Betrügerische Aktivitäten können gegen das Jahresende zunehmen. Seien  Sie wachsam gegenüber dringenden oder verlockenden Nachrichten. Mehr erfahren um sich zu schützen

E-Banking

Informationen zum Jahresende: Zahlungsfristen, neues Smartphone und Steuerdokumente

Veröffentlicht am 2. Dezember 2025Lesezeit 2 min.
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Müssen Sie Rechnungen unbedingt vor Jahresende begleichen, erhalten Sie zu Weihnachten ein neues Smartphone oder warten Sie gespannt auf Ihre Steuerdokumente? Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen!

Fristen für Ihre Zahlungen zum Jahresende 2025

Haben Sie Rechnungen, die unbedingt vor Ende des Jahres 2025 beglichen werden müssen? Hier sind die Fristen, die Sie einhalten müssen, um eine rechtzeitige Bearbeitung Ihrer Transaktionen zu gewährleisten.

Zahlungsauftrag

Für die Weihnachtstage

Eingabe bis spätestens Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis 12:00 Uhr.
Alle Zahlungsaufträge in CHF/EUR/GBP/USD, die nach dieser Frist eingehen, haben als Valutadatum Montag, den 29. Dezember 2025.

Zum Jahresende

CHF/EUR/GBP/USD/CAD

Eingabe bis spätestens Mittwoch, 31. Dezember 2025 bis 12:00 Uhr.
Alle nach dieser Frist eingehenden Aufträge haben als Valutadatum Montag, den 5. Januar 2026.

Zahlungsaufträge sind vom 29. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2025 bis 12 Uhr möglich.

Börsenaufträge oder -geschäfte

Für die Weihnachtstage

Eingabe bis spätestens Dienstag, 23. Dezember 2025.
Alle nach dieser Frist eingegangenen Börsenaufträge oder -geschäfte sowie Wertpapierauftrage können nicht ausgeführt werden und müssen während der Börsenöffnungszeiten am Montag, 29. Dezember 2025, erneut eingegeben werden.

Zum Jahresende

Eingabe bis spätestens Dienstag, 30. Dezember 2025.
Alle nach dieser Frist eingehenden Börsenaufträge oder -geschäfte sowie Wertpapieraufträge können nicht ausgeführt werden und müssen während der Börsenöffnungszeiten am Montag, 5. Januar 2026, erneut eingegeben werden.

Börsenaufträge oder -geschäfte sind vom 29. Dezember 2025 bis zum 30. Dezember 2025 bis 17 Uhr möglich.

Sie bekommen ein neues Smartphone oder haben es schon erhalten?

Um weiterhin ohne Unterbrechung auf Ihr E-Banking CA next bank zugreifen zu können, folgen Sie bitte unserem Leitfaden um Ihren Zugang auf Ihr neues Smartphone zu übertragen.

Steuerdokumente

Benötigen Sie Ihre Kontoauszüge und Bankbescheinigungen für Ihre Steuererklärung? Ab Mitte Januar 2026 finden Sie Ihre Steuerdokumente in Ihrem E-Banking oder in Ihrem Briefkasten.

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