Für wen ist die 3. Säule geeignet?
Die 3. Säule richtet sich an alle Personen, die ihre Altersvorsorge ergänzen möchten, um ihren finanziellen Komfort im Ruhestand zu verbessern oder die Finanzierung eines Lebensprojekts wie z. B. den Erwerb einer Immobilie vorzubereiten. Sie kann ab der Volljährigkeit und bis spätestens 5 Jahre vor Eintritt in den Ruhestand abgeschlossen werden. Mit 30, 40 oder 50 Jahren ist es nie zu früh oder zu spät, eine 3. Säule zu eröffnen. Bedenken Sie aber, dass sich die Voraussetzungen für die Eröffnung einer Säule 3a und einer Säule 3b etwas unterscheiden.
Wie unterscheiden sich die Säule 3a und die Säule 3b?
Die Säule 3a wird als «gebunden» und die Säule 3b als «frei» bezeichnet. Sie unterscheiden sich hauptsächlich auf drei Ebenen: Beitrittsbedingungen, Steuervorteile und Bezugsbedingungen.
Säule 3a | Säule 3b | |
Beitrittsbedingungen | Um eine Säule 3a abschliessen zu können, müssen Sie die folgenden zwei Bedingungen erfüllen: — in der Schweiz arbeiten, entweder als Einwohner.in oder als Grenzgänger.in — ein AHV-pflichtiges Einkommen als Arbeitnehmer.in, Selbständige(r) oder durch Arbeitslosenunterstützung beziehen. | Für Säule 3b sind Einkommen und Einzahlungen in die 1. Säule keine Voraussetzungen. |
Steuern | Einer der grossen Vorteile der Säule 3a ist, dass sie bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer abzugsfähig ist. | Säule 3b kann Ihnen Steuervorteile bringen, aber nur in bestimmten Kantonen wie Genf oder Freiburg. |
Bezugsbedingungen | Der Bezug von Geldern aus der Säule 3a ist viel restriktiver und auf bestimmte Gründe beschränkt: — Kauf oder Bau Ihres selbstgenutzten Wohneigentums — Änderung der selbständigen Tätigkeit oder Selbständigkeit — endgültiges Verlassen der Schweiz — Frühpensionierung | Die Säule 3b kann relativ einfach vor Erreichen des Rentenalters bezogen werden. Allerdings ist Vorsicht geboten, da ein Vorbezug mit Strafgebühren belegt werden kann. |
Welche Steuervorteile bietet die Säule 3a?
Der Betrag Ihrer Einzahlung in die Säule 3a, Ihr steuerbares Jahreseinkommen, Ihre Zugehörigkeit zu einer Kasse der 2. Säule, Ihre Familiensituation oder Ihr Wohnkanton sind Kriterien, welche die Steuerersparnis beeinflussen, die Sie mit Ihrer Säule 3a erzielen können.
Nehmen wir 3 Beispiele:
Alex
Alex ist ledig, hat keine Kinder und wohnt im Kanton Genf.
Er hat ein steuerbares Jahreseinkommen von 60’000 CHF.
Wenn Alex 3’600 CHF in seine Säule 3a einzahlt, profitiert er von einer Steuerersparnis von ca. 1’059 CHF.
Marina
Marina ist ledig, hat keine Kinder und wohnt im Kanton Zürich.
Als selbständig Erwerbende zahlt sie keine Beiträge in die 2. Säule ein und ihr steuerbares Jahreseinkommen beträgt 100’000 CHF.
Wenn Marina 35’280 CHF in ihre Säule 3a einzahlt, profitiert sie von einer Steuerersparnis von ca. 8'800 CHF.
Tim und Sandra
Tim und Sandra sind verheiratet, haben 1 Kind und wohnen im Kanton Freiburg.
Beide sind angestellt und in der 2. Säule versichert. Ihr gemeinsames steuerbares Jahreseinkommen beträgt 140’000 CHF.
Wenn Tim und Sandra jeweils 7’056 CHF in ihre Säulen 3a einzahlen, profitieren sie insgesamt von einer Steuerersparnis von ca 4'600 CHF.
Einzahlen ja, aber bis zu welchem Betrag und innerhalb welcher Frist?
Der Betrag ist in Relation zur Steuerersparnis zu sehen, die man damit erzielen kann. Theoretisch gilt: Je höher der Betrag, desto höher die Steuerersparnis. Es gibt jedoch Höchstgrenzen.
