No alt text defined

Wie findet man sich im Dschungel der Versicherungen zurecht?

In der Schweiz gibt es verschiedene Arten von Versicherungen. Aber welche Versicherungen sind obligatorisch und welche fakultativ?

Es ist eine schweizerische Besonderheit, dass die Verpflichtung, bestimmte Versicherungen abzuschliessen, von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein kann.

Obligatorische Versicherungen

Krankenversicherung

Für alle obligatorisch

Sobald Sie sich in der Schweiz niederlassen, müssen Sie eine Krankenversicherung abschliessen, und zwar unabhängig von Ihrer Nationalität.

Personen, die zum Arbeiten in die Schweiz kommen, aber beschliessen, in einem Nachbarland zu wohnen, haben ein Optionsrecht, das es ihnen ermöglicht, sich in dem Land zu versichern, in dem sie wohnen, wenn sie dies wünschen.

Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge

Obligatorisch für Fahrzeughalter

Wenn Sie in der Schweiz ein Fahrzeug besitzen, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschliessen, um eventuelle Schäden abzudecken, die Sie z.B. bei einem Unfall verursachen könnten.

In allen EU/EWR-Mitgliedstaaten, Andorra und Serbien gilt das Schweizer Kennzeichen als Versicherungsnachweis, so dass Sie in diesen Staaten auch haftpflichtversichert sind.

AHV - IV

Obligatorisch für alle

Wenn Sie in der Schweiz wohnen, werden Sie automatisch in die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung aufgenommen.

Gebäudeversicherung

Obligatorisch für Eigentümer

Diese Versicherung, die in den meisten Kantonen obligatorisch ist, deckt externe Schäden wie Brand, Wasserschäden und Naturkatastrophen.

Unfallversicherung

Obligatorisch für alle Arbeitnehmer

Obligatorisch für alle Arbeitnehmer

Auch Personen, die von zu Hause aus arbeiten, Auszubildende, Praktikanten und ehrenamtliche Helfer müssen versichert sein.

Einige Personen, die nicht angestellt sind, müssen sich selbst gegen Unfälle versichern, wie z.B. Hausfrauen/-männer, Rentner, Studierende.

Fakultative Versicherungen

Die folgenden Versicherungen sind optional, werden sehr empfehlenswert:

Private Haftpflichtversicherung

Deckung

Die private Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden, die Sie einem Dritten zufügen können. Sie sind nämlich für Schäden, die Sie absichtlich oder unabsichtlich einer anderen Person zufügen, verantwortlich und müssen diese Schäden zwingend begleichen.

Wenn Sie für eine dritte Person verantwortlich sind und diese einen Schaden verursacht, werden auch Sie haftbar gemacht.

Hausratversicherung

Deckung

Die Hausratversicherung deckt Schäden an Ihrem Eigentum in Ihrem Haus und auch bei Diebstahl.

Zum Beispiel ist es möglich, sich gegen folgende Ereignisse zu versichern:

  • Feuer durch natürliche Ursachen, Rauch, Blitzschlag.
  • Einbruchdiebstahl in die Wohnung, Diebstahl ausserhalb der Wohnung, Raub, Taschendiebstahl.
  • Naturereignisse wie: Überschwemmungen, Hagel, Lawinen, Erdfälle, Erdrutsche.
  • Wasserschäden durch Wasserleitungen

Autoversicherung

Deckung

Die Fahrzeugversicherung «Voll- oder Teilkasko» deckt Schäden an Ihrem eigenen Auto.

Schäden an Ihrem Auto, die beispielsweise durch einen Unfall verursacht wurden, werden von der Vollkaskoversicherung gedeckt. Die Teilkaskoversicherung deckt nur Schäden an Ihrem Auto, die von einer anderen Person verursacht wurden.

In beiden Fällen können Sie wählen, gegen welche Risiken Sie sich versichern möchten, zum Beispiel: Feuer, Diebstahl, Kollision mit einem Tier, Hagel...

Die Teilkasko deckt jedoch keine Kollisionen ab.

Zusatzkrankenversicherung

Deckung

Die Zusatzkrankenversicherung deckt Behandlungen ab, die von der Grundversicherung nicht abgedeckt werden.

Die am häufigsten abgeschlossenen Zusatzversicherungen sind:

  • Krankenhausaufenthalt in der allgemeinen Abteilung in der gesamten Schweiz
  • Krankenhausaufenthalt in der privaten oder halbprivaten Abteilung.
  • Zahnbehandlungen
  • alternative Behandlungen, z. B. Homöopathie

Rechtsschutz

Deckung

Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie rechtlich und finanziell im Falle eines beruflichen oder privaten Rechtsstreits.

Falls erforderlich, kann die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsanwalt, juristische Dienstleistungen oder andere Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit übernehmen.

Die in diesem Artikel enthaltenen Links ermöglichen den Zugang zu Websites Dritter. Sie werden ausschliesslich zu Informationszwecken erwähnt und dienen nicht der Zeichnung von Produkten, die vom Crédit Agricole angeboten werden, der keinerlei kommerzielle Beziehung zu den Eigentümern der betreffenden Websites unterhält. Die vorliegenden Informationen sind nicht als Finanz-, Steuer- oder sonstige Beratung zu betrachten.