz.
Paar 2:
Deutsches Paar mit zwei Kindern im Alter von 6 und 17 Jahren, wobei das ältere Kind eine Lehre macht. Wohnhaft in Bad Säckingen, der Vater arbeitet in Stein in der Schweiz. Die Mutter hat einen Minijob in Deutschland.
Kein Beitragsunterschied zwischen Kindern von 0 bis 25 Jahren, im Gegensatz zur Kinderzulage in der Schweiz.

Kindergeld ist in Deutschland nicht steuerpflichtig. Sie können jedoch steuerliche Auswirkungen auf das gesamte Haushaltseinkommen haben, Stichwort Progressionsvorbehalt. Einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Regelungen für deutsche Grenzgängerinnen und Grenzgänger finden Sie auf folgenden Unterseiten:
Familienzulagen helfen dabei, die laufenden Kosten des Familienalltags zu decken. Viele Eltern entscheiden sich jedoch dafür, die monatlichen Beträge ganz oder teilweise für ihre Kinder zurückzulegen. So lassen sich beispielsweise Rücklagen für die Ausbildung, das Studium, den Führerschein oder andere grössere Projekte aufbauen. Mit den Sparlösungen der Crédit Agricole next bank stehen Ihnen als Grenzgängerin oder Grenzgänger verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um regelmässig Vermögen aufzubauen. Je nach Anlagehorizont und gewünschter Flexibilität können Sparguthaben in Schweizer Franken oder Euro angelegt werden. Neben klassischen Sparkonten bietet die Bank auch Lösungen für langfristige Sparziele an.
Familienzulagen sind nur ein Baustein der finanziellen Situation von Grenzgängerfamilien. Daneben spielen Einkommen, Vorsorge, Steuern, Vermögensaufbau und künftige Lebensziele eine wichtige Rolle. Wer seine Finanzen ganzheitlich betrachtet, kann finanzielle Chancen besser nutzen und sich frühzeitig auf wichtige Ereignisse vorbereiten. Eine Finanzplanung hilft dabei, die aktuelle Situation zu analysieren und zukünftige Entwicklungen in die Überlegungen einzubeziehen. Dies kann beispielsweise die Finanzierung der Ausbildung der Kinder, die Planung eines Immobilienkaufs, die Vorbereitung des Ruhestands oder die Organisation der Vermögensnachfolge betreffen. Die Spezialistinnen und Spezialisten der Crédit Agricole next bank freuen sich darauf, Grenzgängerinnen und Grenzgänger dabei zu begleiten.