Für die Säule 3a beträgt der Höchstbetrag für die Einzahlung:
- 7’056 CHF, wenn Sie in einer Pensionskasse versichert sind (2. Säule)
- 35'280 CHF (höchstens 20 % Ihres jährlichen Nettoeinkommens) für Selbständigerwerbende, die nicht in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) eines Unternehmens eingebunden sind.
Die Säule 3b ist nur in den Kantonen Genf und Freiburg steuerlich begünstigt, jeweils mit unterschiedlichen Höchstgrenzen.
In jedem Fall ist es wichtig, dass die Einzahlungsfrist eingehalten wird. Um bei der Steuererklärung für das nächste Jahr berücksichtigt zu werden, müssen Sie Ihre Einzahlung bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres vornehmen.
Wann kann ich mein Geld aus meiner 3. Säule beziehen?
Ein Bezug der Säule 3a erfolgt in der Regel bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Unter bestimmten Bedingungen ist jedoch auch eine vorzeitige Auszahlung möglich: Kauf einer Immobilie als Hauptwohnsitz, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, vorzeitige Pensionierung oder endgültiges Verlassen der Schweiz.
Sie erwerben selbstgenutztes Wohneigentum
Die 3. Säule, die Sie bei einer Bank abschliessen, kann Ihnen auf zwei Arten beim Erwerb Ihres Wohneigentums helfen: entweder direkt, um einen Teil Ihres Kaufpreises zu bezahlen, oder als Sicherheit.
Im ersten Fall – dem Vorbezug – profitieren Sie von einer niedrigeren Hypothek und geringeren Zinskosten.
Im zweiten Fall – der Verpfändung – profitieren Sie von einer höheren, von der Zinslast abhängigen Steuerersparnis, und behalten Ihr gesamtes Vorsorgeguthaben der 3. Säule. Die Einzahlungen in eine Säule 3a bei einer Bank können übrigens für die direkte oder indirekte Tilgung der Hypothek Ihres Hauptwohnsitzes verwendet werden.
Sie machen sich beruflich selbständig
Wenn Sie eine berufliche Tätigkeit als Selbständige.r aufnehmen, dürfen Sie Ihre Säule 3a beziehen und damit Mittel zur Finanzierung Ihres Projekts freisetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie bisher angestellt oder bereits mit einer anderen Tätigkeit selbständig erwerbend waren. Sie müssen lediglich eine Bescheinigung der AHV vorlegen, um Ihren Status nachzuweisen.
Beachten Sie, dass Sie als Selbständige.r nicht verpflichtet sind, in die 2. Säule einzuzahlen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, keiner Pensionskasse beizutreten, können Sie bis zu 20 % Ihres Jahreseinkommens – und maximal 35.280 CHF – in Ihre 3. Säule einzahlen. Dies kann sehr interessant sein, um die Vorsorgelücken, die durch die Nichtmitgliedschaft in einer Pensionskasse entstanden, teilweise oder sogar vollständig zu schliessen.
Sie gehen vorzeitig in den Ruhestand
Der vorzeitige Eintritt in den Ruhestand ist ein gültiger Grund für den Bezug Ihrer Säule 3a. Der Grund dafür ist, dass Sie keinen Lohn mehr erhalten und Ihre Vorsorgesäulen Ihr Einkommen sichern werden.
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie sicher sein, dass Sie sich die Ihrer Situation entsprechenden Fragen gestellt haben. Es gibt drei Punkte, die Sie beachten sollten und die deutlich machen, wie wichtig es ist, Beiträge in eine 3. Säule eingezahlt zu haben, um die finanziellen Folgen eines Vorruhestands zu tragen:
- Die Rente, die Sie erhalten, wird je nach Anzahl der Jahre zwischen Ihrem Renteneintritt und dem gesetzlichen Rentenalter gekürzt.
- Sie müssen bis zum gesetzlichen Rentenalter weiterhin Beiträge in die 1. Säule (AHV) einzahlen.
- Die Arbeitgeberbeiträge sind in den letzten Jahren der Berufstätigkeit höher, so dass Sie auf Gelder verzichten, wenn Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen.
Sie verlassen die Schweiz endgültig
Haben Sie vor, die Schweiz für immer zu verlassen und ins Ausland zu ziehen? In diesem Fall können Sie die Beiträge, die Sie in Ihre Säule 3a eingezahlt haben, beziehen, auch wenn Sie das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben. Um Ihre Gelder abheben zu können, müssen Sie Ihrer Vorsorgeeinrichtung eine Abmeldebescheinigung Ihrer Wohngemeinde in der Schweiz vorlegen.
Was die Säule 3b betrifft, so ist das Bezugsdatum auf dem Vertrag mit Ihrer Versicherung vermerkt und hängt eng mit dem garantierten Kapital zusammen. Es ist möglich, Ihr Geld vor diesem Termin abzuheben, aber Sie erhalten den Rückkaufswert und nicht das bis dahin angesparte Kapital.
Wie hoch sind die Strafgebühren im Falle eines Vorbezugs?
Bei einem Bezug der Säule 3a gibt es keine Strafgebühren im eigentlichen Sinne. Dies ist jedoch der Fall, wenn Sie Ihre Säule 3b vorzeitig beziehen. Hinzu kommt ein schlechter Rückkaufswert, insbesondere wenn Sie in den ersten Jahren nach Abschluss abheben. Um sich über Ihre Situation klar zu werden, sollten Sie Ihren Versicherer um eine Tabelle mit dem Rückkaufswert in Abhängigkeit von den eingezahlten Jahren bitten.
Sparen, Investmentfonds... welche Formel soll ich wählen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihre Säule 3a aufzubauen, die alle ihre Vor- und Nachteile haben. Mit einer Säule 3a in Form eines Sparkontos gehen Sie ein geringes Risiko ein und sichern sich eine feste, aber mässig lukrative Verzinsung. In Form von Investmentfonds hingegen nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Portfolio zu diversifizieren, was jedoch mit höheren Marktrisiken verbunden ist.
Sie haben auch die Möglichkeit, beide Formen zu kombinieren, indem Sie einen Teil Ihrer 3. Säule als Sparguthaben und den anderen Teil in Investmentfonds anlegen. Sie können sie auch mit einer Säule 3b bei einer Versicherung kombinieren.
Welche Vorteile hat der Abschluss einer Lebensversicherung für die 3. Säule?
Wenn Sie bei einer Versicherungsgesellschaft eine 3. Säule abschliessen, wird Ihnen eine Lebensversicherung angeboten. Sie ist eine gute Lösung, um Ihre Familie abzusichern, falls Sie den Eintritt ins Rentenalter nicht mehr erleben sollten, da das gesamte im Versicherungsvertrag vorgesehene Kapital an die Erben ausgezahlt werden kann und nicht nur die zu Lebzeiten geleisteten Beiträge.
Eine optionale Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert Sie für den Fall ab, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, zu arbeiten und Ihren Unterhalt zu verdienen.
Kann ich meine 3. Säule von einer Bank zu einer anderen übertragen?
Das ist absolut möglich. Wenn Sie bessere Bedingungen finden oder aus anderen, persönlichen Gründen ist es möglich, Ihre 3. Säule von einer Bank zu einer anderen zu übertragen, aber auch von einer Bank zu einer Versicherung und umgekehrt. Ohne dabei Verluste oder Steuern in Verbindung mit dieser Übertragung hinnehmen zu müssen.
Für die Übertragung ist es jedoch erforderlich, dass der Vertrag mit Ihrer neuen Vorsorgeeinrichtung abgeschlossen ist und Sie dies durch eine ordnungsgemässe Bescheinigung nachweisen können.
Wie wird das angelegte Geld geschützt?
Die Art des Schutzes ist unterschiedlich, je nachdem, ob die 3. Säule bei einer Versicherung, als Banksparen oder in Form von Investmentfonds abgeschlossen wird.
- Für die bei einer Versicherung abgeschlossene 3. Säule sieht die FINMA vor, dass im Falle einer Insolvenz die Versicherten gegenüber anderen Gläubigern bevorzugt werden und dass Versicherungsverträge vorrangig erfüllt werden.
- Für eine 3. Säule, die bei einer Bank mit einer FINMA-Lizenz abgeschlossen wurde, sind die Einlagen oder Sparkonten bis zu einer Höhe von CHF 100'000 pro Kundin oder Kunde abgesichert.
- Und wenn Sie sich für die 3. Säule in Fonds entschieden haben, sind die Risiken dieselben wie die, denen die Fonds selbst unterliegen, nämlich diejenige im Zusammenhang mit den Marktschwankungen.
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